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opcable

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  1. Wer soll denn "anstandlos bezahlen"? Der Opa könnte es ja nur, wenn irgendjemand behauptet hätte er wäre der verantwortliche Fahrer gewesen. Derjenige hat aber damit den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt, somit eine Straftat begangen (§164 StGB). Und zwar völlig egal ob Du den Opa angibst oder die Leasingfirma wider besseren wissens Deinen Bekannten aus China... Und natürlich wird in diesen Regionen der Übertretungen ein Fotovergleich gemacht. Da das Fahrzeug wie üblich nicht durch eine Person sondern durch ein Unternehmen geleast ist, wäre es der Leasinggesellschaft eigentlic
  2. Mir ist ebenfalls nicht klar, warum die Aussage der Leasinggesellschaft eine Straftat sein soll. Sie werden ja im Bogen darum gebeten den Fahrer zu benennen. Und da kann es natürlich sein, dass der Kollege aus Shanghai gefahren ist. Die einzige Möglichkeit hierzu eine Aussage zu tätigen ist halt der Tatzeitpunkt und ein Foto. Da kommen in einer Firma viele Personen in Frage und der Hinweis auf eine Person, die sich im Nachgang ggf. nicht als Fahrer herausstellt, ist meines Wissens nach keine Straftat. Gibt es dazu auch eine belastbare Rechtsgrundlage? Wie auch immer die Leasingfirma würde das
  3. Hallo zusammen, mir droht aktuell ein Fahrverbot, weil ich in Gedanken 49 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs war. Das Fahrzeug ist ein Firmenfahrzeug und Halter ist eine befreundete Leasinggesellschaft. Diese hat nun auch schon den Anhörungsbogen bekommen. Ich würde gerne die Strafe bezahlen, aber auf gar keinen Fall das Fahrverbot und die Punkte übernehmen. Meine Überlegung nun: Bekomme ich das hin, indem die Leasinggesellschaft meinen Bekannten als Fahrer für diesen Zeitpunkt angibt, der als britischer Staatsbürger in Shanghai wohnt und arbeitet. Gesetzt den Fall die deutschen Be
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