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gfb

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  1. Vielleicht spielt der Enkel mit - oder die Behörde identifiziert (wegen des Altersunterschiedes) von vorneherein schon den Enkel ... Der Enkel beschuldigt sich auf dem AB oder ZBB selbst. Wenn die Behörde das schluckt, bekommt der Enkel den BuGeBe. Das restliche Verfahren geht nach Schema F. Das sollte reichen um das ganze in die Verjährung für Dich zu bekommen. Und nur zur Klarstellung: Deine Freundin ist die Schwester von besagtem Enkel, richtig ? Gruß, AnReRa Jep, meine Freundin ist die Schwester vom Enkel, also sie ist auch ein Enkel des Opas. Ja also der Bruder von meiner Freundin, a
  2. Wenn das funtkionieren sollte, gib bitte unbedingt Bescheid - ich kann mir jedenfalls weder vorstellen, daß die ermittelnde Behörde dann die Angelegenheit auf sich beruhen lässt noch daß sie einen Brief an irgendeine Adresse im Ausland schickt. Das Fahrzeug hat ein deutsches Kennzeichen, der Halter ist hier gemeldet, also wird hier zugestellt. Normalerweise sollte also m.E. ohne weiteres Nachfragen ein Bußgeldbescheid kommen, sofern es sich um einen AHB handelt. Wenn wider Erwarten doch nichts passieren sollte, wäre die Begründung Halter im Ausland doch zukünftig die einfachste Lösung, jeglic
  3. An der Meldeadresse des Halters kennt mich, bis auf den Onkel und die Oma meiner Freundin, niemand. Das dürfte kein Problem sein, wohne 50 km entfernt. Der Wagen ist auf den Opa gemeldet, weil sein Enkel hier damit rumfährt. Aber frag mich nicht, warum der Enkel das Auto nicht auf seinen Namen umgemeldet hat. Versichert ist es jedenfalls auf den Namen des Enkels. Jetzt bin ich grade wegen den ganzen Infos ziemlich durcheinander. Ist auch doof, wenn der Opa wegen meines Vergehens nach D reisen muss, das will ich ihm nicht antun; wobei es ja nicht sicher ist, dass er vor Gericht muss. Was soll
  4. Der Halter ist offiziell in D gemeldet. Und darf nach dt. Recht sich nur max. 6 Monate am Stück im Ausland aufhalten, um hier seine "Rechte" nicht zu verlieren. Deswegen kommt er auch alle 5-6 Monate nach D, um unter anderem die Familie hier zu sehen und von der Bundespolizei am Flughafen einen netten Eintrag in den Reisepass zu bekommen, dass er in D eingecheckt ist. Die Familie von meiner Freundin erkennt mich dann natürlich nicht, wobei die Behörde dann in drei versch. Städten die Familienangehörigen besuchen müsste. Wenn die Behörde den Opa zum Gericht einlädt, muss sie dann nicht die Fl
  5. Ok, falls jetzt Post kommt schicken wir es ungeöffnet mit der Begründung zurück, dass der Fahrzeughalter sich im Ausland aufhält. Und im Idealfall sollte die ganze Sache dann ja verfährt sein, die Postzustellung in den Süden Europas dauert ja schon knapp eine Woche oder mehr. Wenn der Opa dann Post bekommt kreuzt er an, dass er das war und schickt es nach Deutschland zurück. Dann bekommt er einen BuGeBe und da legt er einen unbegründeten Widerspruch ein, da ihm mittlerweile klar geworden ist, dass er es gar nicht gewesen sein kann, da er zu diesem Zeitpunkt ja schon im Ausland ist. Was passier
  6. Hallo an alle, bin neu hier im Forum. Ich habe mich auch bereits eingelesen, aber habe einen etwas andren Fall als die hier geschilderten. Fall: war auf der Autobahn mit 130 km/h unterwegs, erlaubt waren 100 km/h. Nach Toleranz sollten 26 km/h übrig bleiben. Das heisst 3 Punkte + 80€. Das Auto, welches ich gefahren bin, ist vom Opa meiner Freundin, welcher seit paar Jahren im Ausland lebt und alle 5-6 Monate für ein paar Wochen nach Deutschland kommt. Der Vater von meiner Freundin meint, wir machen einfach gar nichts Opa ist eh nicht hier. Was würdet ihr mir raten? Wirklich nichts machen oder
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