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bandit68

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  1. Benenne dafür doch bitte eine Quelle... Gruß Goose Wozu soll ich da eine Quelle nennen? Der Vorwurf wurde ja fallen gelassen. Davon ab, wenn ich auf eine T-Kreuzung zufahre, wo ich nur nach Rechts und Links abbiegen kann, und dann nach Rechts abbiege, woher soll ich wissen, dass dort eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Überholverbot ist, wenn es nicht wiederholt wird? Wenn ich nach Rechts abbiege und da ist keine Geschwindigkeitsbeschränkung, dann fahre ich da 100 km/h wenn es der Verkehr und die Strassenverhältnisse zulassen. Oder muss ich erst nach Links fahren, dann eine 18
  2. Bußgeldbescheid kam schon. 49 km/h zu schnell. Der Vorwurf des überholens im Überholverbot und Überschreitung der Geschwindigkeit in einer 70´er Zone wurden fallen gelassen. Mein Anwalt und 3 ortsansässoge Fahrschulen sagten mir auch weshalb, "Und ein VZ 306 hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf, wenn dieses VZ nicht mit einer Beschränkung auf einem Pfahl montiert ist, bzw. gleich dahinter auf einem neuen Pfahl eine neue oder die vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung weiter geführt wird."
  3. Im April 2012 fuhr ich gegen 22:30 Uhr mit meinem Motorrad von der Autobahn herunter auf einer Landstrasse um nach Hause zu fahren, man kommt von der Autobahn direkt in eine 70´er Zone. Ich war gerade von der Autobahn herunter (so ca. 300 - 400 mtr.) da fiel mir ein Fahrzeug hinter mir auf. Das Fahrzeug fiel mir deswegen auf, da es gleich zu dicht auffuhr. Die Lichter in meinem Rückspiegel waren extrem groß und ich konnte in dem Rückspiegel nur einen Scheinwerfer erkennen. Kurz darauf erscheint ein Vorfahrtstrassenschild (Schild Nr. 306, "Spiegelei"). Somit war die Gechwindigkeitsbeschränkun
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