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Schnellerkurti

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  1. again: Vielen Dank soweit für eure Kommentare (besonderer Dank an BamBam, Biber, Sobbel und zorro69). Das hilft mir die Lage besser zu verstehen. Ich habe verstanden, dass für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen grundsätzlich der Sichtbarkeitsgrundsatz gilt. Nun meine Frage: Habe ich denn eine Nachweisbarkeitspflicht, dass das Verkehrzeichen nicht sichtbar war (z.B. durch die Verkehrslage: LKW der rechts gefahren ist und das Schild verdeckt hat) ?? Muß ich das irgendwie beweisen oder ist nicht schon durch die reine Anordnung des Verkehrszeichen (auf der rechten Seite only) dieser Sachverha
  2. Vielen Dank soweit für eure Kommentare. Leider habe ich keinen Zugang zu juris und leider auch keine Rechtsschutzversicherung, Wenn ich den Kommentar von Sobbel (Danke dafür) richtig verstehe, dann müsste doch eigentlich ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auch zwingendermaßen auf der linken Seite stehen, damit ich überhaupt die Chance habe es auch zu sehen und darauf zu reagieren. Das war dort aber nicht der Fall ! Ortskundig bin ich auch nicht und ich wohne dort auch nicht in der Nähe, so dass ich die Lage dort nicht kennen kann. Mir scheint das eher eine neue Art der Abzocke zu sein,
  3. Ich hatte auch mal gelesen, dass .... "Verkehrszeichen müssen immer am rechten Fahrstreifen angebracht werden. Oft werden sie dort von rechts fahrenden Lkw verdeckt. Verstößt auf einer mehrspurigen Straße ein ahnungsloser Linksfahrer dadurch gegen ein Tempolimit oder Überholverbot, kann er gleichwohl nicht belangt werden (OLG Hamm, Az. 3 Ss OWi 710/77)." Ist das noch aktuell ?? Stimmt das ? Kann ich mich darauf beziehen ??
  4. Muss das Schild einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei einer (in jede Richtung) 2-spurig ausgelegten Strasse auf beiden Seiten stehen ?? Hintergrund: Insgesamt gibt es 5 Fahrspuren. 2 Fahrspuren für den Gegenverkehr. 2 Fahrspuren in die betreffende Fahrtrichtung und zusätzlich rechts 1 weitere Fahrspur für Linienbusse Es gibt dort aber nur ein Schild mit 50 km/h auf dieser 2-spurigen Straße. Wenn also ein Bus auf der Busspur (ganz rechts) und ein LKW mit Anhänger auf der rechten Fahrbahn fährt, könnte ich das (dann verdeckte) Verkehrschild nie sehen, wenn ich auf der 2.Fahrspur fahre. Desh
  5. Vielen Dank für eure wertvollen Hinweise. Eine Frage habe ich da noch: Ein Bekannter hat mir was von einer 3-Monatsfrist erzählt. "Innerhalb von 3 Monaten muß der Fahrer eindeutig identifiziert sein". Stimmt das ? Muß der Gerichtstermin und eine evtl. Verurteilung innerhalb dieser Zeit stattgefunden haben ? ... oder was hat das mit den 3 Monaten auf sich ? Welche zeitlichen Umstände kann ein Beschuldigter geltend machen ??
  6. Hinsichtlich der Identifizierung eines Betroffenen anhand eines Lichtbildes sind der freien Beweiswürdigung durch den Tatrichter Grenzen gesetzt. So lässt etwa ein sehr unscharfes Foto oder ein Foto, auf dem das Gesicht zwar nicht oder nur in einem geringen Teil abgebildet wird, eine Identifizierung durch bloßen Vergleich mit dem in der Hauptverhandlung anwesenden Betroffenen nach den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens regelmäßig nicht zu. Je nach Qualität und Inhalt des Bildes können sich ein Vergleich mit den persönlich anwesenden Betroffenen oder einem Vergleichsbild und der Schluss auf
  7. MrMurphy, das klingt doch nach Subjektivität und Willkürlichkeit. Das kann doch nicht sein. Die Fahrereigenschaft muss doch EINDEUTIG nachgewiesen werden. Eine "wage" Identifizierung durch blosse Inaugenscheinnahme genügt da doch nicht. Selbst eine sachverständig festgestellte hohe Identitätswahrscheinlichkeit trägt eine Verurteilung nicht allein, wenn das Foto eine mindere Qualität aufweist. (vgl. OLG Braunschweig, NStZRR 2007, 180 [5] ff.)
  8. Mit dem Foto auf dem Bussgeldbescheid hast Du sicherlich recht, denn das ist wirklich ein "lascher Ausdruck". Ich hatte aber auch bereits Akteneinsicht und in der Akte gibt es zwar ein besseres Bild als das was auf dem Bussgeldgescheid aufgedruckt war, aber trotzdem nur aus der Entfernung aufgenommen wurde. Wie gesagt, eine Vergrößerung würde gewisse Konturen "unkenntlich" bzw. verschwommen machen. Genügt das wirklich, um die Details sauber herauszuarbeiten ?? ... oder gibt es anhand der Pixelauflösung der Kamera halt doch gewisse Grenzen, die nicht überwunden werden können bei der genannten E
  9. "Das Ohr des Menschen ist genausogut wie ein Fingerabdruck, kein Ohr gleicht dem anderen." Da stimme ich Dir sicherlich zu, jedoch frage ich mich in diesem Zusammenhang, wie die Details herausgearbeitet werden können, wenn man die Entfernung von ca. 10m noch berücksichtigt und weiss, dass bei einer zu starken Vergrößerung des Bildes und grober Körnung die Konturen unkenntlich werden könnten. Ein Abbild eines Fingerabdruckes nützt eben auch nichts, wenn es aus 10m Entfernung geschossen wird. Wie seht ihr das ??
  10. Dein Gesicht ist dem ggf. eingeschalteten Gutachter herzlich egal. Dein Ohr wird ihn interessieren. Das Ohr kann man auf dem Seitenfoto sehen, allerdings aus sehr weiter Entfernung (ich schätze mal so ca. 10m). Kannst Du mir noch bitte sagen, warum das Ohr so interessant für den Gutachter ist ?
  11. Der Fahrer / die Fahrerin ist zwar zu erkennen, aber eben NUR von der Seite. Genügt das zur eindeutigen Fahreridentifikation ? Von der Seite sehen doch viele Menschen ähnlich aus. Wieviele Merkmalsausprägungen lassen sich aus einem Seitenprofilfoto ableiten ?? Ich würde es mir nicht zutrauen aufgrund eines Seitenprofilfotos einen Menschen EINDEUTIG zu identifizieren. Da fehlen mir doch einfach wichtige Gesichtsmekrmalsausprägungen, die ich eigentlich nur durch ein Frontfoto bestimmen kann.
  12. Hallo zusammen, Ich brauche euren Rat. Wurde innerorts geblitzt mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung. Bußgeldbescheid und Ankündigkung eines Fahrverbots liegt vor und ich konnte auch bereits Akteneinsicht nehmen. Das einzigste Radarfoto, dass gemacht wurde, ist ein SEITENPROFILFOTO vom Fahrer/in !!!!!!!!! Das Gesicht ist nicht von vorne zu sehen, sondern eben nur von der Seite. Keiner meiner Bekannten kann mir bezüglich der Beweiskraft eines solchen Seitenfotos was sagen, da bisher meist bei Geschwindigkeitsübertretungen Frontfotos gemacht werden, die den Fahrer/in eindeutig von vor
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