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Osna

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  1. Mein Anhänger verwendet berechtigter Weise das Logo eines weltbekannten Konzerns, weshalb das Schreiben an meine Adresse aber an diese weltbekannte Firma adressiert wurde und nicht an mich oder aber meine Firma. Weißt du ob die Behörde Ermessensspielraum hat zu entscheiden wann eine Werbeanlage verkehrsgefährdend wirkt oder ablenkend wirkt? Nach welchen Maßstäben muss Sie handeln? Kann man eine Darlegung des Ermessensspielraums erbitten?
  2. Hallo Ihr Lieben, ich betreibe ein Kleingewerbe und habe im Rahmen dessen einen Werbeanhänger bei einem Bekannten an die Grenze seines Grundstücks gestellt, welcher von einer Bundesstraße gut einsehbar ist. Der Anhänger ist nicht in unmittelbarer Nähe meines Verkaufsortes (ca. 5km enfernt), dennoch habe ich dadurch einen ordentlichen Umsatzplus generieren können, womit sich die Mietzahlung an meinen Bekannten rentiert. Nun habe ich gestern ein Schreiben einer Kreispolizeibehörde bekommen, indem ich wegen einer Verkehrsordnungswidrichkeit angehört werde. So soll ich verbotswidrig außerhal
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