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Bubi2009

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About Bubi2009

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    Anfänger
  1. Dann wäre der Februar echt der beste Monat. Danke an euch für die wertvollen Informationen!
  2. Bei einem "Ersttäter" (und das bist Du wegen des anderen Verstoßes nicht mehr) besteht die Möglichkeit gegen Verdoppelung des Bußgeldes von einem Fahrverbot abzusehen. Zum Beispiel bei (wirklicher!) Existenzgefährdung oder den von @MrMurphy genannten Tatsachen. Aufgrund Deines Urlaubsanspruches für 2012 liegt diese bei Dir aber nicht vor und so etwas wird auch Dein Regionalleiter vor Gericht gefragt werden. Beim ersten Blitzer hatte ich ja noch kein Fahrverbot. Nur die "Androhung", dass es eines gibt, wenn ich nochmal über 26 km/h bin. Deswegen bin ich trotzdem kein Ersttäter mehr, o
  3. Deiner "Bitte" vom Fahrverbot abzusehen wurde von der Bußgeldstelle nicht gefolgt, so dass diese als Einspruch angesehen wurde und zuständigkeitshalber zur Entscheidung ans Gericht abgegeben wurde. Zu den "Chancen" für Dich habe ich oben schon geschrieben, zu den Kosten auch und auch was ich tun würde. Auch nicht unbedingt glaubwürdig, dass ein Arbeitgeber, jedes Mal wenn ein Mitarbeiter seinen Jahresurlaub nimmt, jemanden einstelt. Alles klar. Ich werde heute noch meinen Rückzieher aus der ganzen Sache verfassen und darauf hoffen, dass ich mit Biegen und Brechen meinen Job behalte
  4. In meiner Zeit als Autovermiet-Assistent, so heißt die Berufsbezeichnung, bin ich in meinen jungen Jahren jetzt vielleicht knapp 100.000 km mit über 1.000 verschiedenen Fahrzeugen unterwegs gewesen und habe mich zu 95% an die Geschwindigkeitsvorschriften sämtlicher Länder gehalten. Und die Tempoüberschreitungen lagen überwiegend unter 21 km/h. Darüber war ich bewusst vielleicht 10 Mal (meistens bei Überholvorgängen) und 2 Mal wurde ich geblitzt. So ist es wirklich Bei uns wird auf den Land- und Staatstraßen recht viel geblitzt, nur immer woanders. Deshalb ist man immer vorsichtig. Einig
  5. Im Übrigen war der erste Blitzer im Februar, der zweite im September. Davor wurde ich jahrelang nicht geblitzt. Und ich bin recht viel unterwegs. Hauptsächlich hier in der Region. Zwischendrin aber auch mal in alle anderen Richtungen (Frankreich, Schweit, Österreich, Italien, Tschechien, Polen) auf den unterschiedlichsten Autobahnen. Dabei rase ich wirklich nicht, sondern achte v.a. auf den Spritverbrauch und fahre dementsprechend gelassen und zurückhaltend. Nur bei den beiden Malen (beide Male überholt und durch Verkehrsteilnehmer provoziert) war ich deutlich zu schnell unterwegs. Aller
  6. @QTreiberin: Ich habe meine Frage vielleicht etwas dumm formuliert. Ich habe gemeint, was bei der Gerichtsverhandlung noch besprochen wird. Wieso kommt es überhaupt zu einer und was passiert währenddessen? Ist es Standard, sobald sich jemand dazu äußert (ich habe die Taten ja nicht abgestritten, sondern nur meine Situation geschildert), dass eine Verhandlung einberufen wird? Ich meine, was will man dann noch von mir wissen? Ich habe alles in schriftlicher Form bereits gesagt und zugegeben. Ist eine Gerichtsverhandlung ein positives oder negatives Zeichen? Gab es jemals Fälle, wo ein Fa
  7. Hallo Forumsmitglieder, ich habe mich hier angemeldet, weil ich euren Rat haben möchte. Ich wurde ein Mal mit 31 und ein Mal mit über 41 km/h zu schnell außerorts geblitzt. Beim ersten Mal gabs kein Fahrverbot. Beim zweiten Mal schon. Da ich bei einer Autovermietung arbeite und praktisch nur dazu eingestellt bin, Fahrzeuge zu fahren (Zustellungen, Abholungen, Überführungen etc.), ist das eine heikle Situation für mich. Ich bin im Jahr gute 30.000 km unterwegs und verhalte mich eigentlich wirklich human im Straßenverkehr. Ich bin nicht der typische Raser. Aber bei den beiden Malen ist mir
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