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sharknbake

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Posts posted by sharknbake

  1. Ist schon ein seltsames Völkchen.

     

     

    Junge, junge bist Du blöd.

    Und sowas ist Vollzugsbeamter ?

    Dann bist Du gefährlich blöd.

     

    Snb

     

     

     

    [mod]

    Ich mische mich ja nur höchst ungern ein, aber irgendwo ist denn doch mal Schluß! Lange Rede, kurzer Sinn: für Deine Verbalentgleisung, die ja nicht gerade ein Ausrutscher zu sein scheint, bekommst Du die :gelbekarte: verpaßt.

     

    Edit: und da ich gerade sah, daß Du bereits eine Gelbe hast, setze ich Dich vorläufig auf Mod-Preview.

    [/mod]

  2. ... (schon erledigt) ... danke MZ Forum ...

     

    Fein, jetzt kannst Du in die Heija gehen und Dich auf´s Christkind freuen - morgen ist es soweit! Und wer weiß, vielleicht sind da viele schöne Geschenke für Dich dabei? Und jetzt, lieber Martin, noch schnell Pipi machen und Hände waschen....

    Paedophil oder Drogen ? Gruss snb

    Edit: Oesi, Frage damit beantwortet.

  3.  

    Ich sehe es etwas anders. Wenn eine „irrtümliche“ und widerrufene Aussage als „Beweis“ der Schuld gewürdigt wird, Belege für das Gegenteil jedoch ignoriert werden, ist das nicht in Ordnung.

     

    Mir ist dieses aufgesetzte Schreiben suspekt. Der TE hat sich offensichtlich die Mühe gemacht "seine" Tat schriftlich darzulegen,

    unabhängig vom AHB, wo man ankreuzt "jo, passt, war ich" und später feststellt, dass man zu dem Zeitpunkt Party gemacht hat.

    Ob so ein explizites Schreiben dann mal eben so als "irrtümliche" Aussage durchgeht ? Mein Bauchgefühl sagt nein.

    Der Beleg für das Gegenteil war eine Zeugenaussage, die der Richter bewertet hat.

     

    Gruss

    snb

  4.  

    Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte.

     

    Diese Aussage des Richters spricht doch für sich. Wenn der Dich schon daraufhinweist, was falsch gemacht wurde, kannst

    Du dir denken, wie eine umgangssprachliche Übersetzung aussehen würde.

     

    Gruss

    snb

  5. Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.

    Was ihm IMO nicht das Recht gibt, entscheidende und belegbare Tatsachen zu ignorieren.

     

    Gruß, Pedro.

    Er hat das Recht, eine Zeugenaussage zu bewerten. Das hat er, zu Ungunsten des TE, getan.

    Welche Rechtsmittel eingelegt werden können, weiss ich nicht.

    IMO wird eine, falls möglich, gut vorbereitete Revision ein anderes Ergebnis herbeiführen.

    Der TE war ja uaf einer Party, da sollte es wohl mehr als nur ein Zeuge geben.

     

    Gruss

    snb

  6. Es scheint, dass dieses aufgesetzte Schreiben, in Verbindung mit einem fehlenden Frontfoto, der Knackpunkt ist.

    Wenn dies irgendwie in Richtung "ich schwöre/versichere/ ganz ehrlich.." ging und Du das unterschreibst, musst

    Du dir tatsächlich anhören, dass ein Erwachsener weiss, was er da macht.

    Der Zeugenaussage wurde als Schutzbehauptung abgetan; das ist Sache des Richters und es gibt kein Frontfoto.

    Wusstet ihr denn nicht vorher, dass kein Frontfoto existiert ? Da hättet ihr euch das Theater doch sparen können.

    IMO, eine äusserst ungünstige Konstellation die hier vorlag und zu diesem Ausgang geführt hat.

     

    Gruss

    snb

     

    Edit: unsere Beiträge haben sich überschnitten. Fotofrage geklärt.

  7. Also habe jetzt noch einmal mit ihm Telefoniert er meinte wenn ein Strafverfahren gegen mich droht eingeleitet zu werden habe in dieser übergangsfrist noch zeit den BGB zu akzeptieren.

    Hallo Maoe165,

    mal ne klare Ansage:

    1. hier haben viele Leute geschrieben, dir zu helfen, d.h. diese Leute haben sich Zeit und Gedanken genommen.

    2. du schreibst hier Sachen, die nicht nachvollziehbar sind (MPU als Beifahrer).

    3. Du hast keinen Anwalt, weil kein Anwalt sich so verhält (ausser er ist Dein Verwandter und Fachanwalt für Schafhandel in Turkmenistan).

    4. Du nervst.

    5. Egal

    Gruss

    snb

  8.  

    In diesem Fall sehe ich keine FB-Auflage, da es aufgrund der vergangenen Zeit jetzt keine "Verschleierungs"taktiken wie Er_safa u.ä. mehr braucht. Hier kann sich der Vater tatsächlich auf einen Irrtum berufen oder angeben den AHB nicht erhalten zu haben.

    Ein nicht erhaltener AHB kann aber nicht als mangelnde Mitwirkung gewertet werden und ein Irrtum kann im Eifer des (Weihnachts)gefechts mal passieren.

    Die Behörde hat ja 2,5 Monate verstreichen lassen bis zum AHB.

    Sorry, aber meine Frage bezog sich auf Deinen Wissensstand bzg. FB-Auflage im Generellen.

    In diesem Fall ist doch alles gegessen.

    Freue mich auf eine Antwort.

     

    Gruss

    snb

  9. Ich weiß, es ist viel verlangt, aber meinst du, du schaffst es auch mal, nicht nur verbale Diarrhoe abzulassen?

     

    Gruß

    Goose

    Sorry, wenn Du es mal wieder nicht verstanden hast.

    Bitte nicht aufgeben; nur der Kommunikationsaustausch bringt Verständnis

    für die Defizite des Anderen.

     

    In dem Sinne... drauf geschi..en

    Gruss

    snb

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