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Posts posted by sharknbake
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Ist schon ein seltsames Völkchen.
Junge, junge bist Du blöd.
Und sowas ist Vollzugsbeamter ?
Dann bist Du gefährlich blöd.
Snb
[mod]
Ich mische mich ja nur höchst ungern ein, aber irgendwo ist denn doch mal Schluß! Lange Rede, kurzer Sinn: für Deine Verbalentgleisung, die ja nicht gerade ein Ausrutscher zu sein scheint, bekommst Du die verpaßt.
Edit: und da ich gerade sah, daß Du bereits eine Gelbe hast, setze ich Dich vorläufig auf Mod-Preview.
[/mod]
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@biber,
ist doch Weihnachten, sei barmherzig.
Schöne Festtage
snb
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" Schatz, der Baum nadelt schon ! "
In diesem Sinne: Schöne Feiertage Euch und Eurer Familie.
Gruss
snb
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Der Tacho zeigt nicht genau an.
Und wie hast Du das bemerkt ?
Gruss
snb
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Paedophil oder Drogen ? Gruss snb... (schon erledigt) ... danke MZ Forum ...
Fein, jetzt kannst Du in die Heija gehen und Dich auf´s Christkind freuen - morgen ist es soweit! Und wer weiß, vielleicht sind da viele schöne Geschenke für Dich dabei? Und jetzt, lieber Martin, noch schnell Pipi machen und Hände waschen....
Edit: Oesi, Frage damit beantwortet.
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Naja, das wahre Leben ist nicht wie man es bei Barbara Salesch sieht. Ich kenne keinen Richter, der auf Überraschungszeugen, die erst in der Hauptverhandlung wie das Kaninchen aus dem Hut gezaubert werden, steht.
Gruß
Goose
Bin ich mit Dir.
Vor allem, nach dieser Konstellation, wie vom TE geschildert.
Gruss
snb
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Ich sehe es etwas anders. Wenn eine „irrtümliche“ und widerrufene Aussage als „Beweis“ der Schuld gewürdigt wird, Belege für das Gegenteil jedoch ignoriert werden, ist das nicht in Ordnung.
Mir ist dieses aufgesetzte Schreiben suspekt. Der TE hat sich offensichtlich die Mühe gemacht "seine" Tat schriftlich darzulegen,
unabhängig vom AHB, wo man ankreuzt "jo, passt, war ich" und später feststellt, dass man zu dem Zeitpunkt Party gemacht hat.
Ob so ein explizites Schreiben dann mal eben so als "irrtümliche" Aussage durchgeht ? Mein Bauchgefühl sagt nein.
Der Beleg für das Gegenteil war eine Zeugenaussage, die der Richter bewertet hat.
Gruss
snb
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Auch war sein Hinweis, beim nächsten Mal ein Beweisfoto anzufordern, da es nur ein Heckblitzer ist und alle Verfahren eingestellt werden würden. Sie hätten das Verfahren somit eigestellet wenn der Halter/Fahrer, dass Foto angefragt hätte.
Diese Aussage des Richters spricht doch für sich. Wenn der Dich schon daraufhinweist, was falsch gemacht wurde, kannst
Du dir denken, wie eine umgangssprachliche Übersetzung aussehen würde.
Gruss
snb
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Was ihm IMO nicht das Recht gibt, entscheidende und belegbare Tatsachen zu ignorieren.Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.
Gruß, Pedro.
Er hat das Recht, eine Zeugenaussage zu bewerten. Das hat er, zu Ungunsten des TE, getan.
Welche Rechtsmittel eingelegt werden können, weiss ich nicht.
IMO wird eine, falls möglich, gut vorbereitete Revision ein anderes Ergebnis herbeiführen.
Der TE war ja uaf einer Party, da sollte es wohl mehr als nur ein Zeuge geben.
Gruss
snb
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Aber ich glaube der Richter ist da heute mit dem falschem Fuß aufgestanden.
Das glaube ich eher nicht. Vielmehr vermute ich, dass der gute Mann sich, durch die doch etwas
dilettantische Vorgehensweise, ein bisschen veräppelt vorkam.
Gruss
snb
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Es scheint, dass dieses aufgesetzte Schreiben, in Verbindung mit einem fehlenden Frontfoto, der Knackpunkt ist.
Wenn dies irgendwie in Richtung "ich schwöre/versichere/ ganz ehrlich.." ging und Du das unterschreibst, musst
Du dir tatsächlich anhören, dass ein Erwachsener weiss, was er da macht.
Der Zeugenaussage wurde als Schutzbehauptung abgetan; das ist Sache des Richters und es gibt kein Frontfoto.
Wusstet ihr denn nicht vorher, dass kein Frontfoto existiert ? Da hättet ihr euch das Theater doch sparen können.
IMO, eine äusserst ungünstige Konstellation die hier vorlag und zu diesem Ausgang geführt hat.
Gruss
snb
Edit: unsere Beiträge haben sich überschnitten. Fotofrage geklärt.
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Apropos anschaffen: ...
[sic] ?
Gruss
snb
Anschaffen = österr. für "eine Anweisung erteilen"
Eribär
In Gedanken durchdekliniert (Passiv inklusive).
Grüsst
snb
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Apropos anschaffen: ...
[sic] ?
Gruss
snb
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Wat 'ne Ar***krampe!Mal ein Beitrag mit dem HelmstedterLandrat
Der Name ist doch Programm: "Wunderling- Weilbier".
Ich hoffe, dass der Doppelname angeboren und nicht freiwillig angenommen wurde.
BTW, wassen ne Ar...krampe ?
Gruss
snb
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Was von Post #8 und #12 hast Du nicht verstanden?
Den Bezug auf meine Frage in #4.
Gruss
snb
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Darf ich Dir sagen, dass es Dich rein gar nichts angeht.
Kommt noch etwas bzg. Fahrtenbuch- Auflage ?
Generell und/oder speziell.
Gruss
snb
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Im übrigen eine saublöde Aktion von Dir so zu fahren...
Austeilen, aber nicht einstecken können.
Gruss
snb
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aber im Fall Bahnhof Bonn wurde ja nicht einmal was aufgenommen...
Weil sich Bundespolizei und Bahn über die Kostenübernahme streiten.
Die Aufnahmen kamen von einem Schnellrestaurant.
Gruss
snb
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Punkt 1 gelesen ?
@snb, lies es doch einfach nicht wenn es Dich nervt. Mich nervt es nicht und wenn, dann drücke ich es höflicher aus.4. Du nervst.Gruss
snb
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Darf ich Dir sagen, dass es Dich rein gar nichts angeht.
Talk is cheap, money pays. Mal so charmant geantwortet.
Gruss
snb
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Mein Wissensstand deckt sich mit diesen generellen Regelungen...
Darf ich daraus auf rein theoretisches Wissen schlissen ?
Gruss
snb
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Also habe jetzt noch einmal mit ihm Telefoniert er meinte wenn ein Strafverfahren gegen mich droht eingeleitet zu werden habe in dieser übergangsfrist noch zeit den BGB zu akzeptieren.
Hallo Maoe165,
mal ne klare Ansage:
1. hier haben viele Leute geschrieben, dir zu helfen, d.h. diese Leute haben sich Zeit und Gedanken genommen.
2. du schreibst hier Sachen, die nicht nachvollziehbar sind (MPU als Beifahrer).
3. Du hast keinen Anwalt, weil kein Anwalt sich so verhält (ausser er ist Dein Verwandter und Fachanwalt für Schafhandel in Turkmenistan).
4. Du nervst.
5. Egal
Gruss
snb
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In diesem Fall sehe ich keine FB-Auflage, da es aufgrund der vergangenen Zeit jetzt keine "Verschleierungs"taktiken wie Er_safa u.ä. mehr braucht. Hier kann sich der Vater tatsächlich auf einen Irrtum berufen oder angeben den AHB nicht erhalten zu haben.
Ein nicht erhaltener AHB kann aber nicht als mangelnde Mitwirkung gewertet werden und ein Irrtum kann im Eifer des (Weihnachts)gefechts mal passieren.
Die Behörde hat ja 2,5 Monate verstreichen lassen bis zum AHB.
Sorry, aber meine Frage bezog sich auf Deinen Wissensstand bzg. FB-Auflage im Generellen.
In diesem Fall ist doch alles gegessen.
Freue mich auf eine Antwort.
Gruss
snb
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Ich weiß, es ist viel verlangt, aber meinst du, du schaffst es auch mal, nicht nur verbale Diarrhoe abzulassen?
Gruß
Goose
Sorry, wenn Du es mal wieder nicht verstanden hast.
Bitte nicht aufgeben; nur der Kommunikationsaustausch bringt Verständnis
für die Defizite des Anderen.
In dem Sinne... drauf geschi..en
Gruss
snb
Beschneidungsverbot Aufgehoben
in Zeitungsblick
Posted
Wenn in diesem Forum kleingeistiger Antisemitusmus gewünscht wird, ohne mich.
FU2 @bluey.
So, jetzt darfst Du mich sperren.
Gruss
snb