Danke für deine promte Antwort. Es handelt sich um eine Strafverfügung (ohne Lenkererhebung, persönlich an mich adressiert). In der Rechtsmittelbelehrung sind ausschließlich die Einspruchsfristen festgehalten. Aber... in einem eigenen Absatz hab ich Infos zur Zahlungsfrist gefunden - lesen verschafft Vorteile Auszug: "Wird kein Einspruch erhoben, werden Sie ersucht, unmittelbar nach Rechtskraft den Strafbetrag... einzuzahlen." Was für mich etwas schwammig bzw. undeutlich ist: Ersuchen = Auffordern? Rechtskraft = Zeitpunkt der Zustellung? (oder bei Ablauf der Einspruchsfrist von 2 Wochen?