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misterniemand

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  1. okay habe Beitrag 14 nochmal gelesen.. das "Problem" der Termin war heute, wo ich hätte hingehen müssen, hatte aber doch etwas Angst das ich mich verblabbere? Und die Eintragungen im Fahrtenbuch wurden meist immer im nachhinein gemacht. Werde jetzt also die Halterin darauf hinweisen bzw. Tip geben wie in Beitrag 14. Wäre ich dann aus dem Schneider und der nach mir gefahren ist dran, das ist ja der eigentlich Fahrer? Meine bekommt der dann doch die Strafe oder die Halterin, wegen schlechter Ausführung, Handhabung des Fahrtenbuches? Ja sowas doofes - und ist es sicher das es nun zur Staa
  2. Hallo Daniel -> mal nicht so aggresiv bitte, nehme die Sache schon mehr als Ernst! Nur wie kann es enden? Die OWI ist mittlerweile verjährt und auch nicht Thema. Geht darum, könnten die nicht sagen der "Herr Müller" kam nicht zur Erörterung nun bekommt er die Punkte und Geldstrafe? Oder die Halterin... Frage ja nur nach Möglichkeiten, sowas dummes passiert einem auch nur einmal und nie wieder. Hintergrund war die blöde Probezeit und der eigentliche Fahrer würde sonst Probezeit von vorn bekommen, 500 Euro Kosten für Nachschulung usw. usw. - weil einmal zu schnell gefahren ? Wollen die
  3. okay, was meint Ihr wie geht es weiter, wenn ich zur "Erörterung" nicht erscheine? Dann bekommt sie Post wegen Fahrtenbuch? Und wieso Straftat - das Bild ist wirklich schlecht zu erkennen, könnte ich also gewesen sein - und wenn ich (wie sie) angegeben hat, ich bin gefahren - das versteh ich halt nicht. Wieso machen die sich solche Mühe, wegen ein paar Euro die sie ja ohnehin erhalten...
  4. oder meint Ihr das mit dem Fahrtennuch haben die vergessen`? wie ist das mit der "Verjährung" und den "Unterbrechungen"? Kennt sich da einer konkret aus Vielen Dank!
  5. was aber.. was aber, wenn ich zu diesem Zeitpunkt im Fahrtenbuch stehen würde? Quasi die Freundin gab an, ich bin gefahren, auch ich schrieb "ich war es" und das Fahrtenbuch würde sowas auch bemerken, ist sowas nicht "wasserdicht"? Und da die Auflage 6 Monate war, mit Fahrtenbuch (Nov.-Mai) - müssen alle Fahrtenbücher vorgelegt werden? Könnt ja sagen, denken: "mist, 1x mit fremden Auto gefahren und gleich geblitzt worden"? Danke für ernstgemeinte Tips
  6. Was kann man als "Straftat" werten? Der Zeugenanhörungsbogen ging doch an Sie, weil Halterin!? erst danach bekam ich Wochen später Post, die ich natürlich selber ausfüllte!
  7. Auf dem Zeugenfragebogen hat die Freundin mich angegeben, nach vorheriger Absprache und meiner Zustimmung, weil ja alle dachten, es gibt nur ne Geldstrafe in Flensburg und Punkte für mich, der eh noch keine hat. Das sich das nun alles soooo lange hinzieht und kompliziert wird? Also ist am 02.06.2011 die Sache verjährt - für den Fahrer. Werde zur Erörterung wohl nicht hingehen, stattdessen kurzen Brief schreiben, bin verhindert. Und das ich als Betroffener (oder Beschuldigter) keinerlei Angaben zu machen habe und auf jede Erörterung verzichte. Dann sollten die den Fall doch endlich abschlie
  8. Naja es wunderte halt schon, das die nicht nach dem Fahrtenbuch gefragt haben, aber wieso von allein denen das mitteilen? Uns interessiert aktuell was wenn ich dort nicht hingehe heute "zur Erörterung" - wie geht es dann wohl weiter, für mich bzw. die Freundin (Halterin) und dem eigentlichen Fahrer. Wann wäre beim wem etwas verjährt? Und das Fahrtenbuch wurde nicht wirklich geführt, da meist immer nur ein und die slebe Person gefahren ist, der Freund von meiner Freundin, was wenn die es verlangen? Dann schnell eins anlegen, und zu der Tatzeit eintragen ich bin gefahren??? Danke für Eure
  9. Also klingt alles "so einfach" hier ? Aber weil der Freund bereits 2010 1x geblitzt wurde, daraufhin verweigerte die Halterin die Aussage und das Verfahren wurde eingestellt mit der Auflage eines Fahrtenbuches. Das zweite Blitzen nun im März war eigentlich noch im Rahmen des 6monatigen Fahrtenbuches, angefordert wurde es aber nie?? Kann es noch Ärger geben für die Halterin wegen "bewußter Falschaussage" und könnte mir als Bekannten etwas "schlimmes" passieren, der ja gern auch die Strafe zahlen würde in Flensburg und auch die Punkte in Kauf nehmen würde? Die Halterin bekam am 15.03. dies
  10. Hallo Ihr, eine gute Freundin von mir (Halter des Fahrzeugs) verlieh das Auto an ihren Freund der geblitzt wurde. Innerorts statt 50 kmh, 72 kmh gefahren, also 22 kmh zu schnell. Als der Anhörungsbogen kam konnte sie nicht ihren Freund angeben, da dieser sich noch in der Probezeit befindet - also wollte ich helfen und sie schrieb meinen Namen auf. Zwei Wochen später cirka bekam ich Fragebogen und gab an gefahren zu sein, dachte nun kommen Punkte in Flensburg und Strafe. Wochenlang nichts gehört, gab es nun letzte Woche die "Aufforderung zur Erörterung von Detailfragen"?? Hatte dort ange
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