Axel77
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Posts posted by Axel77
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Besten Dank für dein Feedback.. Meint ihr ich kann das nicht selbst klären ohne Anwalt und Verfahren wird dann eingestellt...
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Hallo Miteinander
Ich bin echt verwirrt. Ich war nun vor einiger Zeit bei der Polizei und habe wegen den Fall Angaben zu meinen Personen gegeben und haben sonst auf mein Zeugnis und Aussageverweigerungssrecht berufen.
Der Polizist war locker drauf und meint das wohl das Verfahren eingestellt wird, da man den Fahrzeuglenker nicht ermitteln kann. Dacht es kommt nichts mehr. Nun habe ich Strafbefehl bekommen und
würde das eigentlich euch gerne zeigen aber weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das Dok. (PDF) hier in Forum hochladen kann. Also schlussendlich steht nun im Strafbefehl folgendes:
Sachverhalt: Nichtbekanntgabe des Lenkers gegenüber der Polizei als Fahrzeughalter, bzw. Verantwortlicher über das Fahrzeug, beim Überlassen des Motorfahrzeuges.
Übertretungen/Bestimmungen: § 15 Verkehrabgabengesetzt
Strafbestimmung: § 18 Vekehrsabgabengesetzt
Dann steht weiter..
Es wird erkannt: Busse CHF 500.-- + Gebühren 400.—
Dann steht weiter unten bei Punkt 4:
Gegen diesen Strafbefehl können nach Art. 354 StPO die beschuldigte Person und weitere Betroffene beim Statthalteramt .. innert 10 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache sind zu begründen; ausgenommen ist die Einsprache der beschuldigten Person….
Nach toll was soll ich nun machen? Habe schon Rechtschutz will diese aber nicht gleich damit kontaktieren da ich leider schon paar Mal dies in Anspruche nehmen musste. Nicht wegen Verkehrsdelikten sondern wegen einer dummen Sache wo ich nun 2 Jahre Bewährung habe. Hat bei einer Verurteilung das irgendeinen Einfluss auf meine Bewährung?
Ach keine Ahnung was ich machen soll wäre mega froh wenn ihr mir paar Tipps geben könntet. Bin das Fahrzeug echt nicht gefahren sondern ein Verwandter…aber die Busse ist echt nicht gerechtfertigt und da ich mit dem Polizisten, der mit die Strafe ausgestellt hat auf Kriegsfuss bin will sehe ich nicht ein die Strafe zu bezahlen.
Dann steht unter Punkt 4 "Die Einsprache sind zu begründen; ausgenommen ist die Einsprache der beschuldigten Person" Darf ich mich somit zu dem Fall nicht aüsseren oder wie muss ich das genau verstehen?
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe
Gruss
Axel
Ps. Die 10 Tage Frist läuft am 02.08.2012 ab.
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Besten Dank für eure Hilfe.
Na dann werde ich Enspruch erheben. Was mir bisschen beschäftigt ist meine Bewährungsstraffe von 1 Jahr. Waren wegen einer blöden Sache wo ich reingeritten wurde. Hat aber mit Auto oder so nichts zu tun. Meint Ihr wenn es ein Verfahren gibt und ich verliere das es einen Einfluss auf meine Bewährung hat?
Ich habe Verkehrsrechtschutz (AXA Winterthur). Meint ihr die Spruchgebühren und sonstige Kosten würden von denen getragen? Hatte das mal irgendwo gelesenn. Mit welchen Kosten kann ich überhaupt rechnen, wenn ich eine Rechtschutzversicherung habe?
Sorry Fragen über Fragen bin deshalb froh das es dieses Forum gibt und kompetente Mitmenschen mit weiterhelfen
Gruss und schönes Wochenende
Axel
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Habe den Polizisten heute nochmals gesehen und habe ich gesagt das ich Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen werde und er dann gerne herumforschen kann wer das Vergehen von meinen Verwandten in Deutschland begangen hat. Er meint das könne ich aber meine Verwandten könnten sie trotzdem nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht beziehen und seien verpflichtet eine Aussage zu machen. Stimmt das? Sie könnten doch auf ihr Aussageverweigerungsrecht dann berufen? Wie gehe ich am geschicktesten vor? Wäre für jeden Tipp sehr dankbar.
Gruss
Axel
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Hallo Miteinander
Brauch mal dringend eure Hilfe. Bin echt am verzweifeln…
Bin seit einigen Wochen auf Kriegsfuss mit einem Polizisten
Habe heute wieder eine Parkbusse von ihm bekommen.
Wollte nun Einspruch einlegen und auf mein Zeugnisverweigerungsrecht (Paragrafen 15 des kantonalen Verkehrsabgabegesetzes berufen.
In der Tat wurde das Fahrzeug nicht von mir geparkt. Ich hatte Besuch von meiner Familie aus Deutschland.
Reicht es beim Einspruch, wenn ich einfach nur auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufe oder muss ich auch gleich auf mein Aussageverweigerung
berufen? Weiss ehrlich gesagt nicht wie ich das am besten formulieren soll und was ich genau verweigern muss?
Was folgt danach?
Habe interessanten Artikel gefunden. Da steht aber am Schluss http://www.nzz.ch/2006/02/03/zh/articleDJOSA.html
„Zwar müsste laut Vogel das Ordnungsbussenverfahren - beispielsweise wegen einer Parkbusse oder wegen zu hoher Geschwindigkeit - bei einer Aussageverweigerung des Autohalters weiterhin eingestellt werden. Aber der Halter könnte dazu verpflichtet werden, den fehlbaren Lenker seines Autos zu nennen. Auf das Zeugnisverweigerungsrecht für Familienangehörige könnte er sich fortan nicht mehr berufen. Somit könnte er wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Art. 292 StGB) bestraft werden. Vogel weist darauf hin, dass es bei der angestrebten Aufhebung des Zeugnisverweigerungsrechts für Familienangehörige lediglich um den Bereich von Ordnungsbussen geht. Unangetastet bliebe der Familienschutz bei allen anderen Übertretungen, Vergehen und Verbrechen.“
Müsste ich bei einem Verfahren somit den Lenker mitteilen? Wenn ja wird der dann gebüsst? Bei dem falsch geparkten Fahrzeug handelt es sich um mein Firmenfahrzeug. Mitarbeiter habe ich aber keine.
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss
Axel
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Festeinbau wäre natürlich super...aber das kostet doch alles wieder ein haufen Kohle ausserdem weiss ich nicht wo man das machen lassen kann...
Habe von einem Kollegen gehört das mit der Klimascheibe der V1 nicht so gut funktioniert aber mit Grünkeil schon. Ach keine Ahnung..Dachte ich Frag mal die Profis ;-)
Grüsschen
Axel
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Hallo Miteinander
Bei meinem BWM 330d / E90 ist die Frontscheibe gerissen. Wollte nun nach einem Ersatz umschauen und habe gehört das der V1 bei bestimmten Frontscheiben-
Beschichtungen nicht so gut funktioniert.
Könntet ihr mir kurz sagen auf was ich beim Kauf achten muss?
Besten Dank im Voraus
Gruss und schönen Tag
Axel
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Hast recht das habe ich auch schon bemerkt
Aber wie soll ein Neuling da noch wissen welche Einstellung am besten ist?
Gruss
Axel
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Und zur Vervollständigung der V1 Einstellung habe ich hier im Forum noch folgende Einstellung für den V1 für Deutschland/ Schweiz gefunden.
1 unten
2 oben
3 oben
4 oben
5 unten
6 oben
7 unten
8 oben
A oben
b unten
C unten
d unten
E oben
F oben
G unten
H oben
J unten
u unten
u_Dach oben
Bin kein Profi aber verstehe nicht ganz warum es soviele verschiedene V1 Einstellungen gibt?
Besten Dank im voraus für die Aufklärung
Gruss
Axel
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Nachtrag: Das wäre die Einstellung von Pferdest... http://www.radarforum.de/forum/index.php?a...st&id=17535 zum Vergleich.
Frage mich nur warum es soviele unterschiedliche Einstellungen gibt. Vielleicht ist das auch der Grunde warum hier einige User mit ihrem V1 unzufrieden sind, da einfach die Einstellung nicht korrekt ist..
Danke
Gruss und schönes Wochenende
Axel
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Hallo Radar Freunde
Hab von jemanden aus dem Forum folgende Einstellungsempfehlung bekommen. Wollte ihn Fragen ob es o.k ist wenn ich das hier veröffentliche, habe aber leider nichts mehr von ihm gehört. Aber easy kein Problem bin ja froh für die Hilfe. Hoffe das es trotzdem o.k ist.
An was kann es liegen das es so viele unterschiedliche Einstellung für den V1 gibt?.
Für die Schweiz wie auch Deutschland wurde folgende Einstellungen empfohlen (gilt ab FW 3.864):
1: Pfeil nach unten
2: oben
3: oben
4: oben
5: oben
6: oben
7: unten
8: oben
A: unten
b: oben
C: oben
d: oben
E: unten
F: unten
G: unten
H: oben
J: unten
u: unten
u mit Querstrich: oben
Besten Dank für eure Hilfe
Grüsschen
Axel
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Hallo
Es war eine 30er Zone und ich wurde mit 35km/h geblitzt und davon wurde 3km/h Toleranz abgezogen. Als 2 km/h war ich zu schnell.
Geblitzt wurde ich am 22.12.2010 und hab erst jetzt ein Strafbefehl bekommen.
Aber warum Strafbefehl und keine Ordnungswidrigkeit? Ein Zahlungsaufforderung habe ich nie bekommen
Gruss
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Hallo Miteinander
Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen )
Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen.
Versteh nicht ganz warum zu der Buse von CHF 40 noch obige Kosten kommen? Hab doch keine Zahlungsaufforderung davor bekommen. Der Strafbefehl hab ich heute aber per Einschreiben erhalten.
Wenn meine Post entwendet/verloren gegangen ist kann ich doch nicht dafür belangt werden? Besonders wenn die Zahlungsaufforderung nie per Einschreiben eingereicht worden ist.
Was wäre wenn meine Frau Fahrzeuglenker gewesen war? Würde das an der Strafe was ändern?
Was ist eure Einschätzung wurde wohl das Blitzfoto von der Polizei/Richter schon angeschaut?
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss und schönen Abend
Axel aus Zürich
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Hallo Miteinander
Wollte nicht ein neues Thema eröffnen und stelle deshalb meine Frage gleich hier. Ich wurde in einer 30er Zone abzüglich Sicherheitsmarge mt 32km/h geblitzt. Hatte vor ca. 1.5 Jahre schon mal eine Buse wegen 155km/h auf Autobahn und wurde da verwarnt. (Fahrzeuglenker war ich aber nicht, aber da ich ein Deal mit meiner Versicherung gemacht hatte, habe ich die Buse auf mich genommen und meine Rechtschutzversicherung hat meine Strafe beglichen)
Muss jetzt zu der Strafe von 40 Franken nochmals 70 CHF Spruchgebühren und 25 Franken Schreibgebühren bezahlen.
Versteh nicht ganz warum zu der Buse von CHF 40 noch obige Kosten kommen? Hab doch keine Zahlungsaufforderung davor bekommen. Der Strafbefehl hab ich heute aber per Einschreiben erhalten.
Wenn meine Post entwendet/verloren gegangen ist kann ich nicht dafür belangt werden. Besonders wenn die Zahlungsaufforderung nie per Einschreiben eingereicht worden ist.
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss und schönen Abend
Axel aus Zürich
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Hallo Jan
Also wenn der Warner noch zu haben ist würde ich ihne gerne nehmen.
Danke und Gruss
Axel
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Hoi Miteinander
Komme aus Zürich und habe mein Zweitwohnsitz in Lindau am Bodensee. Da die festeingebauten wohl besser sein sollten als die variablen denke ich sollte es ein Festeingebauter sein. Ansonsten sollte der Warner alle arten von Radarmessung anzeigen bzw stören (Laserpistole). Weiss gar nicht ob es so ein Gerät gibt und was das ca. kosten? Die variablen sind ausserdem sichtbar und könnten bei einer Kontrolle bei uns in der Schweiz hart bestraft werden.
Ach weiss nicht... lesen seit Tagen im Forum herum und weiss immer noch nicht was ich kaufen soll
Besten Dank aber für eure Hilfe
Gruss
Axel
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Hallo Miteinander
Warum sollte man die Finger von Ebay (USA) lassenß Hab mal im Internet gelesen das die deutschen Händler auch meistens von USA kaufen.
Hab in den USA einige Freunde und könnte die Geräte somit günstig erwerben.
Sorry bin nicht so der Profi aber was heisst "TO" nicht erkennen würde?
Ansonsten dachte ich das so ein FesteingebauteR immer besser ist als so ein variabler Warner?
Welche Modelle könnte ihr mir sonst noch empfehlen wenn es auch noch Laserabwehr haben sollte? Der Warner sollte halt nicht von der Polizeit Ortbar sein da bei uns in der Schweiz die Strafen recht hoch sind.
Danke für eure Hilfe
Gruss und schönen Abend
Axel
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Hallo Miteinander
Ich brauch dringend ein Radarwarngerät für die Schweiz. Fahre aber auch sehr viel in Deutschland herum. Seite Tagen stöbere ich hier im Forum herum und weiss leider immer noch nicht welchen Radarwarner ich mir holen soll V1 oder Bel-Sti-R? Was sind eure Erfahrungen/Empfehlungen. Würde den Radarwarner bei Ebay.com holen und hoffe das ich diese dann problemlos benützten kann? Zoll Probleme habe ich keine, da ich Warner nach Deutschland zu einem Kollegen schicken würde.
Hier kostet der Bel STi-R fast nichts ;-)
http://cgi.ebay.com/Beltronics-Bel-STi-Dri...=item5adf17d54a
Besten Dank für eure Hilfe
Gruss und schönen Abend
Axel aus Zürich
Ordnungsbusse Zeugnisverweigerungsrecht?
in Schweiz & Österreich
Posted
Ich habe die die Tat nicht begangen.Wie jeder Bürger hab ich Rcht und Pflichten und habe von diesem in meinen Fall gebraucht gemacht. Deswegen nun schlechter gestellt oder sogar bestraft zu werden entzieht meiner rechtlichen Erkenntnis.
Gemäss der Schweizer Rechtsprechung gilt folgendes „Der in einem Strafverfahren Beschuldigte ist demnach aufgrund seines Aussageverweigerungsrechts berechtigt zu schweigen, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen“.
§ 15. 1 Der Halter eines Motorfahrzeuges oder Fahrrades ist verpflichtet, der Polizei Auskunft zu geben, wer das Fahrzeug geführt oder wem er es überlassen hat. Vorbehalten bleibt das Recht, der Polizei in sinngemässer Anwendung der Bestimmungen der Strafprozessordnung über das Zeugnisverweigerungsrecht die Auskunft zu verweigern.
Es gibt schlussendlich ein Bundesgericht Urteil 6B_748/2009 vom 2. November 2009.
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist gemäss der aus Art. 32 Abs. 1 BV (bzw. Art. 4 aBV) fliessenden und in Art. 6 Ziff. 2 EMRK verankerten Maxime „in dubio pro reo" bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld zu vermuten, dass der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte unschuldig ist.
Werde die Busse definitiv nicht bezahlen. Sehe das nicht ein. Habe Rechtschutz wenn es sein muss gehen ich vor Gericht. Lass mir sicherlich nicht alles gefallen besonders wenn meine Rechte mit Füssen getreten werden.
Gruss
Axel