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Schnuddl

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    Interessen an allen möglichen Infos zu Messverfahren, -geräten, etc...
  1. die Reflecta 7200 können auch nur filme bis 40 Bildern Scannen... @Q_Treiberin: ich habe einen Film mit 100 Aufnahmen :-)
  2. der Nikon kann auch nur bis zu 40 Bilder http://www.filmscanner.info/NikonSuperCoolscan5000ED.html
  3. ok, genau das meinte ich. und wer vertreibt diese Geräte bzw von welcher Firma sind die?
  4. entwickeln ok, mir geht es um das digitalisieren der negativfilme - das machen ja die Sachverständigen, die den messfilm auswerten selber,oder? es gibt jedoch keinen negativscanner der komplette messfilme (>100 aufnahmen) automatisch scannt (nur bis zu 40 aufnahmen), oder kennt jemand sowas? Das einzige was ich gefunden habe ist ein Negativscanner von Reflecta, bei dem allerdings der Film manuell weitergezogen werden muss (Iscan 3600)
  5. Hallo, hat jemand eine Idee bzw Infos, wie die Bussgeldstellen bzw. andere Behörden die langen Nassfilmrollen bearbeiten/digitalisieren? Danke
  6. nein, es ist eine gerade Strecke :-)
  7. bei einer Anullierungsqoute der Messreihe von 16%
  8. Es ist richtig, dass in diesem Fall eine Fehlmessung zu Gunsten des Beschuldigten vorliegt. Ich will damit sagen, wenn jemand der eine Messung durchführt, das Messgerät nicht gemäß Bedienungsanleitung aufstellen kann, kann man dann auch davon ausgehen, dass ihm andere Dinge, wie Knickstrahlreflexion, etc. auch nicht auffallen und es zu Fehlmessungen kommen kann, die bei einem Messbeamten, der sich mit dem Gerät auskennt, nicht auftreten würden.
  9. genau und somit könnte man auf fehlerhaften Messaufbau plädieren,... (nicht im Sinne der Bedienungsanleitung)
  10. bei mir sind es 30 cm auf 10 m entspricht ca. 1,7°
  11. ja, sollte sie, falls dies aber nicht der fall ist, was passiert dann mit dem kamerawinkel?
  12. Hallo, eine Frage zu den Winkeln beim Traffipax Speedophot: Der Kamerawinkel soll 17,5° betragen der Strahlwinkel 20° (horizontale Öffnung 5°) Die Verdrehnung von 2,5° zueinander ist fest? Die obige Konstellation gilt doch nur, wenn ich das Messgerät parallel zum Fahrbahnrand ausrichte,oder? Falls das Messgerät beim Ausrichten inRichtung Fahrbahn verdreht wird, müsste der Kamerawinkel größer werden oder nicht? Bsp. Ausrichtung nicht fahrbahnparallel, sondern 2 ° in richtung des ankommenden verkehs verdreht - demzufolge müsste sich ein Kamerawinkel von ca. 19,5° einstellen. Oder doch 15 °
  13. Wofür braucht man das denn? Und um mich Radarfuzzi anzuschließen: wie kompetent könnte denn der Sachverständige sein, der für diese Kiste noch nie ein Gutachten gemacht hat? hab ich mal gehört dass es sinnvoll sein soll, ist es nicht so? wie kompetent könnte denn der Sachverständige sein, der für diese Kiste noch nie ein Gutachten gemacht hat? --> Anfänger - aber kenne keinen wirklich Guten - hast du einen Kontakt?
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