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derbeobachter

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  1. hallo, harry, vielen dank für deine erläuterungen, ich überlege eben nur noch, ob es so sein könnte wie bei meinem kollegen ... dort hing das navi so "glücklich", dass sein gesicht fast nicht zu sehen war und er aus der sache rauskam. meint ihr, dass ich darauf setzen sollte??? ... zumal das amt ja evtl ein schlechtes bild nicht zum ag schicken würde??? und ansonsten mache ich es wie harry schreibt: schlucken, zahlen und noch besser aufpassen ... war übrigens seit 3 oder 4 jahren mein erstes foto und ich fahre ca 70-80 Tkm pro jahr - also doch ein guter schnitt danke für eure meinu
  2. hallo kasperle, vielen dank für deine info. also sollte ich das foto anfordern ...??? abgesehen davon gibts ja auch keine punkte oder so ... und die 53 eus ärgern mich natürlich, aber gottlob muss ich dann noch nicht verhungern... wie ist das eigentlich mit den bildern ... mancher kollege sagt, dass die bildqualität miserabel ist und auch nur ausschnitte aus dem original gezeigt werden in schlechter belichtung/auflösung ... merci für eure infos derbeobachter
  3. hallo, noch einmal, wie versprochen gebe ich bescheid, was sich tut ... gestern kam folgender brief mit "normaler post" bei mir an: sehr geehrter ... ihr schreiben vom 16.11., welches als einspruch gewertet wurde, ist am 18.11.2010 bei uns eingegangen. nachdem per zeugenfragebogen von der fa. xy der tatsächliche fahrzeugführer benannt wurde ist mit datum vom 15.09. ihnen von unserer seite eine schriftliche verwarnung mit verwarnungsgeld/anhörung zugesandt worden. ab diesem zeitpunkt tritt die verjährungsunterbrechende wirkung nach § 31 owig ein, dh die verjährungsfrist beginnt von neu
  4. Hallo, zusammen, vielen Dank für die Infos ... konnte leider nicht früher ins i-net, da ich geschäftlich seit 12. nov unterwegs war. ich werde Einspruch einlegen und dann schauen wir mal weiter. Merci noch einmal derbeobachter
  5. dankeschön erst einmal für die schnellen Antworten. ich werde wohl zuerst in unserer Firma nachfragen, ob die etwas bekommen haben. Falls das nicht der Fall ist, wie soll ich verfahren ... ? ... ist es sinnvoll, in jedem Falle Einspruch einzulegen? sollte ich ein Bild anfordern, und falls ja soll ich das im ersten Schreiben machen? Danke im Voraus derbeobachter
  6. Hallo, liebes Forum, ich lese öfters mit und bin begeistert, wie viele Infos hier gegeben werden ... grosses Lob an alle, die hier anderen helfen!!! Heute möchte ich mich mit einer Frage an Euch wenden, da ich am Wochenende einen Bussgeldbescheid bekommen habe. Hier die kurze Zusammenfassung: Tattag der Überschreitung um 16km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften (zulässig waren dort laut Bescheid 100 km/h) war der 16.06.2010 gemessen wurde mit ES 3.0, Zeuge ein PHM Datum des Bescheides ist der 29.10.2010, zugestellt im gelben Umschlag mit Datum 06.11.2010 Forderung sind 30EUR zzg
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