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Soliver73

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    Anfänger
  1. Auf dem Formular steht doch eine Telefonnummer. Einfach mal den Sachbearbeiter anrufen.
  2. Erst mal um die Zusendung eines besseren Fotos bitten, um "aktiv" an der Fahrerermittlung mitzuwirken.
  3. Bei mir hat die Anfrage in Flensburg eine gute Woche gedauert. Also eigentlich sehr schnell. War so vor ca. einem Vierteljahr.
  4. Kann mir nicht vorstellen, dass der Chef sich unnötigen Ärger mit Fahrtenbüchern für seinen gesamten Fuhrpark an den Hals holt, um einen Mitarbeiter vor der Strafe zu bewahren.
  5. Ja unbedingt den weiteren Verlauf schildern! Ist ja wichtig für das Forum.
  6. Man weiß eben nie, wie die Behörde arbeitet und reagiert. Dadurch ist das Ganze halt im Voraus nie genau ausrechenbar.
  7. Man sollte auf den Ersafa auch nicht zu viel Druck ausüben. Immerhin mußt Du davon ausgehen, dass im gegebenen Falle auch einmal er die gleiche "Gefälligkeit" von Dir erwartet und Du dann Deinen Kopf hinhalten mußt.
  8. Also bei uns kommt der BGB per Postzustellungsurkunde, d.h. man nimmt die Sendung nicht persönlich entgegen, sondern der Postbote wirft den Brief in den Kasten und macht sich einen Vermerk, dass die Zustellung erfolgt ist. Man kann die Zustellung also nicht "verweigern."
  9. In Leipzig haben sie seit Mitte des Jahres einen neuen mobilen Blitzer, der sogar 4 Fahrspuren gleichzeitig überwacht.
  10. . . . aber wenn sich der Er-sa-fa selbst auf dem Anhörungsbogen einträgt sollte einem ja hoffentlich nichts passieren?
  11. Ein Bekannter von mir hat bei 3 verschiedenen Geschwindigkeitsverstößen seinen Vater angegeben. Zweimal ging es gut. Er hat brav die Strafe bezahlt, wollte nur halt die Punkte nicht bekommen. Beim dritten Mal bekam er ein Schreiben, dass der angegebene Fahrer nicht der Täter gewesen sein kann und erhielt den Bußgeldbescheid selbst. Ist dies gängige Praxis, oder ist in diesem Forum ein Fall bekannt, wo tatsächlich die falsche Verdächtigung eine strafrechtliche Konsequenz hatte? Wie gesagt, es wurde keine Verjährung o.ä. angestrebt, sondern nur die Vermeidung der Punkte, also
  12. Wenn Abarth auf der Straße so unterwegs ist, wie hier im Forum (wie die Axt im Walde), hat der Audi-Fahrer vielleicht doch so seine guten Gründe gehabt...
  13. Erst mal ruhig bleiben und abwarten, ob es überhaupt zu einer Anzeige kommt.
  14. Ist doch prima, wenn der Zeuge Deine Fahrweise bestätigen kann. Viel problematischer wäre es doch, wenn Aussage gegen Aussage stünde, zumal Du durch das Fahrverbot und die daraus resultierenden Punkte ja schon mal als vorbelastet gelten dürftest.
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