Vor ca. 4 Wochen bin ich bei rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt, nun hat mein Mann als Fahrzeughalter eine Anhörungsbogen erhalten. Er kann als Ehemann verweigern den Fahrer anzugeben unter der Androhung der Führung eines Fahrtenbuches. Was ist wenn das "geblitzte" Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde und ein neuer Wagen auf den gleichen Halter angeschafft wurde oder der ehemalige Halter, also mein Mann gar kein Fahrzeug mehr besitzt, muß er dann trotzdem ein Fahrtenbuch führen??? (z.B. bei einem Firmenfahrzeug, auch wenn er nicht Halter ist?) Gruß Marianne