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Marianne

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  1. Ach ja....was passiert eigentlich wenn mein Mann von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht...werden dann Nachforschungen angestellt, wer gefahren ist....z. B. als Nachbarschaftsbefragung oder ähnliches???? Und...kann der Halter für soetwas Punkte bekommen? Würde eine Fahrtenbuchanordnung bestehen bleiben bis mein Mann sich ein neues Auto kauft??? Was ist wenn ich den Bescheid ignoriere? Er ist nicht per Einschreiben gekommen...
  2. Vor ca. 4 Wochen bin ich bei rot über die Ampel gefahren und wurde geblitzt, nun hat mein Mann als Fahrzeughalter eine Anhörungsbogen erhalten. Er kann als Ehemann verweigern den Fahrer anzugeben unter der Androhung der Führung eines Fahrtenbuches. Was ist wenn das "geblitzte" Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft wurde und ein neuer Wagen auf den gleichen Halter angeschafft wurde oder der ehemalige Halter, also mein Mann gar kein Fahrzeug mehr besitzt, muß er dann trotzdem ein Fahrtenbuch führen??? (z.B. bei einem Firmenfahrzeug, auch wenn er nicht Halter ist?) Gruß Marianne
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