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leasy

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    Anfänger
  1. Hallo Zusammen, wollte nur einen kurzen Zwischenstand durchgeben! Wir...meine Familie und ich... haben bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine weiteren Briefe oder Besuch erhalten. Also weiter warten Melde mich, wenn etwas passiert
  2. hatte ich ja glatt überlesen. Dann sieht die Sache ja gleich noch mal anders aus, wenn's darum geht, die Straftat nachzuweisen. Man soll also, wenn es soweit kommen sollte, dem Richter glaubhaft erklären, daß man auf einem Bild seine Frau nicht von seinem Sohn unterscheiden kann... (und wenn der TE schon schreibt, daß es die Bußgeldstelle merkt, wenn man die Bilder verghleicht, dann sollte es dem Ehemann / Vater doch nicht schwer fallen) Gruß Goose Danke für die ganzen Infos. Wie schon beschrieben, werde ich jetzt erstmal gar nichts machen und abwarten was als nächstes kommt..... Wir bzw.
  3. Wieso Straftat? Wenn die Frau doch gesagt hat, "Hase, ich war das, trag mich da bitte ein" dann ist das doch keine Straftat... Doch - ist es. Die Frau hätte sich selbst eintragen können - dann hatte sie sich halt vertan... hä... versteh ich nicht Ich habe Sie eingetragen, dass sie gefahren ist und bei ihren AHB hat sie sich als Fahrer eingetragen und bestätigt, dass sie die Straftat gegangen hat. Wir konnten jetzt nur sagen, das wir uns geirrt haben und dass es uns leid tut...... aber ob wir damit dann durch kommen ? denn dann geben wir ja die Falschaussage zu!!!
  4. Naja, das ist ja auch nicht der Sinn hier. Du hättest ja nichts davon, wenn hier alle schreiben, dass du dir keine Sorgen machen musst und dann doch die Anzeige ins Haus kommt. Es ist aber nunmal so, dass du jetzt eigentlich nichts mehr machen kannst, die Tat ist ja bereits geschehen und kann nicht mehr ungeschehen gemacht werden, also musst du einfach drauf hoffen, dass sie nicht geahndet wird. Ich gehe aber davon aus, dass die Chancen, dass man dich nicht anzeigen wird nicht so schlecht stehen, schließlich kommt es sicher jeden Tag hunderte Mal in Deutschland vor, dass jemand versucht Pu
  5. Was hättest du davon ohne Not eine Straftat (Falsche Verdächtigung §164 Strafgesetzbuch (http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html)9, zu gestehen? Also wie bereits vorgeschlagen, die Füße still halten und hoffen, dass keine Anzeige ins Haus flattert. Sollte es aber dazu kommen und du auch verurteilt werden, richtet sich die Höhe der Strafe nach deinem Einkommen, wird also in Tagessätzen berechnet. Das kann dann schon mal teuer werden: http://www.welt.de/die-welt/sport/article4...-ist-teuer.html Danke, dass macht nicht gerade "Hoffnung"
  6. Sorry, bin halt ein Mensch der "alten Schule" und man kann lieber einmal zuviel Sie" sagen, als einmal zu wenig. Trotzdem sage ich nartürlich gerne Du, da du mir eine etwas ruhigere Nacht (Schlaf) gebracht hast und.... Ich werde natürlich weiter berichten, da dieses Forum wirklich "klasse" ist und ich gerne meinen Beitrag dazu geben möchte. So macht WWW wirklich Spass Danke und "GUTE NACHT"
  7. Darf ich Sie fragen, Wo her Sie das alles wissen ?
  8. hmmmm... das ist plausiebel Also abwarten Danke
  9. Danke, aber gar nichts machen Also soll mein Stiefsohn den Anhörungsbogen nicht zurück senden, ok aber was heißt BGB und wofür ? Soll ich besser nicht zur Bufgeldstelle gehen und vieleicht alles erläutern und irgendwie aufklären ? oder besser direkt einen Anwalt aufsuchen? Mist.. was wird das wohl kosten... bin nicht gerade "GUT betucht" aber
  10. Hallo Zusammen, bin neu im Forum und wie ihr euch sicherlich denken könnt.... "erwischt worden" Ich bin ziemlich verzweifelt und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. So etwas wollte ich eigentlich nie machen..., aber jetzt zu meinen Fall. Habe einen Stiefsohn und habe sein KFZ auf meinem Namen angemeldet (billiger usw.) Wie un mal so Jungs sind, 1.Er fuhr Anfang Februar zu schnell ..... 22km/h zu schnell- 1 Punkte und Bußgeld-Alles bezahlt- oK 2 Er wurde Ende Febuar noch mal geblitzt..... 29km/h zu schnell !!!! Und wie nun mal Mütter sind und der Jung ja nicht den Führerschein für
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