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mb18

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  1. Damit meine ich natürlich auch, dass die anderen Vt´s die Situation geanau so eingeschätzt haben wie ich. Und deswegen eigentlich keine Raser sind, die jetzt unbedingt mit einem FV belegt werden müssen. Gibt´s eigentlich eine Editierfunktion für die Beiträge? Grüsse mb18
  2. Na ja, wenn man sich das Messprotokoll "aus meiner Sicht" anschaut, passen die Geschwindigkeiten ja. Da gibt´s dann nur zwei Ausreisser in dieser Messreihe
  3. Ja, Streetview ist ´ne tolle Sache, gell ? Ob ich wohl darauf hoffen kann, dass der Richter (oder die Richterin) das genau so sieht ? Anbei noch ein Foto von dem Ortsschild. Darüber hinaus hatte mich kurz vor der Messstelle noch ein anderes Krad überholt, welches sich beständig von mir entfernte. Darauf angesprochen, erwiderte der Beamte nur, dass ich es war, der zu schnell gefahren ist
  4. Wenn man sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wähnt ist das sicher richtig. Ich war überzeugt, dass ich mich ausserhalb geschlossener Ortschaften befand. Dass das ein Vergehen innerhalb geschlossener Ortschaften ist, habe ich erst aus dem Bußgeldbescheid erfahren. Selbst der Beamte, der mich anhielt, sagte zu mir, dass das ausserhalb geschlossener Ortschaften ist, würde dann 160 Piepen, 3 Punkte und einen Monat FV bedeuten. Als der Bescheid dann kam, habe ich mich auf die Suche des Ortsschildes begeben und auch eins gefunden: http://maps.google.de/maps?f=q&source=...=12,310.45,,0,5
  5. Und alle Patienten sind männlich. Na ja, in Sachen Gleichstellung sah es an diesem Tag ziemlich mau aus Allerdings fühlte ich mich ganz gesund (wie auch jetzt) Ich musste halt lernen, dass eine Kreuzung/Einmündung die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aufhebt. Auch wenn auf den nächsten 3 km das Zeichen nicht wiederholt wird. Link: http://maps.google.de/maps?f=q&source=...=12,329.56,,0,5
  6. Danke hartmut, damit ist die Strassenseite ja eindeutig festgelegt. Nur konnte ich bis jetzt kein VZ finden welches -bezogen auf den eingetragenen Messort- in 160,0 m Entfernung SA steht. Das VZ für Verkehrszeichen steht, ist unstrittig richtig?
  7. ...dann hilf mir doch mal. Bezogen auf meine Fahrtrichtung, wo steht das VZ (rechts oder links), welches für den Visiertest benutzt worden ist? mb18
  8. --hochschieb-- Ich habe jetzt noch einen weiteren Auszug aus dem Messprotokoll angehängt. Bei ´Tatort´ wird immer ´SE´ bzw. ´SA´ mit aufgeführt. Weiß jemand hier im Forum, was dieses Kürzel in Bezug auf den Visiertest bedeuten könnte? mb18
  9. nee, an der Stelle gibt´s nichts dergleichen weit und breit. mb18
  10. zumindest sollte die Laserpistole das so nicht anzeigen, denke ich Im Messprotokoll steht bei mir "SE" bei Tatort und da ich ja von hinten gelasert worden bin, habe ich mich ja "entfernt". Deswegen vermute ich für SA "sich annähernd". Soll damit vielleicht die Strassenseite festgelegt werden? Grüsse mb18
  11. Hallo Forengemeinde, nachdem ich hier schon länger mitlese, habe ich jetzt eine Frage zum Lasermessprotokoll in eigener Sache. Ich habe hier mal einen Auszug aus dem Protokoll angehängt. Die Frage bezieht sich auf den Visiertest: "Objekt VZ rechts SA". So steht es im Protokoll. VZ wird ein Verkehrszeichen sein aber was bedeutet SA? Sich annähernd? Zum Fall: Im April bin ich mit dem Motorrad von hinten gelasert worden. Und jetzt winkt ein Fahrverbot. Wer die Tour nachfahren möchte, Streetview machts möglich. Am Tatenberger Weg wurde ich dann von einer Kradstreife angehalten. Viele Grüsse
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