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RainerZufall

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Posts posted by RainerZufall

  1. Habe eben mit der Rechtsberatung des ADAC gesprochen.
    Erst wenn ein Mahnbescheid aus Bonn kommen sollte, muss ich reagieren. Das Verfahren wird dann aber eingestellt, wenn ich erkläre dass ich nur der Halter und nicht der Fahrer bin.
    Man steht dann aber für 5 Jahre in deren Datenbank und wird bei einer Kontrolle in den gesamten Niederlanden (zb. Flughafen, andere Großstädte) zur Kasse gebeten.
    Da ich aber nicht mehr nach Holland will, steht mein Entschluß fest, dass ich keine 40 Euro für 5 km/h außerorts zu schnell zahlen werde.
    Insofern wandern alle Briefe aus Holland in den Papierkorb.

    Achja: Der Jurist war der Meinung, dass diese 70€-Grenze sich auf den ZULETZT geforderten Betrag bezieht, und nicht auf den ursprünglichen. Das wäre zumindest die Theorie laut Gesetz. In der Praxis scheinen es die Holländer aber doch wie oben beschrieben, am ZUERST geforderten Betrag festzumachen (was auch logischer ist, durch mehrmalige Mahngebühren bekommt man schließlich jeden kleinen Betrag irgendwann über 70€)

  2. Hallo Forum,
    ich habe einen Bescheid aus Holland vom letzten Urlaub bekommen, aus dem hervorgeht, dass mein Auto von hinten geblitzt wurde.
    Da wir uns mit dem Fahren abgewechselt haben, ist nicht mehr festzustellen, wer zum fraglichen Zeitpunkt am Steuer war.
    Die Frage ist, was passiert wenn ich zurückschreibe, dass ich nicht der Fahrer war, und nach meinem (deutschen) Rechtsverständnis auch nicht zahlen muss?
    Hat da jemand Erfahrung ob das in Deutschland eingetrieben wird, obwohl es nach deutschem Recht nicht strafbar gewesen wäre?
    LG Rainer

  3. Good news: Mein Einspruch,dass ich mit einem Funkgerät gefunkt habe und nicht telefoniert habe, wurde anerkannt und der Vorwurf fallengelassen.

     

     

    Durch die vorstehende Verwarnung/Anhörung werden bisherige Verwarnungen/Anhörungen unter dem gleichen AZ ersetzt.

     

    Der Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung blieb logischerweise bestehen und führt zu einer Verwarnung von 10 Euro.

    Ergo: Funken ist zwangsläufig erlaubt, da Taxi, THW, Rettungsdienste usw. dies auch benötigen.

    Damit kann ich bestens leben :dribble: :dribble:

     

    Wollte euch nur schnell Rückmeldung geben.

     

    LG

    post-28645-0-44514500-1420747885_thumb.jpg

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  4. Das Foto ist mal wieder recht schlecht und dunkel. Habe mich vorhin mal bei den Kollegen (Funkamateuren) erkundigt, die wurden auch schon fälschlicherweise beschuldigt telefoniert zu haben während der Fahrt obwohl sie lediglich gefunkt haben. In den meisten Fällen wurden dann die Verfahren eingestellt. Übrigens auch wenn es ein Handfunkgerät ist. In §23 Stvo geht es ja auch lediglich um "Mobil- oder Autotelefon".

    Bin wie immer gespannt..

  5. Hallo zusammen,

    mir wird vorgeworfen 6 km/h zu schnell und telefonieren am Steuer. Ich wurde nicht angehalten.

    Fakt ist, ich bin lizenzierter Funkamateur mit einer gültigen Amateurfunklizenz welche u.a. zum portablen und mobilen Funkbetrieb in einem Kfz berechtigt. Bei Amateurfunkanlagen gibt es nicht wie bei Handys eine sog. Freisprecheinrichtung.

    Was kann ich tun? Kopie meiner Lizenz beilegen und das erklären?

  6. Unter der Annahme, dass der AHB an Heinz Meier gegenüber Hans Meier nicht verjährungsunterbrechend wirkt:

     

    Warum willst Du das Ding zurückschicken und die Jungs vorzeitig auf dumme Gedanken bringen? Ich würde erst beim BGB reagieren ("Sorry, den gibt's hier nicht. Herzliche Grüße, [unterschrift Deiner Freundin]").

     

    Edit: @QTreiberin kann vielleicht etwas dazu sagen, wie heilbar der Mangel in solchen Fällen sein könnte.

     

    Da ich ja eine Rechnung auf den falschen Namen habe, welcher übrigens nicht nur falsch geschrieben, sondern definitiv komplett anders ist (Frank/Rainer), kann ich bei Erhalt des BGB auf meinen richtigen Namen (wenn es denn soweit kommt) antworten:

    "Ich bin nicht der Besitzer des geblitzten Fahrzeugs. Nach Rücksprache mit dem Besitzer (Leihfirma XY) stellte sich heraus, dass dort die Adresse vertauscht wurde von Herrn Frank XY, da wir den gleichen Nachnamen haben. Anbei die Kopie des originalen Mietvertrags."

    Erst reagieren wenn schon ein BGB da ist könnte doch viel eher dazu führen, dass sie sagen "Sorry, Tippfehler"

    @rth: Ferner ist ein Fotoabgleich so eine Sache. Meine letzten drei Blitzfotos waren alle unbrauchbar und das Verfahren wurde eingestellt.

  7. Ich warte erstmal ab was passiert. Die Behörde muss ja erstmal die Mietwagenfirma anschreiben. Und diese muss dann (hoffentlich) den dort falsch abgespeicherten Namen angeben.

    Wenn dann der Brief zur Behörde zurück kommt, da ein "Hans Meier" unter der Adresse nicht wohnt, dann ist die Frage was passiert.

    - Fragt die Behörde bei der Mietwagenfirma nach ob die sich geirrt hat, oder

    - Fragt die Behörde im Melderegister nach, wer unter der angegebenen Adresse gemeldet ist?

    Falls letzteres der Fall sein sollte, besteht doch aber logischerweise die Gefahr, dass Unschuldige (wie zb. ich :dribble: ) verdächtigt werden könnten.

    Wie wird sowas ausgeschlossen?

  8. Hallo zusammen,

    ich wurde innerorts mit 70 km/h geblitzt mit einem Mietwagen. Bei der Rückgabe habe ich auf dem Mietvertrag gesehen, dass mein Vorname komplett falsch eingetragen wurde von der Sachbearbeiterin.

    Kann mich das in die Verjährung retten? Nach ca. 3 Wochen dürfte ja die Mietfirma den Zeugenbefragungsbogen bekommen, die geben dann den falsch eingetragenen Namen weiter. Bis die Behörde dann den Anhörungsbogen an den falschen Namen schickt, dürften wir ja bei etwa 6 Wochen sein.

    Wie lange kann meine Freundin sich dann Zeit lassen, um den Brief wieder zur Post zurück zu bringen weil eine Person mit dem angegebenen Namen ja nicht bei uns wohnt?

  9. Glücklicherweise haben sich die meisten mit ihrer Einschätzung hier getäuscht, war ein schönes Weihnachtsgeschenk nicht laufen zu müssen!

    Irgendwie halte ich jetzt schon instinktiv die Hand vors Gesicht an kritischen Stellen..

     

    Mal so eine Frage am Rande... wie reagiert man bei einem Anhörungsbogen denn am besten?

    Einfach ignorieren und auf den BGB warten (wenn gewollt ist das es an den Halter kommt) oder direkt ankreuzen das man die Tat zugibt und zurücksenden?

    Na kommt immer auf den einzelnen Fall an, wer ist Halter, Fahrer, wurde man angehalten, sind schon Punkte da, welche Methode versucht man (Ers.afa, Alb.erto, oder RainerZufall :dribble: )

  10. Am besten Du stellst dann immer alle Fotos hier ein (zwei gibt es ja schon), es ist ja bestimmt so, dass hier nie Sachbearbeiter von Deutschland BG-Stellen mitlesen... :whistling:

     

    IHR wollt doch immer die Fotos, ICH habe sie ja schon, sogar frei Haus :D

    So..erwartungsgemäß konnten sie kein anderes und auch kein schärferes Bild liefern. Ich habe daraufhin mein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass ich die Fahrerin bzw den Fahrer leider nicht erkennen kann und warte jetzt mal ab ob eingestellt wird wie die letzten Male oder ob ein BGB kommt gegen den ich dann Einspruch einlegen würde.

  11. Im Gegensatz zu dem anderen Foto (im verlinkten Thread) sehe ich dieses als ausreichend für eine Identifizierung an, besonders da es sich wohl immer noch um die Konstellation Fahrer = Halter handelt.

    letzteres halte ich für einen Vorteil, da sich ein eventueller ErSafa nicht mehr glaubhaft rauswinden könnte.

     

    Im übrigen, alle Deine "Tiefflüge" zeigen Deine Hand vor dem Gesicht... bei knapp 200 km/h (im anderen Thread) solltest Du wirklich beide Hände am Steuer haben...

    Da hast du sicher recht, habe ich im Normalfall ja auch, nur eben nicht wenn ich einen Blitzer sehe. Und hat mir jetzt schon zweimal den Popo gerettet. Nur das Handy muss wohl noch 5 Zentimeter Richtung Gesicht.

     

    ... dürfte Dir diesmal das Fahrtenbuch sicher sein, es wundert mich, dass dieses beim letzten Mal nicht schon angeordnet wurde.

     

    Fahrtenbuch bekommt man nur, wenn man die Ermittlung des Fahrers verweigert, oder nicht aktiv unterstützt. Da ich ankündige den Fahrer zu benennen, wenn sie mir ein besseres Foto zuschicken, war das bisher nicht der Fall.

    Ferner war bisher jeder Vorfall in einem anderen Bundesland, also nicht bei der selben Behörde.

    In letzter Zeit hatte ich leider eine kleine Häufung, da ich extrem viele Autobahnkilometer fahren muss.

  12. Hallo Forum,

    bitte schaut euch mal das Bild an, habe die Hand vors Gesicht gehalten. Links ist die Handyhalterung an der Scheibe, oben die Sonnenblende. Mir ist klar,dass das Original evtl. gestochen scharf ist. Der Bildausschnitt bleibt jedoch gleich. Es ist im Grunde nur das eine Auge zu sehen, sonst nichts.

    Wie schätzt ihr die Situation ein?

    Idee wäre: Auto wurde verliehen an mehrere Personen, bitte schärferes Foto zusenden!

     

    Hier hatte ich schonmal Glück, man vergleiche die Fotos :dribble:

    http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47602-191-kmh-bei-130-hand-und-navi-vorm-gesicht-auf-dem-foto/

     

    http://imageshack.com/a/img849/674/dkdx.jpg

  13. Gute Neuigkeiten, Verfahren eingestellt, keine Kosten oder FV :dribble:

    Das Originalfoto in (fast) DIN A4 war zu meinem Erstaunen genauso grottenschlecht wie das mir zuerst zugesandte Bild. Der Ausschnitt war logischerweise auch der Selbe und somit nur die Augen des Fahrers zu erahnen, Rest verdeckt.

    Anscheinend werden Fotos bei 200Km/h Nachts teils schlecht, ein Schelm ist, wer böses dabei denkt :dribble:

  14. So..besseres Bild wurde angefordert.

    Weiß jemand wie gut so ein original sein kann unter diesen Umständen (Nachtaufnahme bei 200Km/h)?

    Was käme in etwa an Gerichtskosten auf mich zu?

    Kann ich die Sache evtl. bis Mitte Juni rauszögern durch Einspruch/Rücksprache mit Anwalt, verschieben des Gerichtstermins? Dann wäre ich eh im Ausland für 4 Monate und brauche den Führerschein nicht.

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