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MurphysLaw

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  1. Sorry, meine Schilderung beruhte bis heute Abend nur auf "Hörensagen", da ich das Schreiben nicht persönlich geöffnet habe. Die Sachlage ist folgende: Der Autovermieter schickt mir einen Brief (englisch) mit zwei Formularen (französisch) der belgischen Polizei. Eines mit der Feststellung, dass ich auf einer belgischen Autobahn mit einer Überschreitung von 35 km/h (nach Abzug der Toleranz) geblitzt wurde. Ein weiteres, das ich ausfüllen und offenbar als Grundlage für eine Gerichtsverhandlung dienen soll. Der AV fordert mich auf, das Formular auszufüllen und an die Behörde zu schicken. Gleichz
  2. Hallo LeidensgenossInnen, heute habe ich Post vom Autovermieter aus Belgien bekommen, dass ich Ende Mai 09 mit belgischem Mietwagen auf einer belgischen Autobahn (erlaubt 120 km/h) mit 165 km/h geblitzt wurde. Ergo 45 km/h zu schnell --> ich soll 175,- Euro Strafe + 35,- Euro Bearbeitungsgebühr für den Autovermieter bezahlen. Ganz schön happig! Meine Fragen: Stimmt die Höhe der Strafe eigentlich? Wo kann man den belgischen Bußgeldkatalog einsehen? Sind die Gebühren des AV angemessen? Hat jmd Erfahrungen mit so einem Fall? Was sind die Folgen, wenn ich mich weigere das Formular auszuf
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