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waschhaus

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    Anfänger
  1. Schade, dann muss ich mich wohl fügen. 1 Monat in 15 Jahren werde ich auch verschmerzen können. Vielen herzlichen Dank an euch alle für die schnelle Hilfe, soviel Wissen hätte ich ja nirgendwo anders in so kurzer Zeit gesteckt bekommen können!! Grüße David
  2. Mein Fragen im Anhörungsbogen wurden ja einfach ignoriert. Für mich stellt sich die Frage, ob ein Anhörungsbogen und BGB ohne Angabe meiner tatsächlichen Geschwindigkeit/Toleranzabzug und Angabe der Messmethode überhaupt rechtens ist, ich meine schon einmal das Gegenteil gehört zu haben. Da kann ja auch ein kleines Männchen im Starenkasten gesessen haben, dass meine Geschwindigkeit geschätzt hat.
  3. Pornobalken = Oberlippenbart (ist aber wieder ab). Aber wiese sollte man keinen Eispruch mehr geltend machen könne. Wird ja im Bußgeldbescheid explizit angeboten (2 Wochen Frist). Und wann hätte ich denn sonnst was machen sollen können. Der Anhörungsbogen kam ganz normal mit der Post, hätte mich ja auch vielleicht nicht erreicht. BGB kam am 05.05.09 per Einschreiben.
  4. Hallo Forumsmitglieder, kürzlich wurde ich in Ludwigsfelde/Brandenburg von einem stationären Gerät geblitzt. Im Anhörungsbogen wurde mir eine "Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 80km/h" angekreidet (50 war erlaubt), die tatsächliche Geschwindigkeit oder der Toleranzabzug wurden wurden nicht mitgeteilt. Ebensowenig die Messmethode. In vorherigen Verwarnungen anderer Behörden stand das immer überkorrekt drin. Im Anhörungsbogen habe ich nicht angegeben, dass ich das Fahrzeug fuhr, sondern die konkrete Geschwindigkeit/Toleranzabzug erfragt (das Fehlen der Messmethode fiel mir noc
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