hallo alle zusammen, ich habe am 16.04.09 einen AHB vom 06.04.09 erhalten, worin mir vorgeworfen wird, ich hätte "am 20.03.2009, um 08:45 Uhr in 13503 Bln Rd BAB111 o Nr Ri Nordwesten, als Fahrer des PKW......folgende Ordnungswidrigkeit nach§ 24 StVG begangen: Sie überschritten die zul. Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h." Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmeßgerät, Frontfoto, 3 Zeugen Das Frontfoto lag nicht dabei, ich habe es angefordert und sonst erstmal nicht weiter Stellung genommen. Nun wurde mir mitgeteilt, ich könne das Frontfoto bi