Jump to content

KlausBuchmann

Member
  • Content Count

    6
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About KlausBuchmann

  • Rank
    Anfänger
  1. Habe gerade gesehen, dass sich die Gebühren in Höhe von 15,00 EUR aus . § 107 Abs. 2 OWiG ergeben. Wie bestimmt sich aber die Höhe der Auslagen?
  2. Ich habe gegen einen Knolle, Falschparken, für die ich 25,00 EUR zahlen sollte, Einspruch eingelegt. Jetzt wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und ich soll die Kosten des Verfahrens in Höhe von 26,20 EUR (Gebühr und Auslagen) tragen?!?! Woraus ergeben sich denn bitte die Gebühren und Auslagen der Behörden. Der Verweis auf § 107 Abs. 2, 4 OWiG bringt mich da auch nicht weiter.
  3. So, die Suchfunktion habe ich nun genutzt und bin kein bißchen schlauer als vorher! Gibt es nun eine Halterhaftung oder nicht? Oder nur im ruhenden Verkehr? Was hat es mit diesen seltsamen 18,00 € auf sich, die immer angegeben werden?
  4. Und was hat das mit der sogenannten obengenannten Halterhaftung, wenn die Kosten höher als 18,00 EUR betragen, auf sich?
  5. Erst mal Danke für die Antwort! Der letzte Absatz ist mir noch nicht ganz klar! Wie bekomme ich denn raus, ob die Zeichen auf dem Boden von den Behörden angeordnet wurde?
  6. Ich habe mein Auto in einem großen Einkaufszentrum mit integriertem Parkhaus auf einen Behindertenparkplatz abgestellt. Gekennzeichnet war der Behindertenparkplatz durch ein entsprechendes Zeichen auf dem Boden. Neben einem dicken Kratzer im Lack (Herkunft unbekannt) habe ich auch noch ein Ticket erhalten. Dass man auf einem Behindertenparkplatz nicht parkt, weiß ich auch! Als Strafe habe ich dafür ja den fetten Kratzer im Lack! Was ich mich allerdings jetzt frage ist, da das Parkhaus ja zu dem besagten Einkaufszentrum gehört, dürfte es sich ja nicht um öffentlichen Verkehrsraum handeln
×
×
  • Create New...