Ich habe gegen einen Knolle, Falschparken, für die ich 25,00 EUR zahlen sollte, Einspruch eingelegt. Jetzt wurde das Bußgeldverfahren eingestellt und ich soll die Kosten des Verfahrens in Höhe von 26,20 EUR (Gebühr und Auslagen) tragen?!?! Woraus ergeben sich denn bitte die Gebühren und Auslagen der Behörden. Der Verweis auf § 107 Abs. 2, 4 OWiG bringt mich da auch nicht weiter.