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Enzo89

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  1. Wir werden wohl zahlen, denn für diverse Besuche bei der Familie ist die Schweiz im wahrsten Sinne des Wortes > unumgänglich< Danke für die schnelle Antwort. Ich denke, ich werde heute jemanden beruhigen können!
  2. Hallo an Euch alle, ich habe eine Frage betreffend eines Verstoßes. Meine Freundin und ich waren letzte woche unterwegs und sind durch die Schweiz gefahren. Als sie fuhr wurde sie geblitzt. Sie besitzt eine Deutsche Fahrerlaubnis ( falls dies eine Rolle spielen sollte ). Die Beschränkung lag bei 80Km/h Sie fuhr lt. Tacho 105Km/h. Das ein Ticket kommen und es auch nicht zu knapp ausfallen wird, ist mir aus persönlicher Erfahrung bereits bekannt Aber Sie ist eben noch in der Probezeit. Droht eine MPU mit Probezeitverlängerung? Ich weiß von dem Vollstreckungsabkommen zwischen der Schw
  3. Das mit der B31 stimmt. Noch vor Freiburg allerdings. Diese wird im übrigen ausgebaut und verlängert. Die Gegenrichtung ist limitiert auf 120km/h
  4. Ich fahre ja nicht dabei Ein bisschen Spaß muss sein Dann klappts auch mit der Nachbarin Da hast du allerdings recht, jedoch würde ich das in meinem kleinen Fiat nicht ausprobieren Da Schüttelt es mich schon ab 140 und im Falle des Falles ist man eine Sardinenbüchse
  5. Na toll, einen Kasten Becks verloren. Aber trozdem Danke für die Antwort. Aber kann es sein, dass es mal anders war? Denn selbst mein Großvater fährt mit seinem Mercedes-Schiff nur 100 und meinte, es sei so Gesetzt. Nun ja, ist ja auch egal. Ich sehe mich nun als Moralischer-Gewinner dieser Wette, 130 ist vernünftiger als 230 Danke nochmals.
  6. Hallo liebe Forengemeinde. Ich hoffe meine Frage passt hier rein. Ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt, allerdings noch nichts gefunden. Nun, meine Frage beruht auf einem Streitgespräch mit meinem besten Kumpel. Es geht darum wie schnell man auf einer Kraftfahrstraße fahren darf. Damit meinen wir eine Kraftfahrstraße mit 4 Fahrstreifen ( 2 in jede Richtung ) die durch eine Mittelleitplanke voneinander getrennt sind. Zudem besteht ein Standstreifen und zu beginn der Straße ist das Schild mit dem weißen Auto auf blauem Grund zu sehn. Es sind keine Beschränkungsschilder ( z.B. 120/
  7. Hallo Superdiesel, danke für deine schnelle Antwort! Schade eigentlich, dass es nicht geht. Na immerhin ist alles gesetzlich geregelt.. Das hat Vor- und Nachteile gruß
  8. Hallo Leute, Ich weiß, meine Frage gehört nicht umbedingt hier her! Aber ich weiß nicht, wo ich sie sonst stellen könnte und zudem auch eine Kompetente Antwort erhalten würde. Ihr kennt ja alle die Polizei Blaulichter ( vorallem die kleinen Runden die von der Zivil aufgesetzt werden). Selbe Bauart hat der ADAC und andere Abschleppdienste auch nur in Orange. Das man das mit Blauem licht nicht darf scheint ja logisch zu sein ( Amtsanmaßung oder so) aber darf man das denn mit Orange? Oder braucht man da auch eine Genemigung? Sprich: Darf man auf einem normalen PKW eine Orangeleuchte anbrin
  9. WOW...Bäm! Das is mal ne Antwort, Dankeschön!!! Ich bin nun also wesentlich beruhigter und werde abwarten! Danke für eure Zahlreiche und kompetente Hilfe!!! Und wenn es doch 15€ kostet, naja, bin ja nicht unschuldig...
  10. Also könnte ich im schlimmsten Falle von einer Strafe ausgehn, wie wenn ich Innerorts unter 21Km/h zuviel hätte? Das versteh ich nämlich unter einem kleinen Verwarnungsgeld Ich werd jetzt wohl abwarten müssen! Wenn sich was tut, werde ich auf jeden Fall hier berichten!!! Danke für eure Antworten, gruß
  11. Danke für die schnelle Antwort Ja da hast du recht, ich sollte wirklich langsamer fahren! Aber wie das immer so ist, im streß, dann drückt man schonmal mehr drauf. Natürlich ist das keine Entschuldigung, vielmehr eher eine Gewissensberuhigung. Aber ich werde daraus lernen!!!! Ich hab mich aber auch schon gefragt wie er das beweißen will. Denn ich gehe schon davon aus das dies zur Anzeige gebracht wird, da dieser Herr sehr aufgebracht war!!! Sowas hab ich noch nie erlebt. Ich habe aber auch schon hier im Forum gelesen das Leute vom Hintermann angezeigt wurden weil sie über die Orange Ampel
  12. Hallo Leute, Ich habe eine wichtige Frage: Ich bin heut in einer 30er Zone gefahren und tatsächlich zu schnell gewesen! Ich gebs zu 50Km/h! Aber Ich wurde ja nicht geblitzt. Ich fuhr also in diese 30er Zone und parkte. Promt nach dem Aussteigen werde ich von einem älteren Mann angesprochen ..nein.. Angeschrien, dass ich ein Raser sei und er mich Anzeigen werde wegen Raserrei. Darf er das? Wenn ja, womit muss ich rechnen - er kann ja die Geschwindigkeit nicht per Augenmaß messen? Wie wird in solchen Fällen vorgegangen? Danke schonmal im Vorraus für eure Hilfe!!!! gruß
  13. Hallo Leute, Bei meinem täglichen Wissensdurst habe ich mich heute weiter eingelesen in die FAQ des Forums. Auch aus gegebenem Anlass habe ich den Abschnitt für die Probezeit genauer gelesen. So stehts also... In dem Buch das Fahrschulen verteilen unter den Anfängern vom Springer Verlag ( "Fahren Lernen") steht folgendes: Was ist nun Richtig? Oder ist/war beides richtig und nur eins ist veraltet? liebe grüße, Enzo
  14. Servus, Danke schonmal für die Antwort Wie ich schon sagte, ist er von der Autobahn gekommen und war noch im "speed rausch". Er hatte ein anderes Auto überhohlt und war am ausrollen. Er meinte das er zwischen 120 - 130Km/h schnell war ( Ja ich hab ihm schon die levieten gelesen, so schnell mit meinem auto zu fahren, nachts!!!) als es blitzte. Er ist etwas mehr als ein Jahr jünger wie ich. Ich denke also das sie hoffentlich das bonbon schlucken. Sollten die leute eigentlich nichts besseres zu tun haben als nachts an Ostern zu blitzen? liebe grüße, Enzo
  15. Hallo an Alle, Ein gute Freund von mir ist letzte Nacht ( 23Uhr ) tatsächlich geblitzt worden auf der Landstraße. Ansich schon eine sehr unchristliche Zeit zum messen, aber die Landstraße ist die direkte weiterführung nach einer Autobahnabfahrt. Man wird also wissen warum man da blitzt. Nun ja , da sich mein Freund aber noch in der Probezeit befindet und ich halter des Fahrzeugs bin ( War nicht dabei, also nicht auf dem Foto ) habe ich mir überlegt, ob ich die Schuld aufmich nehmen kann um ihm einen A oder B verstoß zu verhindern. Das Bußgeld würde ich ja von ihm zurück bekommen. Auf
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