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Löwin

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  1. Hat mit Frau nichts zu tun, Warnblinker bedeutet ja immer das hier etwas mehr aufgepasst werden muss. MfG. hartmut Nicht das ich jetzt hier wirklich noch ein Klischee bestätige - ich bin mir schon darüber im Klaren, das die Warnblinkanlage was zu sagen hat und das ich vorsichtig sein sollte... Es gibt halt nur hier des öfteren Situationen, wo es schon ganz hilfreich wäre, wenn man wüßte, was der andere so in etwa vor hat. Vorwärts einbiegen, beginnen rückwärts zu rangieren, einfach nur am Straßenrand halten... Aber vielleicht fehlen mir da wirklich die Einblicke aus der Sicht eines Brum
  2. Ich hätt da auch mal ne Frage zum Thema, die aber doch wieder nicht so 100% passt... Hier wurde ja eingeworfen, das LKW-Fahrer oftmals zum Rückwärtsfahren die Warnblinker einschalten... Findet ihr das wirklich sinnvoll? Wäre es nicht sinnvoller, wenn sie so blinken, wie jeder andere auch - in die Richtung in die sie wollen? Mag ja daran liegen, das ich eine Frau bin aber irgendwie kann ich mit diesem Warngeblinke nicht wirklich was anfangen. Oftmals wird das ja auch verwendet, wenn sie einfach langsam in eine Straße einbiegen wollen... Wer soll da noch ahnen, was der andere vorhat? Ok, ich
  3. Ja natürlich, an dem tragischen Vorfall gibt es ja auch nichts schön zu reden, da bin ich vollkommen einer Meinung mit euch. Da das Urteil ja mit der geforderten Geldstrafe des StA übereinstimmt, besteht denk ich mal Grund zur Hoffnung, das es dabei bleibt. Sie wurde verurteilt, von daher glaube ich nicht, das von den Angehörigen noch was nach kommt. Jedenfalls nicht in dieser Richtung - die Zivilrechtlichen Sachen stehen ja noch aus. Dabei geht es ja dann auch um Unterhalt etc. - von der Tatsache, das die Geldstrafe etwas höher oder niedriger ausfällt, haben sie ja in dem Sinne nichts, obwohl
  4. Ich muss gestehen, ich kann bezüglich des Fahrverbotes grad nicht folgen
  5. Wegen den Zeugen: Von einem Strafgeld habe ich nichts mitbekommen, aber sie war jedenfalls reichlich angesäuert. Da die Verhandlung wegen dem Gutachter ja noch unterbrochen war, kann es auch sein, das sie in der Zwischenzeit da was hat abklären lassen, keine Ahnung. Jedenfalls nervig, denn das hat alles unnötig in die Länge gezogen. Das ist wohl wahr, an einer Vorstrafe ist sie knapp vorbeigeschlittert. Der Nebenklägeranwalt von den Angehörigen des Verstorbenen hatte 110 Tagessätze gefordert und 3 Monate Fahrverbot. Ich hab bei Google Earth schon gesucht, ich finde es einfach nicht. Das he
  6. Das Ergebnis: Schuldig der fahrlässigen Tötung, erhebliche Mitschuld durch den Motorradfahrer (aber in diesem Verfahren gab es ja nur schwarz oder weiß, schuldig oder nicht schuldig), 80 Tagessätze (in Raten), kein Fahrverbot. Was mich tierisch genervt hat bei dieser Verhandlung: Scheinbar ist eine Vorladung als Zeuge heute eine höfliche Bitte und kein Muss. Es haben 3 Zeugen gefehlt bzw. wurde der Gutachter, der dachte er müsse nicht kommen, dann noch hinzitiert. Die Strecke, die ich mit 250-300 m angegeben hatte (aus dem Gedächtnis), war wohl effektiv 240 m lang...
  7. Zu den Details kann ich leider keine präziseren Angaben machen, noch nicht zumindest. Ich werde am Dienstag bei der Verhandlung dabei sein, so es eine geben wird. Vielleicht kriege ich ja so ein komplettes Bild in meinen Kopf. Ich berichte nochmal
  8. Möglicherweise wird man sich dessen auch um so bewußter, wenn man selber Motorrad fährt. Könnte ich mir gut vorstellen...
  9. Ich komme jetzt wahrscheinlich ziemlcih blöd rüber, weil ich mich nach ihrem Recht erkundige, wo es ja einen Toten dabei gegeben hat. Ich wußte aber, das hier einige Kompetente (meist Männer) unterwegs sind, die da mal ein Wort dazu sagen können. Mir fehlt da oft das wissen und die Vorstellungskraft über die Entfernungen, Geschwindigkeiten und Zeiten. Gruß Micha
  10. Das ist aber etwas, was dann erst vor Gericht stattfindet, oder schon im Vorfeld? Danke nochmal. Ich hab ihr mal gesagt, das sie sich das mit der Einstellung mal ernsthaft durch den Kopf gehen lassen soll. Im Moment ist sie auf dem STandpunkt, das sie keine alleinige Schuld hat, und das auch bei der Verhandlung erreichen will. Nur scheinbar ist das alles wirklcih sehr verzwickt..
  11. Also danke erstmal für eure neutralen Meinungen! Ich sehe das natürlich ein, das sie ihn rein rechnerisch und theoretisch hätten sehen müssen. Ich kenne leider(?) nur die Berichte von den beiden (Fahrerin+Beifahrerin) und nichts weiter. Sie sagen beide, sie haben ihn nicht gesehen - dann glaube ich eher, das sie ihn wirklich ÜBERsehen haben als das sie ihn für langsam eingeschätzt haben. Ich gehe auch genauso konform, das egal wie schnell jemand ist, er Vorfahrt hat. Es gibt mir nur in der Hinsicht zu denken, das das wahrscheinlich beliebig jedem passieren kann, egal wie gut er aufpasst
  12. Hallo Leuts... Ich bin normalerweise nur meist stiller Mitleser hier, aber heut hab ich doch mal eine Frage bzw. hätte gern mal eine Einschätzung. Es geht um eine Freundin von mir (und wirklich um die Freundin, ich leiste da grad nur "Beistand"). Vor gut einem Jahr hat sie einen Unfall verursacht, der sich laut ihrer Erzählung und der ihrer Beifahrerin so zugetragen hat: Sie fährt mit Anhänger auf einer Landstraße, außerorts, die in diesem Bereich auf 70 limitiert ist. Sie hat einen Anhänger dran und will ziemlich spitzwinklig links abbiegen (von der Landstraße in eine kleine Straße).
  13. Was hastn da noch alles schönes inseriert? Vielleicht kann man ja was brauchen von (Bin dem Kaufzwang erlegen... )
  14. Ist nicht dein Ernst??? Ich muss da am 5. Februar wieder hin - bis dahin ist das hoffentlich wieder weg!!
  15. Ist nicht wahr - wo liegt denn schon sooooviel Schnee?
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