Jump to content

TerryMcGinnis

Member
  • Content Count

    18
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About TerryMcGinnis

  • Rank
    Anfänger

Contact Methods

  • Website URL
    http://www.terrymcginnis.de
  • ICQ
    0
  1. gibts da nun eine verjährung oder nicht ? oder kommt die aufforderung zu dem seminar auf jeden fall ?
  2. Hi Ihr, folgendes : Ich bin am 19.03.04 aus der Probezeit gekommen, wurde aber am 07.02.04 geblitzt und seid der Gerichtsverhandelung am 29.07.04 ist der Bußgeldbescheid rechtskräftigt. Wie wird nun verfahren, ich habe seid knapp 2 Monaten nichts mehr von denen Gehört, weil mein Verstoß ja in der Probezeit war ? Weiß da jemand infos ? ggf. verjärhung nach rechtskräftigen Bußgeldbescheid ? MFG Terry
  3. muss ich denn was angeben, warum ich einspruch einlege ? wie könnte man das formulieren ? Gibts vielleicht schon was im Forum ? Gruß Terry
  4. Folgendes, bin zuschnell gefahren, die Polizei war da, ich aber nicht. Sie haben auf Verdacht einen Anhörungsbogen zu mir geschickt, darauf habe ich nicht geantwortet und dann kam der Bußgeldbescheid. Nun habe ich einen echten ERSAFA, der für mich die Punkte schlucken will, er gibt also auf dem Anhörungsbogen der an die Firma ging an, das er gefahren ist. Was schreibe ich ? Oder sollte ich den Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid unbeantwortet lassen, schreiben das ich im Urlaub war und deswegen nicht rechtzeitig geantowortet habe und gleichzeitig angeben das ich den Verstoß nicht zugebe?
  5. Aus welchem Grund ist das zugefährlich, was sollte denn Passiern, wenn das jemand für mich übernimmt ? Zufrieden wäre ich mit der Anwalt sache nicht.. Delikt war in München und ich wohne in NRW ... hilft das Zeit rauszuzögern ? Gruß Terry
  6. soo nun nochmal genauere daten also verstoß am 07.02.04 zulässige geschwindigkeit 80kmh gefahren abzüglich toleranz 116 km/h zuviel :36 kmh sind nach bußgeldrechner 75 € und 3 punkte wie wirkt sich das auf mich aus, sollte es mit bewiesen werden, da ich noch probezeit habe ? der Anhörungsbogen ist am 15.04.2004 eingegangen. sind sind auf mich gekommen weil meine mutter gesagt hat (als die polizei da war) "Das ist nicht mein Sohn, aber der hat nen Freund der sieht genauso aus ..." (nicht lachen) Habe eine ganz liebe Mutter und die kann ganz schlecht lügen ... wi
  7. was auch immer habe den anhörungsbogen nicht da habe wohl falsche zahlen angegeben, d.h habe schon ausgerechnet das ich 3 punkte habe und 75 Euro geldbuße.
  8. Bin am 07.02.04 geblitzt worden ..... war Firmenwagen, aber bin ja da noch Probezeit gewesen, dann kamen die in die Firma haben mich aber nicht gesehen weil ich nicht da war, aber scheinbar hat sich jemand verplappert und ich habe einen anhörungsbogen bekommen .. normal per post nicht per einschreiben. Was bleibt mir jetzt noch, bisher habe ich mich nicht gemeldet ? soll ich noch ersafa machen oder mich weiterhin gar nicht melden, damit wegen geringfügigkeit eingestellt wird ? bins 121 in 80ger zone auf autobahn gefahren. Keine Baustelle. Das wäre das letzte mal das ich mich drum winden
  9. Mich würde interessieren ab wann die 3 Monatige Verjährung beginnt, damit man das Datum der Verjährung ausrenchnen kann. MFG Gruß Terry
  10. Hallo ich hab schon mal hier gepostet wegen meiner Sache mit dem 38 KM/H zuschnell innerorts. Die Tatzeit ist 22.10.03 und den Zeugefragenbogen hat mein Arbeitgeber am 14.11.03 erhalten. Die haben nicht weiter nachgeforscht, ich bin nie in Verdacht geraten mein Name taucht nirgens auf. Ist das nun Verjährt ? (Kenne die Frist nicht ) Was wird mein Arbeitgeber vielleicht noch erhalten ? Oder ist es wahrscheinlich das sie es fallen lassen weil sie 3 Monate lang keinen Fahrer ausfingen gemacht haben ? Mit freundlichem Gruß Terry
  11. Nun jungs dann bringe ich euch doch mal auf den neusten stand. Heute ist der 21 Dezember 2003 und ich sowie auch die Firma hat bisher nichts von den Behörden gehört. Auf den Zeugefrage bogen habe ich bisher nicht geantwortet. Da die 3 Monatsfrist hat am 22.10.03 begonnen. Damit sind ja nun schon 2 Monate rum. Ratet ihr mir nun die Sache weiterhin auszustitzen oder, lieber noch zu reagieren und bessere Fotos anzufordern oder der gleichen ? Ich plediere ja die nicht "auf zuwecken" wenn nun auf den zeugefragebogen geantwortet wird. Ist man eigentlich verpflichtet auf diesen Zeuge
  12. Ich habe definitiv keinen Zwillingsbruder und habe nicht vor die Sache vor Gericht zu bringen. Ist es von Vorteil das der Kreis in ich Geblitzt wurde, nicht der Kreis ist in dem ich wohne ? Dauert die kontaktaufname der Behörden vielleicht, länger ? Lohnt es sich vielleicht den Zeugefragebogen an die Falsche Amtsstelle zu schicken um Zeit rauszuholen ? Viele Grüße Terry ( der sich für die vielen Informationen in diesem Thread bedankt )
  13. urgs ja tut mir leid, ich habe das nicht so direkt rauslesen können. Naja welche straße es war ist doch egal. Ob ich ihn nun nenne oder nich ? Aber oaky also innerhalb geschlosserner Ortschaft ist SCHLECHT sind dann 100 euro 3 pkt und 1 monat hmm das ist unschön. nun ja wir werden sehen was dabei rauskommt. Gruß terry
  14. Lustig ist das ich auch in einer Spedition Arbeite ! ) Also der Halte vom Fahrzeug ist eine juristische Person, d.h die Firma als GMBH Wenn mein dad sich bereit erklärt anzukreuzen ich bin gefahren und dann noch fordert um sicher zu gehen bessere bilder zu bekommen. wird das am meisten zeit benötigen ?? Und wenn er dann die Bußgeldbescheid bekommt, kreuzt er an ich wars doch nicht, weil ich mich nicht auf dem bild erkenne. dann fangen sie an zu ermitteln ? Und wenns länger als 3 Monate dauert (ab wann eigentlich ? Ab geblitzt sein oder ab erhalt zeugenfragebogen ?) bin ich aus der Affäre ?
  15. Kommt man mit der Fahrtenbuchsache denn durch, wenn die 2 wochenfrist verstrichen ist (von blitzen bis erhalt zum zeugenfrage bogen waren es über 20 tage ) Gruß TerryMcGinnis
×
×
  • Create New...