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Peterlesued

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  1. Das Bild (ich habe es wieder von der Seite genommen) ist wirklich schlecht, über der Augenpartie die Sonnenblende und die rechte Gesichtshälfte durch einen Schatten verdeckt. Wenn ich Mithilfe anbiete und um ein besseres Foto bitte? Was haltet ihr davon?
  2. Lasst mal QTreiberin in Ruhe und beantwortet lieber meine Frage
  3. Die Frage ist nach wie vor, ob die Behörde bei einem schlechten Bild einen großen Aufwand betreibt wegen +22 .... Ich muß den Kollegen ja nicht unbedingt reinreiten....
  4. Wahrscheinlich stehe ich auf der Leitung. Soll vorkommen
  5. Ok, dann eben keine Antwort und/oder Hilfe von mir... Warum??
  6. @Quertreiberin Die Frage ist, ob die Behörde bei +22 großen Aufwand bei der Ermittlung betreibt, wenn das Bild tatsächlich so schlecht ist - Sonnenblende oben und das halbe Gesicht verdeckt.... [mod] Bitte keine Mitgliedsnamen verhunzen. Gast225 [/mod]
  7. In diesem speziellen Fall wurde kein Buch geführt. Es ist klar, wem das Fahrzeug überlassen wurde, aber nicht wer gefahren ist. Lg, Peterle Hab' das Bild rausgenommen. Gefahr daß der SB es erkennt?
  8. Hallo zusammen, ein Kollege wurde auf der A3 bei Köln von einem TraffiStar S330 mit +22 über Limit geblitzt. Halter: Firma Tattag: 28.9. Zeugenfragebogen kam heute an. Das Gesicht im Foto ist relativ schlecht zu sehen. Besseres Foto anfordern und dann niemanden erkennen? Muß ich mich als beim Halter für das Fahrzeug zuständig noch erinnern wer an dem Tag gefahren ist nach 5 Wochen ohne das ein Fahrtenbuch droht? Lg, Peterle
  9. Hallo Manuel, eine Geschwindigkeitsbeschränkung (oder die Aufhebung) gilt immer ab, respektive nach dem Schild oder der Brücke. Es gibt Verfahrensordnungen bei den Polizeibehörden, die aber nicht zwingend eingehalten werden müssen und von Bundesland zu Bundesland variieren. Ich vermute in dem Fall hast Du wenig Chancen, aber umgekehrt kannst Du ja gegen den BuGeBscheid Einspruch einlegen und das durch die Behörde nochmal prüfen lassen. Gruß Tobias
  10. Hallo Manuel, wenn die letzte Schilderbrücke 100 gezeigt hat, gilt das Limit bis nach der nächsten Brücke. Da Du vor der 120er Beschränkung geblitzt wurdest (das Limit gilt ja erst nach dem Schild und der Blitzer geht ja nach vorne), ist 100 schon richtig, wenngleich die Methode sehr in Frage zu stellen ist, zeigt es doch einmal mehr die Skrupellosigkeit der Behörde. Gruß Tobias
  11. Hallo erstmal, es kommt sehr auf die verwendet Technik an. Mit der ESO 3.0 wird manchmal von der Seite beleuchtet, das bekommt man nicht richtig mit. Wenn Du nach 4 Wochen keine Post aus Straubing bekommen hast kannst Du aufatmen - also abwarten und Tee trinken. Grüße Peter
  12. Das war wirklich knapp. Von nun an sind es 3 Monate die Du mit Vermeidungsstrategien deichseln musst. Keine leichte Aufgabe. Aus welchem Bundesland bzw. welcher Region stammt denn der AHB ? Gruß Peterle
  13. Hallo, erstmal ruhig Blut. Dein Schein ist nicht weg, da für den ersten Verstoß noch kein rechtskräftiger BGB vorliegt. Solltest Du allerdings demnächst nocheinmal in eine Messung +21 geraten, darfst Du ziemlichn sicher einen Monat laufen... Gruß Peter
  14. Das Datum im Bußgeldbescheid ist unerheblich. Es zählt das Datum der Zustellung (Ist auf dem gelben Umschlag der Postzustellung vermerkt). Ab diesem Tag hast Du 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch. Grüßle Peter
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