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debaser

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  1. Hallo A-Wolf, dann muss der Polizist damals tatsaechlich Lenkererhebung gesagt haben. Ich habe jedenfalls Lenkenthebung verstanden. Bin ja schliesslich kein Oesterreicher, da kann es schon mal zu Verstaendigungsproblemen kommen. :-) Die 500 EUR sind zwar aergerlich, aber wohl unausweichlich. Nur finde ich es etwas befremdlich dass der Polizist mir die gemessenen 147 km/h zeigte und nun Bussgeld fuer 165 km/h verlangt wird. Und das komplett ohne Beleg (Bild, Video oder Messprotokoll). In §99 Abs. 2c Ziffer 9 StVO wird von einem Bussgeld von 72 Euro bis 2180 Euro gesprochen, ich haette a
  2. Ich wollte wissen ob noch eine Lenkenthebung (nicht Lenkererhebung) kommt. Die Cops wollten vor Ort gar kein Geld von mir. Es muesse erst geprueft werden, war ja auch kein Bagatellverstoss denke ich mal. Und 500 EUR zahle ich normalerweise nicht ohne irgendwas schriftlich zu haben. Ach ja, und es war 100 km/h Hoechstgeschwindigkeit. Meine Frage bleibt bestehen, kann man bei einer Lasermessung in Oesterreich die Unterlagen, die ja zu einer erheblichen Geldstrafe fuehren, einfordern? Danke fuer die Antwort jedenfalls!
  3. Ja, der Polizist zeigte mir die gemessenen 147 km/h. Nun bekomme ich aber ein Bussgeld fuer 165 km/h. Deshalb meine Frage ob ich das Recht auf einen Beleg fuer mein Vergehen habe. Ich moechte den Beamten nichts unterstellen, kann ja auch was schiefgegangen sein oder sie haben tatsaechlich 170 km/h gemessen. Ich wuerde das nur gern nachvollziehen koennen wenn ich 500 EUR abdruecken soll. Also, kann ich Messprotokoll o.Ae. anfordern? Bin ich auf die ehrliche Aussage von 2 Polizisten in Oesterreich angewiesen oder kann ich Beweise fuer mein Vergehen verlangen?
  4. Hallo, bin aus einem unerfreulichen Grund hier neues Mitglied. Wurde vor 3 Wochen in Oesterreich gelasert. Die 2 Beamten haben vor Ort Fuehrerschein und Fahrzeugschein aufgenommen, und nun ist die Strafverfuegung per Einschreiben hier eingetroffen. Auf Freilandstrasse (B180) Hoechstgeschwindigkeit um 65km/h nach Abzug der Messtoleranz ueberschritten. Bussgeld 500 EUR gemaess §99 Abs. 2c Ziffer 9 StVO Direkt nachdem ich angehalten wurde, zeigten mir die Beamten ihre Messung auf dem Geraet. Dort standen gemessene 147km/h. Meine Frage ist nun ob ich die Moeglichkeit habe ein Messprotok
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