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Coroner

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  1. Bei besonderen Härtefällen gibt es ja auch kein Fahrverbot. Wenn ich irgendwo in der Stadt wohnen würde, dann würde es mich nicht jucken, aber in meiner Situation (wohne in einem Kaff, kein Taxiunternehmen in der Nähe, Lebensmittel 6 km entfernt, 2x die Woche Krankenhaus (20km weg), ich kann hier nicht mit dem Bus fahren, meine Ma mit Schlaganfall zum Arzt usw., usw). Meine Ma war fast ein Jahr im Heim gewesen und ich musste dafür selbst 10.000 € bezahlen und bekomme z. Zt. nur Krankengeld, finanziell sieht es also weniger als rosig aus... Also ich würde da nicht unbedingt von Freifahrtschein
  2. Danke schonmal für die Antwort und Hilfe. Also heißt das für mich, dass ich erstmal das Ergebnis der Blutprobe abwarten muss, ich unter 1,09 Promille meinen Lappen SOFORT wiederbekomme und später dann Post vom SVA bekomme, wann ich meinen Führerschein abgeben muß? Gibt es evtl. eine Möglichkeit den Führerschein eher bis zur Ermittlung des Blutwertes wieder zu bekommen? Und wie lange dauert der Spaß normalerweise?
  3. Hallo! Ich habe folgendes Problem und weiß nicht mehr weiter. Gestern nach dem Portugalspiel wurde ich angehalten und nach dem "Blasen" ging es zur Polizei. Dort auf dem Atemtestgerät hatte ich um die ein Promille. Später kam dann noch der Arzt und nahm mir Blut ab, Ergebnis habe ich natürlich noch nicht. Auch der Führerschein wurde von der Polizei eingezogen... Ich habe Scheiße gebaut, dass weiß ich. Nur habe ich noch folgendes Problem. Ich bin Querschnittsgelähmt und zu 100 % Schwerbehindert. Zudem Berufstätig und auf mein Auto angewiesen, kann nicht mit dem Bus zur 20 km entfernten Arbe
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