Wir haben folgende Angelegenheit, zu bearbeiten: Führerscheinentzugsverfahren. Da bei Ihnen der Verdacht mangelnder Verkehrszuverlässigkeit besteht, werden Sie hiermit im SInne des § 37 AVG 1991 in Kenntnis gesetzt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen beabsichtigen Entzuges der Lenkerberechtigung eingeletet wurde, da Sie im Verdacht stehen, am 28.05.2012, um 13:08 Uhr, in Graz, Wiener Straße 185, Richtung SÜden, das Kraftfahrzeug mit dem Kennzeichen XXXXXX, trotz entzogener Lenkberechtigung gelenkt zu haben. Es ist notwendig, dass Sie hierzu persöhnlich in unser Amt kommen.