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spark

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  1. Es gibt neues und ich wurde ja drum gebeten, das Ergebnis des Verfahrens hier zu offenbaren. Sie hat heute Post bekommen -> Verfahren eingestellt. Bei mir war heute noch nichts im Briefkasten...Mal schauen..Wenns bei mir nicht fallengelassen wird, fände ich das schon sehr komisch/unfair, aber bei dem Staat weiß man ja nie...
  2. Werde euch natürlich über den Verlauf auf dem Laufenden halten. Hätte ich denn eigentlich (freundlichkeitshalber) mein Fernbleiben ankündigen sollen?!
  3. Ich habe da heute mit meinen Vater drüber geredet, und der hat direkt einen guten Freund angerufen der Rechtsanwalt ist. Dieser rät mir auch dazu, nicht hinzugehen und stattdessen lieber abzuwarten... Also mal schauen.
  4. Wenn es so ist, wie du sagst, werd ich zur polizeilichen Vorladung gehen, da es mir ja nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann. Abgesehen davon denke ich, dass es nicht schaden kann erneut mein Bedauern und meine ja wirklich vorhandene Reue zu zeigen. Bis ich den ganzen Kram hinter mir hab, wird aber wohl noch einige Zeit vergehen, oder?
  5. Ja, ich werd wohl noch den Rat meines Vaters einholen und dann weitersehen. Meine Tagessätze können ja letzlich gar nicht hoch sein, da ich kaum Einkommen habe und quasi mit der Hand im Mund lebe. Dramatisch ist das ganze nicht, das stimmt. Aber nervig. Klar, ich bin selber Schuld, aber momentan absolut im Abitur-Stress und dann kommt diesbezüglich das schlechte Gewissen etc. auch noch hinzu. Alles doof gelaufen. Und, dass dieser doofe Brief auch noch einen Tag vor der ersten Abiturklausur hier eintrudelt ist natürlich traumhaftes Timing.
  6. Wie nicht anders zu erwarten, habe ich heute eine polizeiliche Vorladung bekommen. Was ist denn jetzt am besten zu tun? Dort hingehen, die Wahrheit erzählen, und dazu stehen?! Oder direkt einen Anwalt einschalten, Fernbleiben etc. Ich bin ja bereit, die Konsequenzen dafür zu tragen, weiß allerdings nicht, was nun die für mich beste Möglichkeit ist vorzugehen... Abgesehen davon, weiß ich nicht, in wie weit sich ein Anwalt lohnen würde. Gruß
  7. Sorry, ist meine erste Auseinandersetzung mit der Justiz. Dachte aber auch, dass man ein Schreiben bekommt, dass das Strafverfahren aufgenommen wird (oder ähnliches). Dem scheint nicht so.
  8. Das ganze ist jetzt über 2 Wochen her. Ist das normal, dass es solang dauert, bis man Nachricht bekommt?
  9. Fällt das Vergehen denn unter den Begriff "Privatfahrschule", der mit 5-10 Tagessätzen belastet ist, oder fällt es unter "Kurzfahrt" 10-20TS? Wie dann letzlich dieser Tagessatz berechnet wird, frage ich mich allerdings bereits jetzt. Ab April übe ich meine 400Euro-Tätigkeit nämlich nicht mehr aus, aufgrund meiner Abitur-arbeiten....und habe somit keinerlei Einkommen mehr.
  10. hm. klingt logisch. Ich will mich auch gar nicht davor drücken. Aber, der Leichtkraftradfahrer fährt mit seiner 125er offen und entdrosselt ( ist dann kein LKR mehr (z.bsp. kmx 125 -> im Brief 24ps, wenn sie offen ist)), nimmt direkt am Straßenverkehr teil. Er hat doch auch nicht die Fahrerlaubnis für ein Kraftrad. Mir leuchtet das Verhältnis einfach nicht ein. eine klitzekleine Runde auf einem total verlassenen (24uhr) parkplatz, ist doch rein logisch betrachtet viel harmloser, als wenn ein 16jähriger über mehrere Monate mit einer 125er mit 130 über die Landstraße knattert. Aber gut.
  11. Hab mich mal ein wenig schlau gelesen.. (SuFu) Ist es denn wahrscheinlich dass das ganze einfach Fallengelassen wird? Sicherlich ist das abhängig vom vorliegenden Fall. Aber es war ein komplett leerer, großer Parkplatz etc. Ich will mich hier nicht vor einer Strafe drücken oder so. Aber wenn ich hör (das hab ich schon mehrmals), dass irgendwelche Mofa-Roller mit über 90klamotten erwischt werden und denen zu 99% in dem ersten Fall keine Konsequenzen entstehen (wurde immer fallengelassen!), uns aber nun drastische Geldstrafen etc. drohen, finde ich das Strafmaß völlig überzogen...
  12. War das erste mal dass ich sowas überhaupt hab machen lassen. NIE WIEDER. Ich habe zum Glück auch kein Probezeit mehr, bezüglich der Geldstrafe; wie ist das denn geregelt? Ich mach dieses jahr mein Abitur, und arbeite auf 400Euro Basis, habe also schwankendes Einkommen etc. Wie wollen sie denn dann einen Tagessatz berechnen? LG
  13. Danke. Da steht zumindest was sie zu befürchten hat. Aber in wie weit habe ich mich denn Strafbar gemacht, da ich es ja geduldet habe. Gruß
  14. Hallo Leute! War vorhin mit einer Freundin bei McDonalds, und dort hat sie mich dann überredet, sie doch mal Autofahren probieren zu lassen. Ich trottel lass mich darauf natürlich ein. Also auf den örtlichen Parkplatz der Diskothek und den Rest könnt ihr euch denken. Sie ist noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ich habe keine Probezeit mehr und mir sonst auch noch nichts negatives zu Buche kommen lassen. Polizei hat das natürlich gesehen. Was ist denn ein realistisches Strafmaß, was auf mich, sowohl als auch auf sie zukommt? Waren natürlich sehr freundlich, einsichtig, etc. Auch sie
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