Logisch ist, dass Du es nicht wissen kannst, das steht ausser Frage. Richtig ist: Man kann nicht wissen, ob eine zHG ausgeschildert ist. Falsch ist: Wenn man auf eine Autobahn auffährt, dann gilt Aus der zweiten Aussage könnte man nämlich ableiten, dass nach einer Auffahrt immer gilt und das stimmt nämlich eben nicht. Annahme: ausgeschildert VT fährt nach Aussage 1 evtl. unwissend (also fahrlässig) VT fährt nach Aussage 2 vorsätzlich (wenn er auf m3_ geht) 1. Wenn man auf die Autobahn auffährt und kein Schild kommt, kann man die vorherige Beschilderung nicht kennen. Man handelt