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Falko

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  1. Man kann den Zeitpunkt des Fahrverbots beeinflussen. Damit kann man dies in die Urlaubszeit zu verlegen. Im kongreten Fall ist möglicherweise auch mehr damit gewonnen als mit einem fehlgeschlagen Versuch es abzuwenden.
  2. nö, mit Laser war's nicht doch 1 km/h mehr? Die niedrigste mir bekannte Auslöseschwelle liegt bei +9 (netto 6) km/h. Stimmt nicht, ich bin auch schon mal wegen (netto) 3 zu viel geblizt worden.
  3. Logisch ist, dass Du es nicht wissen kannst, das steht ausser Frage. Richtig ist: Man kann nicht wissen, ob eine zHG ausgeschildert ist. Falsch ist: Wenn man auf eine Autobahn auffährt, dann gilt Aus der zweiten Aussage könnte man nämlich ableiten, dass nach einer Auffahrt immer gilt und das stimmt nämlich eben nicht. Annahme: ausgeschildert VT fährt nach Aussage 1 evtl. unwissend (also fahrlässig) VT fährt nach Aussage 2 vorsätzlich (wenn er auf m3_ geht) 1. Wenn man auf die Autobahn auffährt und kein Schild kommt, kann man die vorherige Beschilderung nicht kennen. Man handelt
  4. Zunächstmal ist auf dem Foto nicht zu erkennen, ob sie rechts überholen oder nicht. Bei einem Standbild kann man die Bewegung schlicht nicht feststellen. Dazu bräuchte man schon eine Videoaufnahme.
  5. 1. Vor der Keuzung darf man grundsätzlich nur verkehrsbedingt halten. 2. Der Mensch ist von Natur aus faul. Daher ist es extrem unwahrscheinlich, das ein Passant anzeige ertattet. es sei den Sie hätten ihn fast überfahren. 3. Blitzer sollten eigenlich auch blitzen. (Die sind in meinen Augen nur Abzocke). Der Grund für den Blitz ist nicht nur fototechnischer Natur. Vielmehr ist der Blitz insbesondere dazu gedacht, den Verkehrsteilnehmer seinen Verstoß unmittelbar deutlich zu machen. ERWISCHT !!!!
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