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Jojomeurer

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  1. Habe jetzt grade nochmal beim Amt nachgefragt und vielleicht hilft ja anderen die Aussage der Mitarbeiter dort. SObald der ANtrag auf WIedererteilung genehmigt wurde und keine AUflagen wie zum Beispiel MPU oder erneute Prüfung angeordnet wurden, muss man lediglich die Unterlagen (Passbild etc.) einreichen und kann ab dann eine Übergangbescheinigung gegen eine Gebühr erhalten die dann sofort wieder zum führen von Kraftfahrzeugen berechtigt. In Essen kostet das ding 8.50€. Vielleicht ists ja anderen mit der selben ungewissheit eine kleine Hilfe
  2. Das heisst also wenn ich das richtig verstehe, das ich obwohl ich nur 3 Monate Sperrfrist hatte und mir sowieso schon 4 wochen extra durch die langsame Bearbeitung dazugerechnet wurden, das ich dann nochmal 4 Wochen warten darf weil es so lange dauert bis der Führerschein wieder vorliegt? Ich kann hier zwar nur erkennen das das keineswegs rechtens sein kann zumal sich eine Bearbeitungsdauer die in Köln gerademal 5 wochen dauert und in Essen mal eben doppelt so lange eigentlich nicht so unterscheiden dürfte. Finde ich einfach ne Unverschämtheit. Naja dafür is das hier nicht die richtige ANla
  3. Hallo leute, habe eine Frage bezüglich des Antrages auf Wiedererteilung. Und zwar habe ich nun in 3-4 wochen laut Fahrerlaubnisbehörde den Zeitraum erreicht wo der Antrag bearbeitet wurde und ich meine Unterlagen einreichen kann. Hoffe mal das klappt alles so. 8-10 Wochen waren veranschlagt worden und ich denke mal nicht das es bei nem Amt mal zügig geht und ich früher was davon höre. Wenn ich nun aber meine Unterlagen (Paßbild, Erste Hilfe Bescheiningung, unf halt für den LKW Führerschein mein Ärztliches und augenärztliches Gutachten) eingereicht habe, würde mich interessieren ob ich ab die
  4. Hallo Radarforum User! Ich habe meinen Führerschein am 20. April abgegeben und heute währen es genau sechs wochen vor ende der Sperrfrist und im Amt wurde mir gesagt ich darf erst 6 woche vorher nen Antrag auf Neuerteilung stellen. Ich heute dahin und den Antrag gestell. BAMM dauert 8 - 10 Wochen bis der bearbeitet ist. Steht so auch schwarz auf weiss auf meinem Merblatt mit den unterlagen die ich beschaffen muss (hab ich alle schon besorgt) auf meine Nachfrage wieso man 6 woche vor ende der sperrfrist erst beantragen darf und es dann 10 wochen dauert (mal eben 4 mehr als ich eigentlich die
  5. Frage zu diesem Thema! Ich habe meinen Führerschein am 20. April abgegeben und heute währen es genau sechs wochen vor ende der Sperrfrist und im Amt wurde mir gesagt ich darf erst 6 woche vorher nen Antrag auf Neuerteilung stellen. Ich heute dahin und den Antrag gestell. BAMM dauert 8 - 10 Wochen bis der bearbeitet ist. Steht so auch schwarz auf weiss auf meinem Merblatt mit den unterlagen die ich beschaffen muss (hab ich alle schon besorgt) auf meine Nachfrage wieso man 6 woche vor ende der sperrfrist erst beantragen darf und es dann 10 wochen dauert (mal eben 4 mehr als ich eigentlich die
  6. Aso sry hatte ich überlesen. Naja dann warte ich mal weiter
  7. So nun ist der Bußgeldbescheid da. 73,50 und 3 Punkte. Wann kommt denn jetzt die Aufforderung den Führerschein abzugeben? Bei meinem Fahrverbot war das ein wisch. Denke mal wird auch so in den nächsten Tagen eintrudeln oder?
  8. Also ich denke das Thema können wir erstmal abhaken bevor ich überhaupt die Beschuldigung bekommen habe undso. Hab ein paar andere Fragen zu dem Thema. Kann es sich bezüglich des Fahrverbots positiv darauf auswirken das ich letzte woche erst meinen großen C Führerschein bestanden habe? Der FS wird ja nun denke ich mal eingezogen und mindestens 3 Monate weg sein. Wie läuft das dann? Ich geb den ab die Schreddern den und dann? Bekomme ich Post wann ich den wieder beantragen kann? Wird mir das schon mit dem Bußgeld und Fahrverbotbescheid mitgeteilt? Muss ich da eine bestimmte Frist einhalten
  9. Ich fahre Privat einen VW T4 und an dieser Stelle sind die Ampeln rechts und links jeweils fürs geradeausfahren. Das ist ne vierspurige Straße für 2mal links Abbieger und 2mal geradeaus Fahrer. Jedoch gilt für alles die gleiche Phase. Also nix mit Abbiegerampel oderso. Alle spuren eine Ampelphase. Ich hab ca 15 - 20m vor der Kreuzung bemerkt das die AMpel umspringt. Nen T4 bring ich da nicht mal eben zum stehen. Ist mir inzwischen auch egal was da kommt. Ich lass das ganze über meinen Anwalt laufen und der regelt den Rest.
  10. Schizophren wäre es wohl eher wenn ich mit Absicht über die Ampel geballert wäre. ^^
  11. Was verstehst du unter heizen? Privat oder wie? Also bei uns gilt trotz Alarmfahrt 15kmh schneller. Mehr nicht. Diese Blaulichtfahrten werden eh überschätzt. Im normalen Verkehr gewinnt man dadurch höchstens ne Minute. Also Geschwindigkeiten hatte ich bisher eigentlich nie nur einmal das auf der Autobahn aber ansonsten sollte man sich auch bei Blaulicht fahren mal klar machen das man sich und andere damit gefährdet und besondere vorsicht walten lassen. Naja ich denke ich werd mich melden wenn ich weiss was rausgekommen ist
  12. Habe zwei verstöße hab mich da wohl vertippt. EInmal Doof auf der Autobahn und einmal wars mit nem Dienstwagen wos fix gehen musste aber bei unserer Leitstelle war dazu kein Einsatz mehr zu finden und deswegen konnte ich nicht Angeben das es ne Alarmfahrt war. Traurig aber war. Naja ich werde ja sehen was passiert.
  13. Was heißt denn ohne Zeit gemessen? Der hat was von Autolänge oderso gesagt. Den genauen Wortlaut weiss ich nichtmehr. Bei Rotphasenblitzern gibts ja so wie ich das hier gehört habe so eine Zeitangabe und wenn die über 1sec ist dann gibts ärger. Aber darunter kA. Wie macht die Polizei das denn dann? die haben sowas ja garnicht? Rechnen die Autolängen in sekunden um? Ich mein nen Beweis müssten die abgesehen davon das die beiden Zeugen waren ja haben oder gibts bei Polizei dann halt immer unter einer sekunde oder halt immer über einer sekunde? Weiss da jemand was?
  14. Habe bisher nur einen verstoß gehabt. Damals bin ich auf der Autobahn zu schnell gewesen. War einfach ne dumme situation. Werde jetzt erstmal mit meinem chef sprechen und der antscheidet dann was ich machen soll. Wenn ich gekündigt werde dafür werde ich dem ganzen wiedersprechen. Sollte ich eventuell doch Leitstellendienst machen können für drei monate, werde ich wohl das tun. Wie läuft das denn wenn ich dann drei monate den Schein los bin? Ich mein ich werde ja diese Verkehrspsychologische Beratung machen müssen und dann nach drei Monaten kann ich dann eine wiedererteilung beantragen oder?
  15. Naja ich will mir ja auch keine Hoffnungen machen. Es geht nur darum das ich weiß das sie sich irren. Ich habe genau wie mein beifahrer beim überqueren der Haltelinie zur Ampel gesehen und die war GELB nicht rot und nciht grün sondern GELB. Die Ampel war neben mir ich war also über die linie gefahren und da war sie nicht rot. Von daher müssen die sich doch irren. Deswegen tut mir das doppelt weh. Es ist wie ichs sage und es glaubt mir keiner weil BEamte ja nunmal unabhängig sind. Ich will denen auch keine böse absicht unterstellen oderso, aber das sind genau wie ich zwei menschen die sich ge
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