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OszilloVonGraf

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  1. Hallo, ich wollte kurz über mein Verfahren berichten. Ich hatte eine Lichtschrankenanlage durchfrahren, es hatte geblitzt und ich bin trotz aller widrigen anderslautenden Erklärungen hier über die Genauigkeit von Lichtschrankenanlagen dagegen angegangen. Mit Erfolg. Das Problem älteren Anlagen ist nicht die Lichtschrankenmessung an sich, diese ist in der Tat kaum angreifbar. Allerdings findet die Auslösung des Blitzes bei bestimmten Geräten über ein analoges Funksignal statt und die Fotomechanik ist ebenfalls analog. Bild und angebliche Geschwindigkeit passen nur überein, wenn in meinem Fall d
  2. Ich kriege als Wiederholungstäter neue Punkte, es sei denn, ich streck das Verfahren bis November, dann sind die alten weg. Insofern ist das völlig unerheblich, ob das gut ist oder schlecht was das Messprotokoll sagt, ich brauche einfach *Argumente* technischer Art, das in Zweifel zu ziehen, damit ein Sachverständiger geholt werden muss. Das dauert auf jeden Fall bis November.
  3. Vielleicht noch als Ergänzung: Es sind keine Messlinien oder Fahrbahnmarkierungen vorhanden.
  4. Ich brauche zugkräftige Argumente, um einen Sachverständigenantrag zu begründen. Ich habe durch Akteneinsicht eine Kopie der Messprotokolle. Bisher habe ich nur gefunden, dass auf einer abschüssigen Straße gemessen wurde und es keinen Hinweis auf die Verwendung einer Winkelwasserwaage gibt. Das Gerät ist zum Messzeitpunkt geeicht, das Protokoll sagt Straße trocken, teilweise bewölkt, 7,5 m Fahrzeugsabstand zum Fahrbahnrand, ESO Anfangs und Endtests Test2 und Test1 ohne Zeitangaben, Gerät wurde nach den Richtlinien des Herstellers betrieben ist angekreuzt (welche sind das?), Standort Kamera
  5. Also für die Navi-Leute gibt es doch die Speed Traps CD. Dann piept das Becker immer hübsch nett 200 Meter vorm Starenkasten in unbekannten Gegenden.
  6. Also ich weiss nicht, hier gleitet die Diskussion jetzt doch erkennbar in's Abstrakte. Dieses Gitter vor'm Gesicht würd mich doch arg stören beim Fahren. Und Kopftuch? Verdeckt doch das Gesicht nicht.
  7. Ich suche ein Reply auf einen Beitrag, in dem es eine Liste mit Ländern gab und deren jeweilige Gesetzgebung zu Radarwarnern. Kann mir da vielleicht jemand helfen oder das noch mal posten? Danke.
  8. Ich habe seit 4 Wochen den V1 eingebaut, die aktuelle Version. Bin seit der Zeit etwa 3500 km gefahren, und möchte mal kurz über meine Erfahrungen berichten: 1. Ich habe das K-Band an und das Dingt plärrt eigentlich ständig. Jede Tanke mit den Videoüberwachungen an der Decke, und die Brücken, unter denen diese Durchfahrtzähler sind, plärren auch. Das bringt mich zu der Frage: Wie viele Warner auf Autobahnen arbeiten auf dem Band? Sollte man K vielleicht auf der BAB abschalten wie für Innenstädte empfolen? 2. Zwei Warner wurden gar nicht angezeigt. Einer ganz klein, auf nem Stativ, Al
  9. Status Report on Your Valentine One Serial Number xx736 V1 Description: Radar circuitry known in-house as V1.8. This is our latest and best performer on both radar and laser. Upgrade Recommendation: You have our best. *looks okay to me !* ;-))
  10. Ich habe mir den V1 aus USA mitgebracht, zusammen mit diesem Remote Visual. Im Moment überlege ich mir, wo ich bei meinem schwedischen Kombi das Ding anbringe. Der Thread "Wenn man sagt, wo man es gut einbauen kann ist's ja kein Geheimnis mehr", mag da jetzt zwar stimmen, ist aber in der Angelegenheit auch nicht besonders hilfreich. Da schaue ich zur Zeit also bezüglich der V1 Positionierung im Car so wie das Schwein ins Uhrwerk. Motorraum? Hmmm, geht das? Im Moment schaut mich da auch noch so eine überflüssige mittlere Kopfstütze auf der Rückbank an. Da könnte man ja dann so einen f
  11. Sorry, newbie Frage: Seriennummer 600 - 699 ? *Schau*: Meine endet mit 736 (USA Mitbringsel). Was sagt uns das jetzt?
  12. Erst mal schauen ob der Laser einen Eichstempel hat.
  13. Ich habe die Möglichkeit, mich in Frankreich anzumelden bei Freunden. Ich könnte da meinen Diesel anmelden, da gibt's auch keine KFZ Steuern, und wenn ich da wohne, könnte ich mir gleich einen französischen Führerschein geben lassen. Das ist dann dieselbe Plastikkarte wie die deutsche, nur ohne Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. (F statt D). Frage: Kann der deutsche Staat wegen Flensburg Punkten einen solchen Schein einziehen? Oder gibt es ein Rechtshilfeabkommen, was dann den Einzug des deutschen Scheins - allein wegen Flensburg - erlaubt?
  14. Hallo, mir bringt jetzt jemand aus USA ein Valentine One mit. Das Ding hat einstellbare Empfindlichkeitseinstellungen für die verschiedenen Messbereiche. Hat da jemand Erfahrungen für die passende deutsche Einstellung?
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