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brough

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  1. Guten Morgen! Nunja, in dem Antwortschreiben auf die Anmerkung des "letzten Fahrers", die Sache sei ja nun verjährt, wurde mitgeteilt, dass das Verfahren mitnichten verjährt sei, da in dem Verfahren immer wieder neue Fahrzeugführer ermittelt wurden, daher immer wieder ein Neu-Aufleben des Verfahrens! (??). Oder ist das nun doch wieder richtig? Schönes sonniges Wochenende! Wo hier? Gruß
  2. @ brough: Die Idee mit den immer weiteren möglichen Fahrern ist für den Halter gefährlich. Statt Kostenbescheid über 23.50 € könnte die Behörde auch ein Fahrtenbuch anordnen. Ist eine "Ermessensentscheidung". Kosten bis 200 €. Oha, das war mir in der Tat nicht bekannt! Ich habe das eben nachgelesen - von Kosten steht da aber rein gar nichts - wir kommen die ca. 200,- € zustande (glaube Dir das sicherlich, mich würde weitere Infos freuen). Mir wurde schon so oft ein Fahrtenbuch angedroht, dass ich das immer als übliche 08/15 Drohgebärde aufgefasst hatte. Und ich war der (Stammtisch-) Meinung,
  3. Hallo janr, danke, dass Du so nachsichtig bist.... ;-) Ja, der erste angeschriebene "potentielle Fahrer" und auch alle weiteren "Fahrer" hat je einen anderen "möglichen" Fahrer genannt, aber nicht direkt diesen beschuldigt, sondern nur in der Art "hatte möglichen Zugriff auf das Fahrzeug und theoretisch usw.". Der dann hier in der Kette letzte genannte potentielle Fahrer hat nichts zugegeben, aber auf die Verjährung hingewiesen. Hier hätte er nach Deinen Auslegungen dann wohl sagen müssen: war der Fahrer, leider ist das verjährt. Die Frage ist dann wiederum, ob dann wieder der Halter
  4. Das habe ich nicht ganz verstanden.... aber um das abzuschließen: bei Parkverstößen kann man nicht auf die Verfolgungsverjährung bauen? Der letzte genannte Fahrer erhielt nach drei Monaten den Anhörungsbogen. Dort machte er keinerlei Auskünfte zur Sache (bzw. er sei sich jetzt nicht sicher, er müsse das im Büro, wo er gerade nicht sei, nachprüfen), ausser dass er die Anmerkung machte, das Sache sei sowieso verjährt. Darauf das Schreiben der Behörde, es sei nicht verjährt.... Hätte hier der letzte angeschrieben Fahrer sagen müssen, klar, ich bin gefahren, aber leider wg. Verfolgungsverjährun
  5. Hallo werte Forenmitglieder, eine mehr generelle Frage, da ich hier auch gar kein grosses Faß aufmachen möchte, da es ja nur um kleiner € Beträge geht und im Grunde der Aufwand nicht wert ist.....aber: ist es generell möglich bei auch Parkverstößen in die Verfolgungsverjährung zu kommen? Ich hatte gerade den Fall, beim letzten genannten Fahrer war dann schon die Verjährung (3 Monate) eingetreten, aber das hatte die Behörde nur müde lächeln lassen...... Verjährung gebe es nicht, da hier immer wieder neue Fahrzeugführer ermittelt und das Verfahren immer wieder neu aufleben würde... Ich h
  6. ja, verstehe das auch nicht, threat war ja eigentlich bis jetzt sehr informativ und auch kommunikativ. danke vor alle an goose, ich finde das super, dass er uns auch mal die "andere" seite aufzeigt. wenn mehr solche beamte in der freien wildbahn gebe, dann...... ;-) also, mod, bitte threat schliessen (oder kann ich das selbst)?
  7. damit wäre ja dann alles gesagt und das thema kann geschlossen werden. mit fundamentalisten - in jeglichen gebieten - kann und sollte man nicht sprechen, bzw. diskutieren.... trotzdem danke an die "normalen" beiträge aus dem forum/threat.
  8. mann, jungs, nicht alles so bierernst nehmen. das war schon in ordnung alles so, von beiden seiten. außerdem wollte ich ja mein gerät gar nicht kalibrieren, weil das ja so gar nicht möglich ist, also wäre das alleine schon technisch nicht gegangen. und nochmal: ich fahre gut und gerne MIT alkohol im straßenverkehr, und das werde ich auch weiterhin machen. solange dies erlaubt ist, werde ich das auch machen. ich persönlich fand die 0,8 grenze absolut in ordnung, die 0,5 ist einfach zu knapp bemessen..... leider, aber das werde ich nicht mehr ändern, bzw. das nicht mehr erleben.
  9. was ich noch mitteilen wollte.... ;-) endlich bin ich nach monatelangem warten (ich habe mich schon erwischt, wie ich betont auffällig vor einige streifen hergefahren bin - aber selbst deutlichstes schlangenfahren hat keinerlei reaktion ausgelöst....??!) kontrolliert worden - und.....es kam auch dann der alkoholtest, bzw. die frage danach.... und als ich erfreut sagte, "ja, gerne" dann kann ich endlich meinen dräger kalibrieren", und diesen aus der box hervorzog (man sollte hier etwas aufpassen, das gerät löst etwas unbehagen bei den beamten aus, es sieht auf den ersten blick auch aus wie ei
  10. @ goose: bitte nicht zu ernst nehmen, wie gesagt, ich wollte das rein interessehalber mal durch spielen. aber deine angesprochene kontrolle der fahrtüchtigkeit ist doch durch den alco-test gegeben, und der passt ja durch das fenster? warum sollte ich aussteigen? um zu sehen, ob ich zwei beine habe? wenn ihr meine fahrtüchtigkeit anhand meiner standfestigkeit beurteilen wollt, und ich erkläre mich von anfang an bereit, einen alkomattest zu machen, kann ich den doch auch im sitzen im auto machen?! ganz zu schweigen, dass ich das äußerst unhöflich finde dem menschen gegenüber.....?!
  11. echt? wusste ich gar nicht. kann aber stimmen, der söllner meinte ja auch, er hätte sich einen stricj gezogen an der scheibe, bis zu dem er öffnen kann, das wären genau 11cm, da passt genau sein verbandskasten durch.... ,-). also muss man die fenster nicht mehr zumachen..... achja, hier der zweite teil: im grunde ist das echt ganz witzig. was wollen die machen, wenn ich im auto hocken bleibe? ich kann ja alles machen, auch blasen..... ;-) egal, ist eh nur ein hirngespinnst; bei jeder kontrolle versuche ich den armen menschen sowieso so wenig stress zu machen, wie es geht, zum einen hab
  12. @ KillerBee825: man, danke! peinlich, ich sollte wirklich meine beiträge nochmal lesen. das kommt davon, wenn man abends im bett vorm fernseher auf dem netbook herumtippst... ;-) kann beiträge nicht mehr überarbeiten leider... bleibt jetzt so blöd stehen... ;-( @ Gast225: man, das war eine geschichte auf einer party, ich habe mir das nicht genau gemerkt, ausserdem ist das wirklich egal, denn auch bei einer durchsichtigen flasche kann vorher weniger drin gewesen sein. wer sieht das schon? wenn die beamten ans auto kommen (sitzenbleiben immer besser), dann hast du nur fenster runtergekurbelt,
  13. wie gesagt: urbane legende. obwohl mir ein befreundeter rechtsmediziner bestätigte, dass diese nachtrunk geschichten fast immer gut ausgegangen sind, da man sehr schwer nachrechnen kann, und meist zugunsten des angeklagten entschieden wird. angenommen, die flasche war blickdicht, und es war nicht zu erkennen, was vorher enthalten war, und was getrunken wurde? das wäre für mich eine rechnung mit mehr als zwei unbekannten, und wohl sehr schwer als beweis herangezogen werden könnte. wie gesagt, nur ein gedankengang. dont dink (too much) an drive!
  14. @ Kolbenfeder: sehr guter text! berichtige den doch etwas (rechtschreib- und satzfehler), er ist wirklich sehr gut! du fürhst das thema fast auf ein philisophisches niveau.... ;-) was sagst du dazu: der gesetzgeber hat berechtigte schranken im strassenverkehr aufgestellt. dazu gehören u.a. die geschwindigkeitsbeschränkungen als auch die promillebeschränkung. zum einhalten der einen beschränkung hat man einen tachometer, an dem sich der bürger immer über die einhaltung informieren kann. beim promillewert muss er jedoch raten....? mich würde interessieren, was ein richter sagt, wenn ein beschudl
  15. ... war etwas lange her, das thema.... ich habe jetzt den dräger 6510 und bin sehr zufrieden......
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