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Rolf Tjardes

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Posts posted by Rolf Tjardes

  1. Hallo Radarforum :-)

     

    Ich möchte mich an dieser Stelle für Eure vorbildliche Gastfreundschaft bedanken!

     

    Für mich war das damit - trotz der Server-Misere - letztlich doch eine schöne und angenehme Erfahrung, für die ich mich auf jeden Fall bei Gelegenheit revanchieren werde.

     

    Möglicherweise wird nicht jeder der hiesigen RF-Mitglieder über den "VP-Chat" und die Anwesenheit zahlreicher "VP-Party-Gäste" erfreut gewesen sein und dies vielleicht als leichte Störung empfunden haben. Sollte es denn vereinzelt so gewesen sein, dann habt ihr Euch jedenfalls nichts anmerken lassen.

     

    Jo, ... nun geht's wieder zur Tagesordnung. Unser Laden läuft nach vielen vielen Mühen wieder und wir sind drüben mit einem halbwegs blauen Auge davongekommen. Mal sehen, wann wir die nächste Klatsche kriegen.

     

    Das "warum" des Ausfalls werden wir jetzt technisch auswerten und unsere Erfahrungen den RF-Admins mitteilen (Pferdestehler, be tuned!).

     

     

    Viel Glück weiterhin für Euer Board

    Rolf Tjardes (Admin Verkehrsportal.de)

  2. Könnte doch heute noch was werden, habe ich gerade erfahren. Aber spät am abend erst. :angry:

    ... jedenfalls sieht es mittlerweile schon ganz gut aus, wir sind in den letzten Zügen.

     

    Eine Uhrzeit will ich aber lieber noch nicht vorhersagen. Manchmal kommt auf der Ziellinie noch was dazwischen.

     

    Stand des Backups wird (hoffentlich) sein der 01.01.2006 - ich denke damit kann man leben.

     

    *hey! gute party hier!*

     

    *musikanmach*

     

    http://www.oit.umd.edu/ITforUM/2002/Spring/tornado/Server-Down.jpg

    (Friede seiner Asche)

     

    Rolf

  3. Hmmh ... VP/RF-Vergleich ... ???

     

    Vielleicht hilft uns zum Vergleich ein Blick in den Kohlenpott unserer Republik auf zwei dort ansässige Ballsportvereine, die sozusagen seit Jahrhunderten durch eine gemeinsame "innige Feindschaft" liebevoll verbunden sind... ;)

     

    Ich kann mich z.B. nicht erinnern, dass mein Onkel, ein ewiger Anhänger eines gewissen blau-weissen Ballsportvereins aus der Nähe von Herne-West ("Schlacke 04"), jemals ein gutes Haar an den benachbarten Dortmundern gelassen hätte.

     

    Würde es aber diesen "schwarz-gelben BV-Dingsbums-Signal-Iduna-Club oder so" nicht geben, dann wäre ja die eigene Anhängerschaft nichts mehr wert. Über wen sollte man sich denn dann noch anständig aufregen!

     

    In Annäherung würde ich also sagen, dass es zwischen dem VP und dem RF so eine Art "Schalke-Dortmund"-Syndrom gibt ... worauf wir i.ü. stolz sein können!

     

    Irgendwann werde ich als alter grauer Mann einen pupsfidelen Enkel auf dem Schoße haben und ich werde ihm mit blumigen Worten erklären, dass man sich im Leben irgendwann zwischen zwei Dingen entscheiden müsse...

     

    "Mein Jong, willst Du Dich den Radarfritzen :angry: oder Oppas Freunden im VP :angry: anschließen??? Los - sach et!!!"

     

    Mal sehen ob sich der Bengel wagen wird.... ;)

     

    Vorher prügel ich ihn noch in ein IT-Studium zwecks späterer fachgerechter Betreuung eines ganz bestimmten heiligen Webservers mit VP-Aufkleber :P

     

    In dem Sinne *victoryzeichen*

     

    Rolf

  4. Stand 04.01.2006 - 07:30 Uhr:

     

    Heute nacht wurde die vom Serververantwortlichen gesicherte Datenbank auf den neuen VP-Server gespielt.

     

    Leider ist die Datenbank korrupt, es fehlen einige Tabellen und Datenbank-Einträge :rolleyes:

     

    Heute Nacht werden wir nun unsere lokalen Backups einspielen.

     

    Das sollte, auch wenn das Gefrickel wieder viel Arbeit machen wird, mehr oder weniger problemlos funktionieren.

     

    P.S. @ Pferdestehler:

     

    Auch wir liegen seit einigen Monaten auf einem redundanten System mit RAID, USV etc.

     

    Mir ist zur Zeit überhaupt noch nicht klar, wie dieses Fiasko in diesem Ausmaß entstehen konnte...

     

    Ich werde Dich nächste Woche mal anrufen, wollte ich eh schon lange mal machen...

     

    Danke nochmals für Asyl!

     

    Rolf

  5. Hmmh ...

     

    Wir haben Backups die - zum Glück - lediglich 3 Tage alt sind.

     

    Der Serverfarm-Betreiber hat aber vielleicht unsere Datenbank noch irgendwie sichern können. Es ist nun allerdings die Frage, ob die Inhalte auch komplett (!) ohne Schaden geblieben sind.

     

    Ich sach Euch ... :rolleyes:

     

    P.S.

     

    Über die Jahre verliert man den Sinn für die Wichtigkeit mancher Dinge, weil eben immer alles läuft. Deshalb anlässlich dieses "Beispiels" nochmals mein dringender Rat -> Backups ernst nehmen und regelmäßig machen!

     

    Mal schauen ...

  6. @Radarforum:

     

    Ich darf doch mal, ja?

    (in der Hoffnung ein paar versprengte VP'ler können dies hier lesen)

     

    Status Verkehrsportal 03.01.2006 - 22:00 Uhr:

     

    Server komplett abgeschmiert, auch die darauf gespiegelten Daten der zweiten Festplatte sind hin.

     

    Der bisherige Server samt allen Daten ist im Nirvana, wir setzen heute Nacht ein neues System mit unseren lokalen Backups auf.

     

    Nach meiner Schätzung werden wir ca. 1 Woche brauchen bis wir das alles wieder fehlerfrei zum laufen kriegen. Mir graut schon davor (da wenig Zeit) ...

     

    [schwarzer Humor-Modus]

    Hiermit erteile ich dem Radarforum die Erlaubnis den hier zeigen zu dürfen -> :rolleyes:

    [/schwarzer Humor-Modus]

     

    @Admins vom Radarforum (me und Pferdestehler):

     

    Möget Ihr vor solchen Gaus für alle Zeiten verschont bleiben!

     

    Macht ja regelmäßig Eure Backups!

     

    Untröstliche Grüße aus Berlin

    Rolf Tjardes

  7. Mit dem Kommentar
    Links mit unwahren , überholten Inhalten und zensierte Foren: "Verkehrsportal" zensiertes Forum von MPU-Vorbereitern und Polizisten

    @Gast_Peter:

     

    Bevor ich meine Zähne in Deine geldwerte Website hacke ...

     

    Beleg doch mal bitte die Wörter

     

    - unwahr und

     

    - überholt

     

    und definiere doch mal bitte ganz genau den Begriff des "ordentlichen Wohnsitzes" im Sinne des § 7 FeV. Auch wäre ich sehr daran interessiert, von einem sooooo profunden Kenner der Materie ein paar Worte zum Begriff "Nutzungsuntersagung" lesen zu dürfen.

     

    Da bin ich doch mal recht gespannt auf Deinen Eröffnungszug.

  8. "Verlängerte Probezeit" könnte bedeuten:

     

    - ein Aufbauseminar wurde angeordnet

     

    - ein angeordnetes Aufbauseminar wurde bereits absolviert

     

    Nur im zweiten Fall, also wenn das Aufbauseminar bereits absolviert wurde, würde ein Überholverstoß zwingend die 2. Eingriffsschwelle des § 2a II Nr. 2 StVG hinsichtlich der Probezeitmaßnahmen auslösen.

     

    2. Eingriffsschwelle:

     

    Schriftliche Verwarnung, Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Beratungskurs. Konsequenz: Noch ein einziger erneuter "A-Verstoß" (oder zwei "B") während der Probezeit und die Fahrerlaubnis wird entzogen.

     

    Bußgeld, Punkte und ggf. Fahrverbot siehe Bußgeldkatalog lfd. Nr. 16-22.

  9. @Ingo:

     

    Vor dem Aufsetzen eines Schreibens solltest Du Dich bitte informieren.

     

    Hier z.B. ein Aufsatz zum Thema Absehen vom Fahrverbot von Detleff Burhoff, Richter beim OLG Hamm.

     

    Besonders interessant sind die Passagen zu "beruflichen Nachteilen" / "Existenzgefährdung". Dies gilt es genaustens zu begründen.

     

    Hier noch beispielhaft OLG Düsseldorf, Auszug aus Beschluß vom 09.11.1998 - 5 Ss (OWi) 299/98 - (OWi) 131/98:

     

    ... "Eine außergewöhnliche Härte, die es rechtfertigt, von der Verhängung des Regelfahrverbots nach § 25 Absatz 1 Satz 2 StVG a.F. und n.F. abzusehen, ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn diese Sanktion mit beruflichen und/ oder wirtschaftlichen Nachteilen für den Täter verbunden ist. Denn solche sind im allgemeinen, zumindest aber häufig, die zwangsläufige Folge eines Fahrverbots und reichen deshalb zur Begründung einer Ausnahme grundsätzlich nicht aus. Auch haben Umstände wie eine hohe jährliche Fahrleistung, eine jahrelange unfallfreie Fahrpraxis sowie das Fehlen von Voreintragungen im Verkehrszentralregister weder ein jeder für sich allein noch in ihrem Zusammentreffen und in Verbindung mit beruflichen und/ oder wirtschaftlichen Nachteilen des Fahrverbots ein ausreichendes Gewicht, um von der Regel des § 25 Absatz 1 Satz 2 StVG a.F. und n.F. abzuweichen (Jagusch/ Hentschel, § 25 StVG Rdnr. 15a; Mühlhaus/ Janiszewski, § 25 StVG Rdnr. 13). Anders kann es jedoch sein, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet bzw. vermieden werden kann (Jagusch/ Hentschel, § 25 StVG Rdnr. 15a; Mühlhaus/ Janiszewski, § 25 StVG Rdnr. 13, jew. m.w.Nachw.). Ob dies im Einzelfall zutrifft, unterliegt in erster Linie tatrichterlicher Würdigung. Auf jeden Fall aber bedarf ein Abweichen von der gesetzlichen Regelfolge des § 25 Absatz 1 Satz 2 StVG a.F. und n.F. einer eingehenden, mit Tatsachen belegten Begründung (Mühlhaus/ Janiszewski, § 25 StVG, Rdnr. 13 a.E.)." ...
  10. Aber der T-Kat hat ja verkehrsrechtlich sowieso keine Bedeutung.

    Richtig ...

     

    Seit dem 01. Januar 2003 werden vom Kraftfahrt-Bundesamt Mitteilungen der Bußgeldbehörden, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften über Verkehrsordnungswidrigkeiten nur noch angenommen, wenn eine der dem Tatbestandskatalog zu entnehmende bundeseinheitliche Tatbestandsnummer angegeben ist. Die Einführung erfolgte durch Erlass und mit Inkrafttreten des neuen BKat 2004. Damit gehören Mitteilungen unter Angabe der bloßen Tatkennziffer der Vergangenheit an.

     

    Dies ist der Hauptgrund für die Einführung des T-Kat, der ansonsten eher nur "informatorische" Bedeutung hat.

  11. Prost Neujahr !!

     

    Für alle treuen Radarforum-User habe ich ein kleines Sylvester-Ständchen organisiert...

     

    drei-zwei-eins......

     

    http://www.oderland2003.de/oderland2003_fotos/images/Polizeiorchester.jpg

     

    *Humbahumbahumba tätärää tätärääää*

     

    :licht:

  12. Auch von mir .... dem Radarforum und seinen Mitgliedern wünsche ich ein schönes Weihnachtsfest!! :rolleyes:

     

    Ho Ho Ho !!!

     

    Und damit Ihr nicht leer ausgeht, habe ich selbstverständlich etwas mitgebracht ...

     

    http://www.realschule-oestringen.de/Klassenprojekte/bepacktes%20Auto.jpg

     

    Kinners, bedient Euch !!!

     

    Grüssi

    Rolf :rolleyes:

  13. Hallo, ich melde mich als erster Asylant, das VP ist seit 02:00 Uhr down.

     

    Unser Server scheint gerade auf dem Weg in eine neue Serverfarm zu sein.

     

    Die Informationspolitik des Hosters ist leider nicht gerade "optimal", Zeitpunkt und Dauer der Downzeit wurden uns nur kurzfristig und tw. falsch mitgeteilt ("Montag, dauert nur ein paar Minuten").

     

    Vielleicht geht er wieder irgendwann - kann man einem Hoster ein größeres Kompliment machen? :cop01:

     

    Gruss

    Rolf

  14. Booooaaahhh !! :kotz::lol:

     

    Was geht denn hier ab??

     

    Diese Schande ... oh nein ... diese Höchststrafe ... und dann wird nach diesem Katastrophentag auch noch ausgerechnet (!) im RF darüber gefeixt!!! Diese Schande *michselbsteingrab*

     

    Kurzer Ablauf:

    Die VP-Verantwortlichen waren gestern Abend auf unterschiedlichen Weihnachtsfeiern aktiv. Nur soviel: Ich bin spät und mit reichlich Schlagseite nach Haus gekommen und habe so gerade noch mein Bett gefunden. Am nächsten Morgen (ca. 06:00) war ich geistig-körperlich noch nicht in der Lage, eine Tastatur zu bedienen. Ich schleppte mich auf direktem Wege zur Arbeit. Dann klingelte mein Handy -> Fiasko-Modus-On ...

     

    Grund der MySQL-Probleme: Nicht mehr genügend Disk-Space. Das VP bzw. eingehender Traffic war aber nicht Auslöser dieser Misere.

     

    Egal, an dieser Stelle bedanke ich micht recht herzlich für das nette Asyl und verspreche, dass wir dann im umgekehrten Fall die ggf. bei uns eintrudelnden RF-User gleichfalls gut verar... äh ... versorgen werden :(

     

    Na wartet ....... :o

     

    Viele Grüße

    Rolf :-)

  15. Das Erfordernis einer Gutachtenbeibringung ergibt sich aus den §§ 11 - 14 FeV sowie § 2a Abs. 5 und § 4 Abs. 10 StVG:

     

    - § 11 FeV, (Eignung [allgemein])

    - § 12 FeV, (Sehvermögen)

    - § 13 FeV, (Alkoholproblematik)

    - § 14 FeV, (Betäubungsmittel, Arzneimittel)

    - § 2a Abs. 5 StVG, (wdhlt. Probezeitverstöße)

    - § 4 Abs. 10 StVG, (Überschreitung 18 Punkte)

     

    Interessant hinsichtlich Deiner Fragestellung sind die allgemeinen Fälle des § 11 Abs. 3 FeV:

     

    [...]Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

     

    1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,

     

    2. zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter,

     

    3. bei erheblichen Auffälligkeiten, die im Rahmen einer Fahrerlaubnisprüfung nach § 18 Abs. 3 mitgeteilt worden sind,

     

    4. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen

     

    oder

     

    5. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn

     

    ... a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder

     

    ... b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach Nummer 4 beruhte.

     

    Alles klar?

  16. Aber dann steht noch drauf Halten auf der linken Fahrbahnseite!

    ... vielleicht nur aus informatorischen Gründen?

     

    Wie hoch beträgt denn das erhobene Verwarnungsgeld?? Wurde eine BKat-Nr. angegeben? Aus der Summe ließe sich ggf. ableiten, welcher Verstoß konkret sanktioniert wurde.

     

    Hast Du entgegen der Fahrtrichtung geparkt und dabei die Parkdauer überschritten? So jedenfalls verstehe ich Dein Posting.

  17. Entscheidend ist, ob der Fahrer in den durch die Lichtzeichenanlage "geschützten Bereich" der Kreuzung vorgefahren ist.

     

    Geschützter Bereich ist innerhalb

     

    - der (gedachten) Verlängerungen aller Kreuzungsschnittpunkte

     

    - die ggf. der eigentlichen Kreuzung vorgelagerten Fußgänger-/Radfahrfurten

     

    (Hmmh, ... kürzer und prägnanter konnte ich es jetzt nicht ausdrücken)

     

    Ragst Du mit Deinem Fahrzeug in einen solchen Bereich hinein -> Rotlichtverstoß

     

    Nach deiner Beschreibung dürfte es sich um ein simples Überfahren der Haltelinie handeln, vgl. Posting zwonk.

  18. Bei dieser Konstellation dürfte die Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers für die Verfolgungsbehörde eher schwierig werden...

     

    Bei Kennzeichenanzeigen wäre zunächst der Vermieter aufgefordert, den Ausleiher zu benennen. Dieser Aufforderung dürfte der Vermieter in aller Regel nachkommen.

     

    Nun dürfte der Ausleiher an der Reihe sein, die Verfolgungsbehörde könnte nun diesen in den Status eines Betroffenen ("Ihnen wird zur Last gelegt..."; Anhörungsbogen) oder eines Zeugen ("Wer war der Fahrer?"; Zeugenfragebogen) versetzen.

     

    Hier wäre wohl zu erwarten, dass ein Anhörungsbogen an einen Betroffenen ergeht ... was natürlich abzuwarten wäre.

     

    Tja, ein solcher Betroffener ist zur Aussage nicht verpflichtet -> Schweigen ist Gold http://www.verkehrsportal.de/board/html/emoticons/whistling.gif

     

    P.S. Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt bei solchen § 24 StVG-Owis 3 Monate ab Tattag. Innerhalb dieser Frist muß die Behörde eine verjährungsunterbrechende Maßnahme gegenüber dem tatsächlichen Fahrzeugführer einleiten. Ansonsten kann der Fahrer nicht mehr sanktioniert werden.

     

    P.P.S. Sollte hingegen ein Zeugenfragebogen kommen -> hier nochmal melden.

     

    P.P.P.S. Sollte nur ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro fällig werden, droht bei Nichtzahlung die Einleitung eines förmlichen Bußgeldverfahrens (Bußgeldbescheid) inkl. Gebühren und Auslagen. Das "Risiko" letztlich doch zahlen zu müssen, sollte man für sich selbst abschätzen, da möchte ich keine Ratschläge abgeben.

     

    Gruss

    Rolf

  19. Im allgemeinen kommt es bei solchen Konstellationen, also bei reinen Kennzeichenanzeigen, wohl eher zu einer Einstellung des Verfahrens zu Lasten des Halters auf Grundlage von § 25a StVG.

     

    Dem Halter werden in diesem Fall die Kosten auferlegt (Kostentragungspflicht).

     

    Seit Mai müssten ca. 20 Euro fällig werden (die neuen Kostensätze habe ich im einzelnen noch nicht geistig gespeichert).

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