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Wosamma

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  1. und wieso wird er dann kontrolliert und muss blasen? Keine Ahnung, sag's du mir! Mein Sohn wurde nicht kontrolliert, ich wollte nur wissen, was passieren würde, wenn er aufgehalten wird und er nach Alkohol riecht und ob er dann Probleme bekommen könnte. Alles rein fiktiv und in meinem Hirn zusammenphantasiert. Ich wollte ihm einfach einen Schuss vor den Bug setzen.
  2. Na, dann lasse ich ihn mal in dem Glauben, dass er seinen Führerschein gefährdet, wenn er alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird. Er wird mir den kleinen Schwindel schon nicht ewig nachtragen, wenn er mir draufkommt. :-) Und btw... 1,6 ist bei ihm nie ein Thema gewesen. Meist bleibt es bei ihm und seinen Kumpel bei einem Bier, max. mal zwei...
  3. wird nicht verraten... Ok, dann konkreter... Angenommen Sohnemann hat 0,5 Promille intus und gerät in eine Kontrolle. Aus welchen Gründen auch immer muss er blasen. Da er knapp 17 ist, hat er keinen Führerschein, er hat sich aber bereits bei einer Fahrschule angemeldet. So und nun die Frage... Kann er Schwierigkeiten bekommen, insofern, dass man ihn einem Führerscheinneuling gleichsetzt, die ja bekanntlich bei der Promilleanzahl den Schein abgeben können? Grüße aus MUC
  4. Hallo zusammen, was passiert eigentlich einem knapp 17-jährigen, der na sagen wir mal leicht "angebrütet" von einem Fest nach Hause radelt und von der Polizei kontrolliert wird? Kann er u.U. die Anmeldung bei der Fahrschule vergessen, um seinen Führerschein zu machen? Hintergrund ist, dass ich mit meinem Sohn vor ein paar Tagen darüber sprach und ich auf seine Frage auch keine Antwort wusste. Die Haftung bei einem Unfall ist mir klar, mir geht es auch nur um eine Routinekontrolle und die Konsequenzen in Bezug auf eine bevorstehende Führerschein- ausbildung. Grüße aus MUC
  5. D.H., dass ich am 09.10. zugeben kann, dass ich gefahren bin und wenn der Bussgeldbescheid kommt, kann ich denen einen Nase drehen, weil die 3 Monate rum sind? Gruss aus München -wosamma-
  6. Hallo zusammen, am 07.07.08 wurde ich mit meinem Firmenfahrzeug in einer Kleinstadt geblitzt und nun kam heute per Post an die Geschäftsadresse eine Zeugenanhörung. Datum des Schreibens ist vom 29.09.08. Ich werde *gebeten* innerhalb einer Woche mich zu äußern. Soweit so gut... Kann mir jemand sagen, ob der Vorfall bereits *verjährt* ist? Irgendwie ist mir so, dass die Frist 3 Monate beträgt. Denn wenn ich mich bis 1 Woche nach Zugang des Schreibens nicht gemeldet habe, wäre das ja der 08.10. Wäre nett, wenn mir jemand von Euch was sagen kann... Gruss aus München -wosamma-
  7. Wow... danke für die superschnelle Antwort!! Obwohl ich Deine angesprochene 2*26 Regel nicht kenne, kenne ICH jetzt jemanden, der sicher wieder etwas ruhiger schlafen kann. :-) Ich sag's ihm gleich....
  8. Hallo zusammen, mein Fahrer hat die letzten Wochen gleich doppelt zugeschlagen: Ende September im privaten PKW wg. 37 km/h auf der AB zu schnell -> 75,-- EUR + 3 Punkte Ende Oktober mit meinem LKW auf der AB Abstand nicht eingehalten -> 50,-- EUR + 3 Punkte (bis dato hatte er in Flensburg 0,000 points) Nun zu meiner Frage... Jedes dieser Verstöße getrennt ergibt noch keine Fürhrerscheinabgabe, aber wie sieht es aus, wenn so kurz hintereinander 2 Verstöße erfolgen? Achso... bevor Alberto-Tips erscheinen... den ersten Verstoß hat er bereits zugegeben und im 2. Fall existiert ja ei
  9. Ok Ok ... ich hab's kapiert... ...und die Suchfunktion hab' ich nicht benutzt, weil mir der Vorfall so absurd und außergewöhnlich erschien und ich tatsächlich dachte, dazu gäbe es mit Sicherheit nichts im Forum. Danke aber dennoch für die Antworten... Werner P.S. Da wird sich mein Fahrer freuen :-( Da sein Punktekonto mehr als überzogen ist, wird er somit echte Probleme bekommen.... u.a. jetzt auch mit mir, sollte er zu Fuss gehen müssen P.P.S. @Dete: Solche Kommentare finde ich immer "wahnwitzig" hilfreich!
  10. Einspruch! ;-) Er zog das Handy aus seiner Hosentasche, um es in die Ladeschale im LKW zu stecken. Wo hierin ein Vergehen liegt, erschließt sich mir nicht... Grüße Werner
  11. Hi Leute, gestern kam mein aufgelöster Fahrer zu mir, um mir folgendes zu schildern: Er sass in seinem LKW und fuhr gemütlich zum Kunden. Als er merkte, dass er sein Handy noch in der linken Hosentasche hatte, griff er mit der linken Hand danach, holte es aus der Tasche und -da er mit der rechten Hand schalten musste- lies er es in der Hand und hielt das Lenkrad. In dem Moment fuhr die Polizei neben ihm, sah wohl das Handy in seiner Hand und zog ihn mit Tatü und Blaulicht aus dem Verkehr. Eine mehr als unfreundliche Polizistin meinte, dass man schon in der Fahrschule gelernt hätte, dass man
  12. Gratulation! Damit ist Dir der erste Preis für die dümmste Aussage und den fehlerhaftesten Satz für den Monat November sicher!
  13. Hi Andi, die gelten an der Stelle schon seit etlichen Jahren. Mich würde interessieren, WARUM die Behörde die zulässige Geschwindigkeit damals von 60 km/h runtergesetzt hat. An Unfällen kann es sicher nicht liegen, da wie schon erwähnt an der Stelle meines Wissens noch nie was passiert ist. STOP! Halt! An einen Vorfall kann ich mich erinnern. Ein Autofahrer rutschte bei schneeglatter Fahrbahn vor Jahren mal ins Gebüsch in den Mittelstreifen. Hat sich dabei sicher "schwerstverletzt". Aber wahrscheinlich wollte die Behörde auch nur den Schilderwald in München um 4 Schilder erleichtern. Grü
  14. Im Prinzip haste recht... Das Mistding (hab' nur den roten Blitz gesehen) stand aber im Gebüsch auf dem Mittelstreifen, der ca. 1,5 m breit ist. Auf meiner Seite war kein Auto, somit gehe ich davon aus, dass es auf der anderen Fahrbahnseite stand. Die wiederum kannste aber durch die durchgängige Gebüschreihe nicht einsehen. Bin seit gestern 2x dran vorbeigefahren. An der Stelle siehst man den Blitzer erst dann, wenn's zu spät ist. Alles in allem 'ne optimale Stelle, um das Stadtsäckel aufzufüllen.... Nachricht vom Bezirksausschuss habe ich auch schon: "... man leitet die Nachricht an de
  15. Hi Karin, hab's doch gleich erledigt... Antwort steht noch aus. Bin mal gespannt, ob sich das Ausschussmitglied (Gott, was für eine Bezeichnung ) überhaupt meldet. Grüße Wosamma
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