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otrsz

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  1. Hallo zusammen, ich habe heute ein Ticket über 35 € bekommen. Falsch geparkt am 11.03, das Schreiben ist vom 16.03. kam aber erst jetzt an!!! Ich will auf die Halterhaftung hinaus, soll ich die Rückseite ausfüllen und sagen, dass ich nicht der Fahrer war oder lieber überhaupt nichts unternehmen. Vor 10 Jahren hab ich einfach mal nichts unternommen und da kam automatisch die Halterhaftung, ist das immer noch so? Danke olli
  2. Okay ich werde den ersten Brief ignorieren, mal sehen was so passiert, werde berichten. olli
  3. Wow, vielen Dank für die Antworten! Find übrigens den Ton hier im Forum sehr angenehm, im Vergleich zu anderen. So nun zum Fall: Am 19.6. kam ein "Zeugenanhörungsbogen" zu mir nach Hause: Am 08.06. wurde mit dem Fahrzeug......Es wurde festgestellt dass sie als Fahrer nicht in Frage kommen..... Das war der erste Brief ganz normal mit der Post. Das Auto ist auf mich zugelassen, meine Mutter (andere Anschrift) fährt es. Bisher habe ich weder geantwortet noch irgendwas weggeschmissen ;-) Andere Frauen (in dem Alter ) die so taff sind kenne ich nicht. Würde dafür auch nicht unbedingt jemand
  4. Hallo zusammen und vielen Dank für die Ratschläge. Den Ersatzfahrer selber machen? In dem Schreiben steht ja schon, dass ich anhand des Fotos nicht in Frage komme und bitte Auskunft geben soll wer gefahren ist. Stimmt schon, wenn es ein männlicher Fahrer wäre, dann hätte ich genug, aber eine Frau macht da nicht so schnell mit. Gruss olli
  5. Das mit dem Ersatzfahrer wird leider nichts, hab niemanden....ich habe früher mal den Anhörungsbogen weggeworfen (kam ja nicht per Einschreiben) und dann erst auf dem nächsten die Aussage verweigert. Also von dem Tag des Verstosses an darf meine Mutter drei Monate nicht ins Spiel kommen, ja? Adresse haben wir nicht die selbe.... danke euch olli
  6. Hallo, ich habe meiner Mutter ein Auto geleast, Zulassung läuft also über mich. Jetzt kam heute ein Anhörungsbogen und ich soll Angaben machen wer denn gefahren ist. Ist es nicht so, dass ich zu Familienangehörigen keine Angaben machen muss? Droht mir die Auflage eines Fahrtenbuches auch wenn es das erste mal ist? Vielen Dank Oliver
  7. Ich habe Morgen vor 4 Wochen meinen FS bei der Polizei abgegeben, diese wollten ihn zum Ordnungsamt weiterleiten. Genau gesagt hab ich ihn Donnerstag um 20.00 abgegeben. Dann dürfte ich doch eigentlich ab Morgen wieder fahren, oder wie ist das geregelt. Was ist wenn die gute Frau vom Amt den noch ne Woche liegen läßt? Ist man da machtlos? Danke olli
  8. Und der BGB wird erst rechtskräftig wenn ich den Einspruch jetzt zurückziehe? Oder ab dem Datum wo ich ihn bekam???
  9. Mist. Keine Chance? Kann ein Anwalt das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln? Hat da jemand Erfahrungen mit, wie hoch diese sein könnte, wenns geht.
  10. Also in so einem Fall de Anhörungsbogen in die Tonne kloppen, denn der Bussgeldbescheid kommt so oder so. Richtig verstanden?
  11. Ich habe an einer langen in Fahrtrichtung geparkt. Ich bin in die Strasse eingefahren, habe einen Parkplatz auf der gegenüberliegenden Seite gesehen, gewendet und geparkt. Als ich wiederkam war ein Zettel dran, wie sich rausstellte durfte man zu der zeit dort nicht parken wegen einer Kehrmaschine. Nun ist die Strasse sehr lang und ich konnte das nicht sehen, da das Schild nur auf der einen Seite ganz am Anfang stand. Es kam der Strafzettel und ich habe mich dazu geäußert und die Situation geschildert. Es wurde abgelehnt und jetzt kam ein neues Schreiben wo aus den 10 euro schon 42 euro gewor
  12. Aufgrund eines Zivilprozesses wegen eines Verkehrsunfalles mit einen Radfahrer schrieb der gegnerische Rechtsanwalt in einem Schreiben an das Amtsgericht: Hier im Forum sagte man mir, dass dieser KBA Auszug (wahrscheinlich aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft aus dem vorherigen Verfahren gegen mich wegen fahrlässiger Körperverletzung) im Zivilprozess nicht verwendet werden dürfte. Als ich meinen Anwalt darauf ansprach sagte er mir so sinngemäß: Wenn er es weiss, darf er es auch anbringen, wenn wir es nicht widerlegen können sagen wir nichts dazu. In dem Zivilprozess heute sa
  13. Danke für die Hilfen! Werde Morgen mal sehen, wenn der gegnerische Anwalt nichts von dem KBA Auszug sagt werde ich wohl auch besser nichts sagen. Die Quittung wird er jedoch noch bekommen, aber außerhalb dieses Verfahrens. Danke otrsz Werde Morgen nochmal kurz berichten.
  14. Noch besser, bei 100 euro Strafe einfach 100,09 überweisen. Dann so zwei-drei Monate warten und denen dann einen Brief schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Durchsicht meiner Kontoauszüge ist mir aufgefallen, dass ich ihnen 9 Cent zuviel überwiesen habe. Bitte überweisen sie mir den Betrag auf folgendes Konto.......... Dürfte doch auch klappen.
  15. Was bedeutet denn genau verwerten? Darf er es nur nicht in einer öffentlichen Verhandlung anbringen oder auch nicht in dem Schreiben an das Amtsgericht erwähnen. Denke mal, dass es in dem Schreiben an das Gericht okay ist, oder?
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