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spiko

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  1. Hallo Maike, das findest Du im OWIG ( Ordnungswiedrigkeitengesetz) Ist halt so.
  2. Gib den Bescheid dem Anwalt. der verlangt Akteneinsicht. Wenn aus dem Vorgang hervorgeht, dass hier jemand zurückdatiert hat , könnte das zur Aufhebung fürhren. Genaues kann Dir der Anwalt sagen. Falls keine Anhaltspunkte dafür gefunden werden, sieht es mit der Verfristung schlecht aus. Der Fall das Dein Mann vor Ort angehalten wurde, setzt die sog. Verfolgungsfrist in Gang. Das heißt die Behörden haben drei Monate Zeit Dir einen Bescheid zu schreiben. Ausschlaggebebd ist hier das Bescheiddatum. und nicht die Zustellung. Faustformel: 3 Monate + 14 tage Postzustellung. In deinem Fal
  3. da gewöhne ich mich nie dran. Wenn mann überlegt, ein Engländer käm niemals darauf deutsche Abkürzungen zu benutzen. Verrückte Welt. danke
  4. Was ist IMHO? Was die Eichung anbelangt handelt es sich aber um ein falsches Fahrzeug. Ichfahr jetzt mal zum Anwalt. Mal gucken was der sagt. Gruß S.
  5. Ihr seid super. das hat mich erst mal wieder aufgebaut. ich habe übrigends noch nen Fehler im Bescheid gefunden. Die haben vergesen anzugeben welcher Toleranzabzug femacht wurde und ob Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt wurden. Wenn ich überlege das in dem Bußgeldbescheid 5 Voraussetzungen gefordert sind und hiervon schon insgesamt 4 Falsch sind bin ich mal gespannt was da raus kommt. Aber wahrscjheinlich ist der Mangel ja heilbar. Und ich werde dann doch verdonnert. Trotzdem herzlichen Dank für eure Unterstützung.
  6. wie meinst Du das " als würde in NRW die Meßstrecke nicht ausreichen? Übrigends Danke für die Infos. Hab ich gleich alles ausgedruckt. Für den Anwalt.
  7. wieso habe ich dann Glück, wenn das Ding nicht richtig geeicht war. Meinst deswegen wird der Bescheid aufgehoben? Im Leben nicht . Gruß S.
  8. Die behörde hat einen Tag vor Ablauf der Frist den Bescheid gefertigt. Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Behörde leider 14 Tage für den Verwaltungsgang angrechnet bekommt. Ob es bei der Verfolgungsverjährung anders aussieht weiß ich nicht. Vieleicht gibt es hier ja keine Ausnahme.????
  9. Also, da man mich am Tattag angehalten hat, spricht man wenn überhaupt von Verfogungsverjährung. Verfolgungverjährung deshalb weil der Täter feststeht. Diese beinhaltet, dass die Behörde vor Ablauf der Frist von drei Monaten einen rechtmäßigen Bescheid erlässt. Ungeachtet des Zeitraumes wann der Bescheid Dir zugestellt wird. (14 Tage hat die Post und die Behörde dann noch Zeit Dir den Bescheid zukommen zu lassen. Hinsichtlich der verwechselten Fahrzeuge sind die Einsatzfahrzeuge gemeint. Die geben an ein DB habe mich verfolgt. es war aber ein BMW. Gruß S.
  10. Sorry, Du hast natürlich Recht. Bescheiddatum ist natürlich der 12.08.03. Danke für den Input für die Fristenberechnung: Wenn ich Deinen Hinweis richtig interpretiere ist der Bescheid noch rechtzeitig rausgegangen. Auch wenn er mich erst nach der Frist erreicht. Mir gehts aber mehr darum, dass der Bescheid an sich falsch erstellt wurde. Die angeführten Beweise, und das Urteil sind hier falsch aufgezeigt worden. 1. Es war kein Mercedes Fahrzeug. 2. Der Bescheid lautet auf innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Es war aber außerhalb. 3. Folglich war auch die Buße falsch eingesetzt. 4.
  11. Mein Guter. Zu Deinem Bescheid kann ich nur sagen, vieleicht klappts. "Und bitte nicht vergessen: Das oberste Ziel ist den Staat zu schädigen!!!" Zu dem angeführten Satz kann ich nur sagen: Das ist echter Mist. Wenn Du die Polizei mal brauchst biste froh wenn sie da ist. Oder falls Du arbeitslos wird biste froh wenn Du die Stütze bekommst. Jeder der sich selbst als Ziel setzt den Staat zu schädigen, kann Sie nicht mehr alle auf dem Zaun haben. Es spricht für Dich, dass Du geblitz worden bist und darüber sauer. Verallgemeiner mal nicht alles. Mann könnte meinen Du bist noch nich
  12. Ich werd auf jeden Fall morgen mal den Anwalt fragen. Ich denke auch, dass es so am besten ist. Problem ist bei dem Schlau machen, dass egal wo man im Netz sucht keine Info bekommt, welche fehlerhaften Punkte zur Aufhebung des Bußgeldbescheides führen. Deutschland und seine § . Wenn man mal überlegt wie lange die Behörden Zeit haben einen Bescheid raußzuhauen. (3 Monate +14 tage). Als Betroffener hat man sich aber schönn innerhalb der 14 tage Frist zu bewegen. Hier zählt der Vorlagetermin bei der Behörde. Mann Mann Mann. Aber vor dem Gesetz sind ja alle gleich, und manche noch gleic
  13. Warum verschleppen? Das bringt mich doch irgendwie auch nicht weiter ? Wenn der Bußgeldbescheid richtig gewesen wäre hätte ich nur ein Monat Fahrverbot. Und hier kann mann um aussetzung des Fahrverbotes bitten. Geht das?
  14. Das werd ich wohl machen müssen. hab mir Gedacht hier wüsste jemand Rat. das Wochende ist so lang. Gruß S. Und danke
  15. Tatdatum: 14.05.2003 Datum des Bescheids der Behörde: 12.05.2003 Datum der Zustellung durch die Post: 16.08.2003 Wenn ich die Rechtsprechung verfoge scheint das anscheinend in der Frist zu liegen. 3 Monate + 14 tage Zustellung. Nein es war keine Staftautobahn. A4 Köln Richtung Olpe. Gleich hinter dem Kreuz Köln Ost. Wieso meinst Du es könnte klappen?
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