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Rob

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  1. Hanna Dann geh doch genau so vor, wie Du es beschrieben hast. Reklamier die Tatortangabe und warte ab. Das ist ja in 3 Minuten geschrieben und in 1 Minute gefaxt. Diese Reklamation als "nachteilige Folgen für den Betroffenen" zu bezeichnen halte ich für übertrieben. Es entstehen nur Kommunikationskosten, vielleicht kann man das Ordnungsamt auch direkt per E-Mail kontaktieren. So ist es bei uns in Herne der Fall. Oder noch unbürokratischer: Ruf einfach an. Dann ist die ganze Sache vielleicht nach 20 Sekunden geklärt. Du musstest bisher keinen Anwalt für Akteneinsicht beauftragen (allein da
  2. Immerhin steht dort auch noch "Gemarkung Einbeck". Also müsstest Du beim Katasteramt nachsehen, wie groß die Gemarkung ist. Und dann bleibt immer noch die Frage, ob das nicht als Kennzeichnung ausreicht. Vielleicht haben die im Messprotokoll den Standpunkt noch genauer bezeichnet und bessern dann nach. Nach einem Motorradunfall (Rutscher in Kurve bei Regen auf Bitumenstreifen) sollte ich noch 30 Euro für Abkommen von der Fahrbahn nach links zahlen. Trotz Totalschadens der Maschine, als wenn das nicht Strafe genug sei Das ging vor Gericht, ich musste die OWi nicht zahlen. Wenn ich aber d
  3. Ist ein Bild von Dir als Fahrer dabei? Wenn nicht, kannst Du das nachfordern, mit dem Hinweis, dass Du Dich nicht an die Fahrt an diesem Tag erinnern kannst. Aber ehrlich gesagt würde ich wegen der paar Euro keinen großen Aufstand machen, wenn es sehr stark im Bereich des Möglichen liegt, dass Du wirklich zu schnell warst. Kurz ärgern, zahlen und daraus lernen... Erweiterte Verschleierungs- und Verzögerungstaktiken (politisch korrekt = das Recht im vollem Umfang ausschöpfen) lohnen erst ab mehreren Punkten oder Fahrverbot.
  4. Vielleicht mal ein paar Hintergrundinformationen zu dem Bugatti. http://www.motor-kritik.de/common/06031003.htm Und wer atemberaubende Fahrleistungen haben möchte, der sollte sich mal mit diesem feinen Auto auseinandersetzen. http://www.ultimasports.co.uk/gtr/
  5. Jut. Dann werde ich jetzt mal in der Garage mein Fahrrad tauglich machen, mir die wichtigsten Verkehrsverbindungen raussuchen und morgen meinen Einspruch zurückziehen. Wieso hattest Du nach dem Bundesland gefragt?
  6. Danke für die schnelle, wenn auch ernüchternde Antwort. Der zweite Einspruch mit Abstreiten war auch eine Notlösung um noch ein wenig Zeit zu gewinnen. Das ganze ist in NRW passiert. Dann vielleicht noch eine andere Frage. Als Ersttäter habe ich ja 4 Monate Zeit den Führerschein abzugeben. Ab wann gilt das Fahrverbot. Direkt mit Abgabe des Führerscheins? Oder nächster Tag 00.00h? Darf ich also zur Polizei fahren, den Führerschein abgeben und noch zumindest nach Hause fahren? Wenn das Fahrverbot endet und ich bin nicht in der Lage den Führerschein direkt wieder abzuholen, darf ich dann t
  7. Hi, ich bin geblitzt worden, es droht ein Fahrverbot und meine Hoffnung ist über die Verjährungsfrist aus der Sache herauszukommen. Hierzu benötige ich nun einen Rat. Die Verjährungs-FAQ hat mir nicht genau weitergehelfen können. Meine Verkehrsrechtsschutz greift leider nicht, weil ich beim Onlineantrag einen Haken falsch gesetzt habe und der Versicherungsschutz nur für auf mich zugelassene Fahrzeuge gilt. Das habe ich zwar mittlerweile behoben, aber hilft mir in der aktuellen Sache nicht wirklich weiter. Ich bin mit dem auf meinen Vater zugelassen Wagen geblitzt worden 1) Verstoss: 0
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