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them00n

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  1. Ich würde gerne mal Veyron vs. Hayabusa vs. Weineck Cobra vs. Düsenjet sehen
  2. Mal eine rein theoretische Frage: angenommen jemand wurde schon vor geraumer Zeit (fast 6 Monaten) in einer dort zugehörigen Gemeinden geblitzt und es wurden schon Anschreiben an in Frage kommende Fahrer verschickt, wie stehen die Chancen, dass jetzt noch ein Bußgeldbescheid kommt?
  3. Exakt da liegt das Problem, hätten die noch 2 Wochen gewartet mit dem Schreiben wärs verjährt...
  4. Beschuldigen? Ich werde lediglich darauf hinweisen, dass mein sich Dad bereits zu dem Verstoß bekannt hat.
  5. Okay, dann bezieh ich Stellung dazu... Dabei werd ich auf meinen Dad verweisen und auch gleich das Foto anfordern. 1. will ich davon ne Kopie haben 2. bleiben die evtl doch bei meinem Dad hängen, obwohl die Chancen dafür wohl unter 10% liegen Es ist zwar naheliegend dass ich gefahren sein muss, sicher wissen tu ich das aber nichtmal selbst. Auch von einem Blitz hab ich bisher nix gesehen. Mal schaun was rumkommt, Nachschulung gibts bei uns für 150€
  6. Also soll ich den Verstoß zugeben? Würden die mir nicht direkt einen Bußgeldbescheid zuschicken, wenn klar wäre, dass ich gefahren bin? Mal abgesehen davon wüsste ich nichtmal wie ich das ausfüllen sollte, ohne mich als Schuldigen hinzustellen. Schließlich wird nur nach Fahrzeughalter und Fahrzeugführer gefragt. Da ich aber kein Fahrzeug besitze und angenommen ich wäre nicht gefahren, würde ja beides nicht zutreffen und ich könnte zwar den geforderten Punkt 1 ausfüllen, jedoch nichtmal unterschreiben X_o EDIT: es war bei keinem der beiden Schreiben ein Bild beigelegt
  7. Folgendes: Am 12.04. erhielt mein Vater den hier wohl bekannten Anhörungswisch wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 29km/h innerorts mit Frontfoto (nicht beigelegt) am 13.03. Er hat diesen ordnungsgemäß ausgefüllt, also sich als Fahrzeughalter angegeben und (soweit er sich erinnern kann) unten den Verstoß zugegeben. Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Heute (24.05.) kam ein an mich adressierter Brief mit exakt gleichem Inhalt. Was ich eurem FAQs zu Verjährung entnehmen konnte ist, das das Vergehen am 13.06. verjähren würde. Soll ich den Brief wegwerfen? Oder soll ich etwa Punkt
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