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MeinNick

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Posts posted by MeinNick

  1. Guten morgen,

     

    wurde aus einem anderen Forum hier her gelotst, da in diesem Forum sich die wahren Experten befänden, schau'n ma' mal... :)

     

    Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, wie die rechtliche momentane Situation bezüglich Radarwarnern in Navigationssystemen aussieht.

    Also, um etwas konkreter zu werden:

     

    1) Darf ich mein Navi mit POI-Warnern bespielen? Wenn ja, welche Einschränkungen müssen getroffen werden?

    2) Ab wann darf der ;) mein Navi auf verbotene Software kontrollieren? Reicht der ledigliche Verdacht?

     

    Hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Das ist doch wirklich alles zum ;)

     

    Vielen Dank im Voraus, MeinNick.

  2. ...löchen "tasso20"

     

    Nun, ich versichere dir, dass deine Bedenken irrelevant sind. Deinem Post entnehme ich, dass du selbst kein Routiner am Steuer bist. Denn würde ein solcher einem vergleichsweise "unerfahrenen" Fahrer raten, dauerhaft 30 Km/h zu fahren, eine Automatikschaltung zu preferieren und darüberhinaus ihn nahezu zum Tode verurteilen? Nein, bestimmt nicht! Ich habe meinen FS schon über 1 1/2 Jahre und kenne ich mich verhältnismäßig gut aus. Im Übrigen habe ich ein eigenes Fahrzeug und bin sogar schon diverse andere Autos gefahren. Ob Dieselfahrzeug oder nicht, manuelle Schaltung, Halb- oder gar Vollautomatik, es gab nie Probleme.

     

    Wenn ich Fragen zu bestimmten Bereichen habe, dann frag' ich eben. Meist suche ich einfach nur die Bestätigung. Wer antwortet denn auf Posts wie: Ich glaube fest, ich meine zu wissen, ich bin der Meinung, ich bin mir ziemlich sicher ... aber bitte um eine hunderprozentige Aufklärung? Niemand. Zugegeben, manchmal habe ich auch wirklich keine Ahnung. Aber stell' dir vor, ich weiß sogar ebenfalls wie man tankt ;)

     

    Erst einmal vergewissern um welchen Kraftstoff es sich handelt, diese Information findet man meist im Tankdeckel selbst und im Handbuch des Fahrzeugs. Danach den Tankrüssel der Zapfsäule entnehmen und, bei Vollbetankung, warten bis die Verriegelung des Tankstutzens zurück schnappt. Cool, was? :B):

     

    MfG, Peter.

     

    PS. Morgen ist es soweit!

  3. Rationell bedeutet zwecksmäßig.

     

    Economy-Klasse mieten und einen Phaeton der oberen Luxusklasse bekommen :cop01:, du trägst die Bezeichnung eines Glückspilzes zurecht. Der Grund warum ich ausgerechnet bei eSixt miete ist schnell erklärt. Ich wohne in einer kleineren Stadt (ca. 125.000 Einwohner) und daher gibt es zum einen kaum Autovermieter vor Ort. (Allerdings sind die 3 etabliertesten: e-Sixt, Europcar und Avis jeweils mit einer Filiale vertreten.) Zum anderen bin ich noch keine 21 Jahre alt und muss daher auf die Kategorien mit einer Altersbegrenzung von 18 - 21 Jahren zurückgreifen. Zusätzlich bietet e-Sixt auch noch ein Himmelfahrts-Special an, welches mir nur gelegen kommt.

     

    Und als ich vor Ort die Reservierung aufgegeben habe, bin ich, neugierig wie ich bin, gleich mal auf den Hof mir anschauen wieviele und vorallem welche Autos gerade zur Verfügung stehen. Gerade einmal 10 vllt. 12 Autos standen auf dem Hof und ich konnte keins erkennen, welches in die mir eigentlich vorgeschriebene Kategorie passt. Was ich noch in Erinnerung habe waren mehrere B-Klassen, einen Peugeot 407-Kombi und eine C-Klasse.

     

    Naja... schauen wir einfach mal, was daraus wird. Noch 2 Tage :nolimit: muss ich mich gedulden.

     

    MfG, Peter.

  4. was macht ihr denn alle für ein geschisse darum, einen wagen zu mieten?!?
    Du machst mit deinem Beitrag die Diskussion nur zu einem "Geschisse". Ich für meinen Teil unterhielt mich mit anderen Usern und stellte Fragen zum Thema Autovermietung. Warum nicht im Vorfeld sich über Risiken, Nach- sowie Vorteile erkundigen? Ist doch schön rationell und es sollte sich keiner provoziert fühlen. :nolimit:

     

    MfG, Peter.

     

    PS. Das Modell wird bekanntlich als "1er" deklariert.

  5. Stimmt. 100 € Selbstbeteiligung ist nicht die Regel. Normalerweise zahlst du bei einer SB 750 - 950 €. Aber ich habe neben der Vollkaskoversicherung noch eine Zusatzoption wahrgenommen, welche eben die SB auf 100 € herabsetzt. Kostet mich immerhin 6,50/Tag. Nun, sicherliche werde ich mehr als nur einge Tankbefüllung benötigen. Einen Tag Aufenthalt in Köln (von meiner Stadt ca. 300 Kilometer entfernt) und im Anschluss hier und da noch ein wenig auf Abenteuer suche gehen bzw. fahren :nolimit:

     

    Achja, habe als Wunsch auch ein Dieselfahrzeug gennant.

     

    MfG, Peter.

  6. Ich danke euch für die Antworten. Nun, wirklich Hoffnungen mache ich mir natürlich nicht, aber vllt. hab' ich einfach Glück. Egal, ich habe ja schliesslich die Wahl gehabt und mich für eine bestimmte Kategorie entschieden (BMW 1er), so dass ich mit einem Fahrzeig dieser Rubrik schon ziemlich zufrieden wäre. Die Filiale vor Ort ist zumindest so klein, dass ich eventuelle Alternativen schon mal abwägen kann. :cop01:

     

    Aber nochmal zu der Kaution. Die 156 € finde ich auf jeden Fall ziemlich heftig. Ich wusste ja im Vorfeld überhaupt nichts davon, deshalb war die Kaution wie ein Schlag ins Gesicht für mich. Naja, aber nicht Grund genug kein Auto zu mieten. Ich freu' mich schon total drauf. Am Freitag um 12.00 Uhr gehts dann los.

    Warum dürfen Sie eigentlich selbst im Schadensfall die Kaution einbehalten? Immerhin zahle ich eine Zusatzversicherung, welche die Selbstbeteiligung im Falle eines Schadens auf 100 € herabsetzt.

     

    MfG, Peter.

     

    PS. Was kostet so eine volle Betankung eigentlich? Habe noch nie ein Fahrzeug voll getankt... :nolimit:

  7. Hallo,

     

    also das Ganze sieht jetzt nun wie folgt aus: Nachdem ich gestern noch mit e-Sixt telefoniert habe, entschied ich mich für eine Reservierung vor Ort, da man im Gegensatz zum Internet hier mit EC-Karte zahlen kann. Allerdings fällt in diesem Falle eine Kaution von satten 156,- € an. Da wollt' ich gleich noch Fragen, was ich unter der Kaution zu verstehen habe?

    Ich gehe natürlich davon aus, dass ich das Geld wieder bekomme. Auf meine Frage nach der Kaution antwortete e-Sixt mir, die Kaution wird z. B. im Falle von nicht tanken beansprucht d.h. sie tanken den Wagen bei Abholung voll und ich soll den Wagen dementsprechend wieder vollgetankt abgeben.

     

    Gibt es noch weitere Gründen seitens e-Sixt die Kaution zubehalten? ;)

     

     

    MfG, Peter.

  8. Bitte denn obigen Post von mir nicht weiter beachten, dieser ist nur verwirrend und hinzukommend auch noch irrelevant. (Wenn möglich bitte manuelle Löschung seitens des Administrators).

     

    Also nochmal:

     

    1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange...

    Dazu Bilder der Straße auf: http://s23.photobucket.com/albums/b366/TheWorldOfMythology/

     

     

    Hoffe nun, dass die Frage meines Problems ersichtlich ist. :(

     

    MfG, Peter.

  9. Ja, es handelt sich hier bei um das Zeichen 260. Anbei füge ich noch eine Skizze mit, welche den Verlauf der Straße zeigt. Beschreibung: siehe vorherigen Post. Ansonsten: links von der Straße fahren die Autos normalerweise rein, von der anderen Seite herrscht ja das Verbot. Oben, d.h. eigentlich links in Richtung Fahrtrichtung der Straße, befindet sich ein Bürgersteig. Gegenüber stehen einige Familienhäuser, worauf sich meine Frage bezieht. Dürfen die stehenden Autos in der zur Straße ausgerichteten Ein- bzw. Ausfahrten der Grundsücke in die gegengesetze Richtung fahren, wo (siehe Bild) der Pfeil hinzeigt?

     

    Das * bedeutet, hier stehen eigentlich längere Mietsäuser, daher die Treppen davor. Wenn es Unklarheiten gäben sollte, trotz meiner realitätsnahen Zeichnung :) , einfach fragen. Oh Gott, wenn da nur einer durchsteigen würde, wäre ich sehr erleichtert. :(

     

    MfG, Peter.

  10. Hallo,

     

    hier noch einige Fragen, auf die ich keine Antworten gefunden habe:

     

    1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange...

     

    2) Welche Utensilien außer Warndreieck und KFZ-Verbandstasche muss man noch mit sich führen?

     

    PS. Hoffe das ist in Ordnung, wollte keinen neuen Thread anfangen.

     

    MfG, Peter.

  11. Um ehrlich zu sein hoffe ich jetzt fast, dass sie mir aus Verfügbarkeitsgründen ein anderes Fahrzeug anbieten. Denn wie schon erwähnt, ist die favorisierte Kategorie von mir die letzte in der Altersklasse: 18 Jahre. (Obwohl: danach kommt doch noch eine Kategorie, aber hier ist die Karosserie ein Kombi. Bei dem BMW 1er und dem Audi A3 handelt es sich um 2 bzw. 4 Türer. Deshalb können die mir auch nur solche Karosserie-Modelle anbieten, oder? Denn einen Kombi will ich nicht unbedingt haben.)

     

    Die nächste Kategorie wäre dann Peugeot 407 oder z. B. Ford Mondeo. :) Bild: http://us1.webpublications.com.au/static/i...24/2452_3mg.jpg

     

    Wenn ich so ein Auto aus Verfügbarkeitsgründen nehmen müsste, wäre das fast wie ein Lottogewinn. :(

     

    MfG, Peter.

  12. Nun, Golf-Klasse mieten und BMW 320D Cabrio bekommen, ähm... wo soll ich unterschreiben? :( Nein, wirklich Glück gehabt. Ein Bekannter von mir hatte Polo-Kategorie gemietet und bekam einen Mercedes B-Klasse, auch nicht schlecht.

     

    Meine Kategorie beinhaltet wohl auschliesslich die Fahrzeuge BMW 1er und Audi A3. Darüberhinaus sind es die letzten verfügbaren Wagen in der Alterklasse von mindestens 18 Jahren. Jedes weitere Fahrzeug liegt in einer anderen Alterklasse. Daher bin ich mal gespannt, was die mir aus Verfügbarkeitsgründen alternativ anbieten wollen, da ich "höhere Fahrzeuge" nicht fahren darf, und andere sich preislich von der gewählten Kategorie unterscheiden, müsste mein gezahlter Betrag dementsprechend gesenkt werden.

     

    MfG, Peter.

  13. Also wie ich das sehe, müsste ich in jedem Fall bei "e-Sixt" Autos mieten können. Hier spielt eben die Kategorie in der sie sich befinden eine Rolle. Bei Fahrzeugen der Mittelklasse enthält diese schon ein Mindestalter von 21 Jahren.

     

    Ne, das Tochterunternehmen "sixti" kommt für mich nicht in Frage, da die keine Filiale in meiner Stadt hat. Aber was mich noch interessieren würde. Hat jemand Erfahrung mit einem 2. Fahrer? Ich wollte das Auto nämlich mit der Option mieten, dass es 2 Fahrer dafür gibt. Bei "e-Sixt" steht unter dem Punkt Zusatzfahrer folgendes:

     

    Es wird keine Gebühr für Zusatzfahrer erhoben.

     

    Daher gehe ich davon aus, dass für Zusatzfahrer keine weitere Kosten erhoben werden. Nur muss ich diesen wohl anmelden, für eventuelle Schäden, damit die Versicherung das abdeckt?

     

    MfG, Peter.

  14. Hmm... interessant. Also, sollte eine Überschreitung in Zukunft mal bei mehr als 20 Km/h liegen, wäre es auf Grund einer Nachschulung, besser wenn - um bei meinem Bekannten zu bleiben - sein Stiefvater als Halter des Wagens trotzdem versucht die Widrigkeit auf seine Kappe zu nehmen? Aber wird die Polizei dann nicht trotzdem versuchen den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln?

     

    MfG, Peter.

  15. Vielen Dank für die Antworten. :(

     

    Nun, ich habe vor das Fahrzeug über Internet, da es so günstiger ist, zu mieten und dann vor Ort abzuholen. Mindestalter des gewünschten Fahrzeugs beträgt 18 Jahre.

     

    1) Wenn ich das Auto vollgetankt zurück geben muss, dann kann ich doch erwarten das es ebenfalls vollgetankt in meinem Besitz gelangt, oder?

     

    2) Ich war eben auf der Internetseite, was mich verwundert: Welche Altersbestimmungen gelten bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs? Für Anmietungen in Deutschland gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

     

    Dann heißt es wiederum: Allgemeine Mietbedingungen

     

    Der Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.

     

    Ich sollte doch den Wagen mieten dürfen, oder? Näheres auf "e-sixt.de" auf Info & Partner und dann Mietinformationen.

     

    MfG, Peter.

  16. Hallo,

     

    ich habe vor nächstes Wochenende ein Fahrzeug zu mieten. Deswegen wollte ich mich mal erkundigen, wie eigentlich die Polizei vorgeht, wenn ich geblitzt werde. Schließlich bin ich nicht Halter des Fahrzeugs, kann ich als Führer so überhaupt ermittelt werden, oder übernimmt der "Autoverleiher" die Konsequenzen meines Verstoßes?

     

    2) Übernimmt die Versicherung des gemieteten Autos (welche ich selbstverständlich abschließen werde) die Kosten eines Unfalles, wenn ich statt meiner vorgeschriebenen Brille, Kontaktlinsen trage? Und wie ist das Generell, kann ich statt der Brille auch Kontaktlinsen tragen? Die Sehbehinderung wird ja in beiden Fällen korigiert.

     

    3) Gibt es sonst noch irgendwelche Risiken bei einer Autoanmietung, die ich beachten sollte?

     

    Bin für jede Antwort dankbar, denn diesbezüglich keinerlei Erfahrungen :(

     

    MfG, Peter.

  17. Hallo,

     

    vor einigen Wochen war ich schon hier im Forum als Gast tätig, jedoch ist endlich die eMail mit dem Bestätigungscode angekommen. :( Nun als zum Thema:

     

    Ich habe mir, da ich noch ein halbes Jahr in der Probezeit bin, verstärkt Gedanken darüber gemacht, was passiert wenn ich geblitzt werde. Ich weiß mittlerweile, dass es verschiede Kriterien gibt, also A oder B "Verfahren/Widrigkeit" und je nach dem um welches Vergehen es sich handelt, wird unterscheiden wie die Strafe ausfallen wird.

     

    Und nun: ein Bekannter wurde vor 2 Wochen geblitzt (ebenfalls in der Probezeit). Er ist nicht Halter des Wagens (das ist nämlich sein Stiefvater), aber wohl in der Versicherung geführt. Im Schreiben steht etwa sinngemäß folgendes:

    Bla bla bla... anhand des Bildes können wir auschließen, dass Sie nicht der Führer des Fahrzeugs waren, als dieser Geschwindigkeitsvertoß begangen wurde. Wir bitten Sie daher, uns Name und Anschrift des Fahrers zu nennen. Alternative: Oder Sie erklären sich bereit, für die Kosten der Ordnungswidrigkeit aufzukommen, womit der Fall erledigt ist, und nach dem "tatsächlichen Fahrer" nicht mehr weiter ermittelt wird. :)

     

    Da ich selbst auch nur in der Versicherung des Autos meiner Eltern erwähnt werde, also nicht der Halter bin, bedeutet das für mich, dass sämtliche Ordnungswidrigkeiten von mir meine Eltern übernehmen können!?

     

    MfG, Peter!

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