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MeinNick

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  1. Guten morgen, wurde aus einem anderen Forum hier her gelotst, da in diesem Forum sich die wahren Experten befänden, schau'n ma' mal... Ich möchte gerne in Erfahrung bringen, wie die rechtliche momentane Situation bezüglich Radarwarnern in Navigationssystemen aussieht. Also, um etwas konkreter zu werden: 1) Darf ich mein Navi mit POI-Warnern bespielen? Wenn ja, welche Einschränkungen müssen getroffen werden? 2) Ab wann darf der mein Navi auf verbotene Software kontrollieren? Reicht der ledigliche Verdacht? Hoffe, dass mir hier geholfen werden kann. Das ist doch wirklich alles zum
  2. ...löchen "tasso20" Nun, ich versichere dir, dass deine Bedenken irrelevant sind. Deinem Post entnehme ich, dass du selbst kein Routiner am Steuer bist. Denn würde ein solcher einem vergleichsweise "unerfahrenen" Fahrer raten, dauerhaft 30 Km/h zu fahren, eine Automatikschaltung zu preferieren und darüberhinaus ihn nahezu zum Tode verurteilen? Nein, bestimmt nicht! Ich habe meinen FS schon über 1 1/2 Jahre und kenne ich mich verhältnismäßig gut aus. Im Übrigen habe ich ein eigenes Fahrzeug und bin sogar schon diverse andere Autos gefahren. Ob Dieselfahrzeug oder nicht, manuelle Schaltung, Ha
  3. Rationell bedeutet zwecksmäßig. Economy-Klasse mieten und einen Phaeton der oberen Luxusklasse bekommen , du trägst die Bezeichnung eines Glückspilzes zurecht. Der Grund warum ich ausgerechnet bei eSixt miete ist schnell erklärt. Ich wohne in einer kleineren Stadt (ca. 125.000 Einwohner) und daher gibt es zum einen kaum Autovermieter vor Ort. (Allerdings sind die 3 etabliertesten: e-Sixt, Europcar und Avis jeweils mit einer Filiale vertreten.) Zum anderen bin ich noch keine 21 Jahre alt und muss daher auf die Kategorien mit einer Altersbegrenzung von 18 - 21 Jahren zurückgreifen. Zusätzlich
  4. Du machst mit deinem Beitrag die Diskussion nur zu einem "Geschisse". Ich für meinen Teil unterhielt mich mit anderen Usern und stellte Fragen zum Thema Autovermietung. Warum nicht im Vorfeld sich über Risiken, Nach- sowie Vorteile erkundigen? Ist doch schön rationell und es sollte sich keiner provoziert fühlen. MfG, Peter. PS. Das Modell wird bekanntlich als "1er" deklariert.
  5. Stimmt. 100 € Selbstbeteiligung ist nicht die Regel. Normalerweise zahlst du bei einer SB 750 - 950 €. Aber ich habe neben der Vollkaskoversicherung noch eine Zusatzoption wahrgenommen, welche eben die SB auf 100 € herabsetzt. Kostet mich immerhin 6,50/Tag. Nun, sicherliche werde ich mehr als nur einge Tankbefüllung benötigen. Einen Tag Aufenthalt in Köln (von meiner Stadt ca. 300 Kilometer entfernt) und im Anschluss hier und da noch ein wenig auf Abenteuer suche gehen bzw. fahren Achja, habe als Wunsch auch ein Dieselfahrzeug gennant. MfG, Peter.
  6. Ich danke euch für die Antworten. Nun, wirklich Hoffnungen mache ich mir natürlich nicht, aber vllt. hab' ich einfach Glück. Egal, ich habe ja schliesslich die Wahl gehabt und mich für eine bestimmte Kategorie entschieden (BMW 1er), so dass ich mit einem Fahrzeig dieser Rubrik schon ziemlich zufrieden wäre. Die Filiale vor Ort ist zumindest so klein, dass ich eventuelle Alternativen schon mal abwägen kann. Aber nochmal zu der Kaution. Die 156 € finde ich auf jeden Fall ziemlich heftig. Ich wusste ja im Vorfeld überhaupt nichts davon, deshalb war die Kaution wie ein Schlag ins Gesicht für mi
  7. Da hast du aber Glück gehabt. Hoffe natürlich, dass mir etwas ähnliches widerfährt und ich statt meiner reservierten Kategorie ein besseres Fahrzeug bekomme, mal sehen... Aber: zurück zu meiner Frage, die mir sehr wichtig ist. Gibt es noch weitere Gründen seitens e-Sixt die Kaution zubehalten? MfG, Peter.
  8. Hallo, also das Ganze sieht jetzt nun wie folgt aus: Nachdem ich gestern noch mit e-Sixt telefoniert habe, entschied ich mich für eine Reservierung vor Ort, da man im Gegensatz zum Internet hier mit EC-Karte zahlen kann. Allerdings fällt in diesem Falle eine Kaution von satten 156,- € an. Da wollt' ich gleich noch Fragen, was ich unter der Kaution zu verstehen habe? Ich gehe natürlich davon aus, dass ich das Geld wieder bekomme. Auf meine Frage nach der Kaution antwortete e-Sixt mir, die Kaution wird z. B. im Falle von nicht tanken beansprucht d.h. sie tanken den Wagen bei Abholung voll und
  9. Bitte denn obigen Post von mir nicht weiter beachten, dieser ist nur verwirrend und hinzukommend auch noch irrelevant. (Wenn möglich bitte manuelle Löschung seitens des Administrators). Also nochmal: 1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange...
  10. Ja, es handelt sich hier bei um das Zeichen 260. Anbei füge ich noch eine Skizze mit, welche den Verlauf der Straße zeigt. Beschreibung: siehe vorherigen Post. Ansonsten: links von der Straße fahren die Autos normalerweise rein, von der anderen Seite herrscht ja das Verbot. Oben, d.h. eigentlich links in Richtung Fahrtrichtung der Straße, befindet sich ein Bürgersteig. Gegenüber stehen einige Familienhäuser, worauf sich meine Frage bezieht. Dürfen die stehenden Autos in der zur Straße ausgerichteten Ein- bzw. Ausfahrten der Grundsücke in die gegengesetze Richtung fahren, wo (siehe Bild) der Pf
  11. Hallo, hier noch einige Fragen, auf die ich keine Antworten gefunden habe: 1) Wenn eine Straße ein Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder am Ende aufweist, d.h. nur eine Richtung erlaubt ist, können dann die in der Straße lebenden Personen trotzdem in die andere Richtung aus der Straße fahren? Das Schild steht ja am Ende der Straße, gilt es somit auch für die in der Straße ausgerichteten Einfahrten bzw. Ausfahrten der Grundsücke? Das beschäftigt mich schon lange... 2) Welche Utensilien außer Warndreieck und KFZ-Verbandstasche muss man noch mit sich führen? PS. Hoffe das ist in Ordnun
  12. Um ehrlich zu sein hoffe ich jetzt fast, dass sie mir aus Verfügbarkeitsgründen ein anderes Fahrzeug anbieten. Denn wie schon erwähnt, ist die favorisierte Kategorie von mir die letzte in der Altersklasse: 18 Jahre. (Obwohl: danach kommt doch noch eine Kategorie, aber hier ist die Karosserie ein Kombi. Bei dem BMW 1er und dem Audi A3 handelt es sich um 2 bzw. 4 Türer. Deshalb können die mir auch nur solche Karosserie-Modelle anbieten, oder? Denn einen Kombi will ich nicht unbedingt haben.) Die nächste Kategorie wäre dann Peugeot 407 oder z. B. Ford Mondeo. Bild: http://us1.webpublications.c
  13. Nun, Golf-Klasse mieten und BMW 320D Cabrio bekommen, ähm... wo soll ich unterschreiben? Nein, wirklich Glück gehabt. Ein Bekannter von mir hatte Polo-Kategorie gemietet und bekam einen Mercedes B-Klasse, auch nicht schlecht. Meine Kategorie beinhaltet wohl auschliesslich die Fahrzeuge BMW 1er und Audi A3. Darüberhinaus sind es die letzten verfügbaren Wagen in der Alterklasse von mindestens 18 Jahren. Jedes weitere Fahrzeug liegt in einer anderen Alterklasse. Daher bin ich mal gespannt, was die mir aus Verfügbarkeitsgründen alternativ anbieten wollen, da ich "höhere Fahrzeuge" nicht fahren
  14. Also wie ich das sehe, müsste ich in jedem Fall bei "e-Sixt" Autos mieten können. Hier spielt eben die Kategorie in der sie sich befinden eine Rolle. Bei Fahrzeugen der Mittelklasse enthält diese schon ein Mindestalter von 21 Jahren. Ne, das Tochterunternehmen "sixti" kommt für mich nicht in Frage, da die keine Filiale in meiner Stadt hat. Aber was mich noch interessieren würde. Hat jemand Erfahrung mit einem 2. Fahrer? Ich wollte das Auto nämlich mit der Option mieten, dass es 2 Fahrer dafür gibt. Bei "e-Sixt" steht unter dem Punkt Zusatzfahrer folgendes: Es wird keine Gebühr für Zusatzf
  15. Ne, sorry... ich wollte wirklich vermeiden Werbung zu machen. Es geht mir einzig und allein um die Frage, ob ich überhaupt berechtigt bin, ein Auto bei denen zu mieten. (Der Admin kann die Werbung editieren, falls es Notwendig ist).
  16. Hmm... interessant. Also, sollte eine Überschreitung in Zukunft mal bei mehr als 20 Km/h liegen, wäre es auf Grund einer Nachschulung, besser wenn - um bei meinem Bekannten zu bleiben - sein Stiefvater als Halter des Wagens trotzdem versucht die Widrigkeit auf seine Kappe zu nehmen? Aber wird die Polizei dann nicht trotzdem versuchen den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln? MfG, Peter.
  17. Hi, was ist der VG-Bereich und wie überschreitet man diesen? Mein Bekannter hatte Innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 14 Km/h in der MfG, Peter.
  18. Vielen Dank für die Antworten. Nun, ich habe vor das Fahrzeug über Internet, da es so günstiger ist, zu mieten und dann vor Ort abzuholen. Mindestalter des gewünschten Fahrzeugs beträgt 18 Jahre. 1) Wenn ich das Auto vollgetankt zurück geben muss, dann kann ich doch erwarten das es ebenfalls vollgetankt in meinem Besitz gelangt, oder? 2) Ich war eben auf der Internetseite, was mich verwundert: Welche Altersbestimmungen gelten bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs? Für Anmietungen in Deutschland gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Dann heißt es wiederum: Allgemeine Mietbedingungen
  19. Hallo, ich habe vor nächstes Wochenende ein Fahrzeug zu mieten. Deswegen wollte ich mich mal erkundigen, wie eigentlich die Polizei vorgeht, wenn ich geblitzt werde. Schließlich bin ich nicht Halter des Fahrzeugs, kann ich als Führer so überhaupt ermittelt werden, oder übernimmt der "Autoverleiher" die Konsequenzen meines Verstoßes? 2) Übernimmt die Versicherung des gemieteten Autos (welche ich selbstverständlich abschließen werde) die Kosten eines Unfalles, wenn ich statt meiner vorgeschriebenen Brille, Kontaktlinsen trage? Und wie ist das Generell, kann ich statt der Brille auch Kontaktl
  20. Hallo, vor einigen Wochen war ich schon hier im Forum als Gast tätig, jedoch ist endlich die eMail mit dem Bestätigungscode angekommen. Nun als zum Thema: Ich habe mir, da ich noch ein halbes Jahr in der Probezeit bin, verstärkt Gedanken darüber gemacht, was passiert wenn ich geblitzt werde. Ich weiß mittlerweile, dass es verschiede Kriterien gibt, also A oder B "Verfahren/Widrigkeit" und je nach dem um welches Vergehen es sich handelt, wird unterscheiden wie die Strafe ausfallen wird. Und nun: ein Bekannter wurde vor 2 Wochen geblitzt (ebenfalls in der Probezeit). Er ist nicht Halte
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