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Gelsenkirchener

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  1. @ andi Danke, das ist mir auch schon in den Sinn gekommen, und wahrscheinlich als 60 tkm/Jahr Fahrer sinnvoll. (Wobei meine dann ja nach Hinten hätte sein müssen) Nochmal meine Frage: ED einfach machen, darauf spekulieren das man mich nicht erkennt/erkennen kann? Gegen ED Beschwerde einreichen, macht sowas Sinn? Bin für jeden Hinweis dankbar, in den ganzen Threads hier geht es zwar öfter um Nötigung, aber ich habe in keinem Zusammenhang die Anordnung einer ED gefunden.
  2. Anwalt von Fahrer A sagt: Könnten versuchen Beschwerde einzulegen, ist aber auch nur Beschäftigungstherapie. Meine Frage hier im Forum bezog sich darauf, nochmal eine zusätzliche Einschätzung zu bekommen (Frag 2 Anwälte und du bekommst 3 Meinungen :-) ) Aufgrund der Konstellation, das ich es nicht war, die Beschreibung nicht passt, und doch ein EMA Abgleich reichen würde, sind wir davon ausgegangen das es eingestellt wird. Wollte eigentlich nicht Bewerbungsfotos auf dem Revier machen lassen!
  3. Hat sich wohl nicht erledigt. Fahrer A (war an ihn gerichtet, nicht an seinen Anwalt) bekam jetzt einen Termin zur Vorladung zur erkennungsdienstlichen Beahandlung aus strafrechtlichen Gründen. Weswegen hat die Staatsanwalt ein solches Interesse diese Sache so sehr zu Verfolgen? Täterbeschreibung passt nicht, und Fahrer A kann sich an so einen Vorfall nicht erinnern. Sinnvoll für Fahrer A sich gegen diese Vorladung mit einer Beschwerde zu wehren? "..noch nie ein Ermittlungsverfahren geführt wurde, eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.." MfG
  4. Nun doch Akteneinsicht erhalten. Vorfall ist nicht der oben beschriebene. Sondern zeitlich 20 min später. Fahrer A war dort, kann sich aber nicht erinnern. Fahrer A (ca 30 J/ blonde Haare/ auffällige Brille/ gutaussehend) soll Fahrer B + Zeugen(Ehefrau) bei Spurwechsel ausgebremst haben, desweiteren durch laufenden Spurwechsel am überholen behindert haben...... Insgesamt ca. 30 Sätze Tatbeschreibung. Beschreibung von Fahrer A passt nicht ganz. Beschreibung: Ende 40/Anfang 50, Brille unbekannt. Dunkle Haare...... Momentan steht in der Ermittlungsakte: Schlußvermerk..... Anhaltspunkte n
  5. Anwalt wurde von Fahrer A beauftragt, kurz vor Weihnachten wurde Akteneinsicht beantragt. Seitdem keine weitere Auskunft seitens der Behörden. Wie lange dauert sowas normalerweise? MfG
  6. Hallo, dolgender möglicher Fall: Nachdem der "Linksabbiege Unfall" von Fahrer A sich erledigt hat, die Versicherungen sich auf 50:50 geeinigt haben und gegen Fahrer A kein Bußgeld kam nun folgendes: Anruf von der Polizei: " Es liegt eine Anzeige wegen Nötigung durch Gebrauch der Lichthupe vor." Da Fahrer A in nächster Zeit nicht in der Nähe der aufnehmenden Stelle sein werde, wird es in seine Umgebung geschickt. Der Beamte teilte nur Tatzeitpunkt und ungefähren Ort mit, er wäre nicht der aufnehmnede Beamte gewesen. Auf die Frage ob er zu dem Zeitpunkt in der Nähe war, äußerte er sich (d
  7. So und nun wieder alle In der Situation kam ich nicht auf die Idee, zu behaupten das ich in meine Wohnstrasse NICHT fahren wollte. Durch die parkenden Fahrzeuge vor mir, hätte ich auch für das geradeaus Fahren den Blinker setzen müssen um diesem Fahrzeug auszuweichen. Die Darstellung und Kommunikation auch gegenüber den Grünen...ähhhh Blauen...hat sie schon selber vergeigt. Wie sieht es allgemein aus: Passiert es oft das KEINER in diesem Fall von der Bußgeldstelle belangt wird?
  8. Zwischenstand: Bußgeldverfahren gegen mich wegen einer Verkehsordnungswidrigkeit eingestellt. Meine Frau hatte vor 2 Wochen schriftlich einen Zeugenbefragungsbogen ausgefüllt. Meine(Firmen) Versicherung hat 30% an die Gegnerin bezahlt. Gegnerin fordert über den Anwalt 75%. Gegnerischer Versicherung hat noch gar nichts bezahlt und wartet auf Akteneinsicht. Mein Autohaus wartet somit noch auf die Begleichung. Kann ich irgendwie herausfinden ob das Verfahren der Gegnerin auch eingestellt wurde oder etwas erlassen worden ist? Bringt es irgendwas den Versicherungen die Einstellung meines Verf
  9. A hat jetzt den Schaden zusätzlich auch der gegnerischen Versicherung gemeldet. Eine Schadensfallnummer hat A benötigt, da erstmal alles an die andere Versicherung geht, und wenn später nötig dann die Quote zu Lasten der Vollkasko. B hat noch nichts gemeldet gehabt. @wayko Da A das Fahrzeug von B am ersten Hügel überholt hat mit Tacho 30 bis 35 und beim Rückblick im Spiegel, während des Bremsvorgangs und Blinkerbetätigens noch deutlich die 150m Abstand zu dem Fahrzeug B waren, war A so überrascht das diese eben mit mehr als 30 km/h unterwegs sein musste. Das bezog sich also auf das schnell
  10. A möchte einfach jetzt Recht haben, und fühlt sich Unschuldig. Wie kann man da überholen fragt er sich.... Aber: Wenn A trotz Beobachten des rückwärtigen Verkehrs und der Meinung er kann nicht überholt werden, dennoch B übersieht... -> Hat A wohl Mitschuld und muss abwarten wie es entschieden wird. Danke an alle Kommentare Für die Angabe bei der Versicherung bezüglich des Ablaufes: Ist es nötig/sinnvoll für A den vorherigen Ablauf des Überholens mit anzugeben, oder ist dies komplett irrelevant für Richter/Versicherung?
  11. @rponline Ja, muss man um in die Strasse zu kommen. Rein theorethische Frage: Was wäre gewesen wenn A nicht abbiegen wollte, sondern geradeaus gefahren wäre? Er hätte auch ja auch blinken müssen um die parkenden Fahrzeuge zu umfahren. Ich bin immer noch der Meinung: B hätte wissen müssen, das nicht überholt werden kann. Nur dann wenn A rechts blinkt oder hinter dem anderen Fahrzeug parken möchte.
  12. @ Goose Scheint dann wie alles im Leben zu sein, vor einem Richter wird man sehen..... Heisst für A er muss den Schaden der Versicherung melden, dann auf die Unfallanzeige und eventuelle Befragung warten, dann auf die Versicherungsentscheidung. A lässt reparieren und wartet ab. Danke für die Meinungen!
  13. 01 ist B 02 ist A Keine Verstöße da unklare Sach und/oder Rechtslage
  14. Kann A davon ausgehen das er in einer 30er Zone schneller überholt wird? A ist der Meinung, das B niemals die Möglichkeit gehabt hätte ihn zu überholen, da wie auf den Bildern ersichtlich die Strasse eng wird und parkende Fahrzeuge vorhanden sind. Auch ohne Abbiegen hätte B doch A genötigt zum Bremsen. Wenn es Einspurig duch Hindernisse wird, wie soll B überholen?
  15. Hallo, vielleicht kann mir jemand eine Einschätzung geben? Kurzbeschreibung: Fahrer A fährt in 30er Zone mit seiner Frau und Kind, setzt den Blinker und will links in seine Anliegerstraße. Wird langsamer und bremst 1 Sekunde ab, da Kinder in der Anliegerstrasse. Beim Weiterfahren und Abbiegen sieht A, das Fahrzeug B ihn links überholt, es kommt zum Zusammenstoß. Gegenüber der Polizei gibt B an, das A NICHT geblinkt hat. Die Polizei nimmt den Fall auf und wird eine Verkehrsunfallanzeige schreiben, und teilt A und B mit, das normalerweise in solchen Fällen jeder seinen Schaden tragen mus
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