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Carsten

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  1. Also bislang sind wir eigentlich davon ausgegangen, dass Oma auch keine Bußgelder zahlt. Deshalb ja auch die FB-Auflage. Und Punktevergabe von vornherein nicht möglich, denn Oma wird in FL nicht geführt.
  2. Vollstreckungsschutz gibt es sicher. ABER: Auf das Auto ist Oma nicht angewiesen, zumal sie keinen Führerschein hat und das Auto nicht Existenzgrundlage ist. Hmm, man könnte natürlich auf die Idee kommen, dass sie einwenden könnte, sie bräuchte es dringend, falls etwas passiert, damit ihr Enkel sie fahren könnte. Aber ich glaube, da spielt der Richter nicht mit. Etwas ganz anderes: Die Sicherstellung - hier kommt kein Pfändungsschutz zur Anwendung.
  3. Zwangsgeld hat aber nur Sinn, wo vollstreckbare Masse ist. Wenn Oma also nichts hat..... Und genau da werden wir vermutlich zu der ultimativen Lösung kommen, die ich ja oben schon angedeutet habe: Mit dem Auto wird gegen die Fahrtenbuchauflage verstoßen. Also könnte das Auto auch sichergestellt werden. Darüber hinaus könnte vermutlich in das Auto auch vollstreckt werden, um das Zwangsgeld einzutreiben. In beiden Fällen also ist das Auto weg! Allerdings denke ich, dass das jedenfalss vorher angekündigt werden würde. Dann könnte zuvor Enkel für Oma das Zwangsgeld zahlen - die Punkte und ein
  4. Da gibt es wohl einen kleinen Unterschied zwischen einem aktiven Bankräuber und einer senilen lieben alten Dame, die zudem noch alles getan hat (Fahrtenbuch ins Auto gelegt und Hinweis ans Lankrad), was ihr nur möglich ist. Hier kommt ganz maßgeblich der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Tragen.
  5. @ dagegen Da geb ich Dir Recht. Allerdings wage ich die Vermutung auszusprechen, dass selbst die positive Kenntnis eines Defekts nicht den erwünschten Erfolg herbeiführt, nämlich eine Reparatur, solange das Gerät brav blitzt. So zumindest in der Hauptstadt. Einfache Rechnung: Bei 100 Bußgeldbescheiden werden 35 Einsprüche eingelgt. 5 davon kommen auf die Idee, mal die Vita anzufordern. Bei denen wird das Verfahren unverzüglich eingestellt - und zwar ohne die Kosten der Rechtsverfolgung für den Betroffenen zahlen zu müssen. Immer noch billger als Reparatur oder Wartung. Aber wie gesagt: I
  6. Ergänzung: Sagt mal: Meines Erachtens arbeitet das Traffiphot über Induktionsschleifen, sofern es fest eingebaut ist. Solche Schleifen haben die Angewohnheit, sich durch den permanenten Verkehr leicht zu verscheiben. Der Betreiber bekommt daher mit dem Eichschein die Auflage, die Induktionsschleifen regelmäßig (ich glaube sogar alle halbe Jahre) zu überprüfen zu warten. Nur: Berlin ist pleite und kann sich solche teuren Wartungen scheinbar nicht mehr leisten. So z.B. streichen die sofort die Segel, wenn das Warungsbuch der Blitzerampel Bundesallee vor dem ADAC angefordert wird. LG Carsten
  7. Hi Sarah Es kommt darauf an. Hast Du eine Rechtschutzversicherung kann es auch Sinn machen, gegen die Messung vorzugehen. In so manch einem Verfahren habe ich erlebt, dass entweder nicht richtig kalibriert bzw. falsch aufgebaut wurde oder die Geräte fehlerhaft waren (siehe auch meinen Beitrag bei den Überwachungsanlagen -> speedophot). Etwaige Infos bekommt man aber erst nach Akteneinsicht, also über einen Anwalt. LG Carsten
  8. Ersatzhaft bei einer über 80-jährigen???? das geht durch den Petitionsausschuß wie das Messer durch die weiche Butter. Nie und nimmer!
  9. Mal ganz angenommen: Da gibt es eine über 80-jährige Oma. Oma hat keinen Führerschein. In Deutschland braucht man aber auch keinen, um ein Kfz auch sich zuzulassen. Also Oma entschließt sich - villeicht ein wenig von ihrem Enkel motiviert, stolze Halterin eines kleinen Flitzers zu werden. Neben den 3 Serienschlüsseln läßt sie noch mehrere nachmachen. Oma bekommt nun Post, denn ihr Auto wurde bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwischt. Wahrheitsgemäß gibt sie an, dass sie es jedenfalls nicht gewesen sei, da sie nachweislich gar nicht fahren könne, geschweige denn dürfe. Sie könne auch n
  10. So, nun der Versuch einer Auflösung: Weiteren Recherchen haben ergeben, dass dieser Wert auf den Cal-Fotos der Anfangsgeschwindigkeitswert ist, also ab wann das Gerät überhaupt erst Geschwindigkeiten aufnimmt. Hier also 110 km/h. Der Betroffene wurde jedoch mit 80 km/h geblitzt. Auch das kann noch möglich sein bei einer manuellen Auslösung, wie z.B. bei Lkw-Überprüfungen (vorliegend auch der Fall gewesen) Allerdings spielte sich alles nun einmal bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h ab. Das waren dann auch für die Behörde zu viele Ungereimtheiten, so dass der Bußgeldbescheid zur
  11. Danke dakar, an der Meßstelle war eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Dann stellt sich die Frage, warum der Meßbeamte den Wert auf 110 eingestellt hat. Gruß Carsten
  12. @realer2k Danke, scheint geklappt zu haben. Gruß Carsten
  13. Na so habe ich das ja auch gemacht, dennoch kann man das Bild nicht als Bild, sondern nur als Downloaddatei sehen. Merkwürdig!
  14. beide zeilen beginnen mit "110" gefolgt in der ersten zeile von "km/h" und in der zweiten Zeile von "cal" Gruß Carsten Ach ja: wie bekommt man hier das Bild gepostet, ohne dass ein anderer es erst downloaden muß??
  15. @ Bluey Habe mal versucht, die Zeile einzuscannen, ist aber miserabel geworden: Kal_Zeile.tiff
  16. War die ganze Strecke schon 100 km/h?? Ok, ok, Schlagwort Geschwindigkeitstrichter fiel ja schon. Trotzdem würde ich mir die Situation noch einmal anschauen gehen. Wie weit entfernt von der letzten Ausfahrt? Wo standen die Beamten etc. Dann würde ich auch den Gang zum Anwalt empfehlen. Einiges bekommt man mit formellen Fehlern weg. Wie sieht denn Dein Punktekonto aus? Gruß Carsten
  17. Na ich weiß nicht. Die Kal-Fotos habe ich ja von der Behörde bekommen. Nur eben würde ich gerne wissen, warum da eine Geschwindigkeit gemessen wird, wo nichts zu messen war. Spätestens der Richter hat sich dann mir der Frage zu beschäftigen. In einem anderen Fall (wegen 15 Euro Verwarnungsgeld) hat der Arme nun ein Gutachten einholen müssen, weil aus dem Meßauto mit Reichweite 2 gemessen wurde und die Meßstelle vorher nicht auf Reflexionsfreiheit geprüft wurde. Tja, manchmal sollten sich die Meßbeamten auch erst einmal die Bedienungsanleitung durchlesen, bevor sie mit geschwollener Brust de
  18. Also ich bin Rechtsanwalt und hätte eigentlich kein Problem damit, die Kopfzeile eines Cal-Fotos weiterzuleiten.
  19. Stimmt, kann aber sein, dass ein Anwalt nach Abschluß der Angelegenheit auch die Verwaltungsakte dem Mandanten herausgibt. Ich finde es schon merkwürdig, dass das Gerät 120 km/h mißt, ohne dass auch nur ein Fahrzeug in der Nähe ist, es sei denn, die Zahl bedeutet etwas anderes. Beim Einseitensensor werden zum Beispiel in der ersten und letzten Aufnahme dokumentiert, dass alle möglichen LEDs funktionieren, als zweites und vorletztes kommen die Cal-Fotos eben mit 0 km/h. Für mich zumindest erscheint das logischer!
  20. Zunächst einmal möchte ich als Forumsneuling alle ganz herzlich begrüßen und komme gleich mit einer Frage bzw. Bitte: Bei einer mit einem Speedophot durchgeführten Radarmessung liegen mir die Kal-Fotos vor. In der ersten Zeile steht dort 120 km/h, darunter "cal". Es ist also eine Geschwindigkeit angegeben, obgleich kein Fahrzeug auf dem Foto zu sehen ist. Von anderen Meßgeräten weiß ich, dass bei der Geschwindigkeitsanzeige im cal-Verfahren =, 0 der x steht. Könnt Ihr mir Eure Kal-Fotos zur Verfügung stellen oder aber zumindest sagen, was bei Euren bei der Geschwindigkeit steht? Vielen Da
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