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master-2k

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  1. Wenn ich grad so darüber nachdenke, könnte es auch sein, das es der Hausmeister dort befestigt hat. Es gibt definitiv kein anfang oder ende schild, es gibt auch kein Zusatzschild. Aber dann stellt sich mir doch gleich die Frage : Darf ein Hausmeister einfach so an einer Baumhalterung ein solches Schild montieren?
  2. Hallo, vielleicht kann mir einer helfen. In meiner Strasse wurde heute ein neues asbl. Halteverbotsschild montiert. Das Halteverbotsschild zeigt jeweils ein Pfeil in eine Richtung. Soweit ist also klar das davor und dahinter nicht geparkt werden darf. Ca. 10 Meter weiter befinden sich aber normale Parkplätze ohne irgendwelche Markierungen oder Schilder. Normalerweise würde man ja irgendwo ein absolutes Halteverbotsschild suchen, mit nur einem Pfeil in die Richtung des bennanten Schildes. Damit man das irgendwie abgrenzen kann. So eins ist aber nirgends zu sehen. Die Strasse ist
  3. Hallo, vor paar Tagen kam ein Brief von der Polizeiinspektion meiner Stadt. Dort stand das das Bußgeldverfahren eingestellt wurde. Vorgeworfen wurde mir : Verstoss beim abbiegen. Also jetzt müsste ich nur noch mit der Versicherung klären, was die bezahlen oder nicht. Aber theoretisch trifft mich ja garkeine Schuld jetzt wo beide Verfahren eingestellt wurden. Ich danke euch für eure hilfreichen Tips. Und hoffe das es jetzt vorbei ist. Vielen Dank. MfG Tom
  4. Ok, Danke. Ich mag da ja nicht unbedingt anrufen und nachfragen. Bekomm ich von der OWI Behörde dann auf jedem fall bescheid? Auch wenn die nix verfolgen? Falls doch was schlimmeres kommt (Punkte), kann ich mich dagegen irgendwie wehren? Ich warte auf jedem fall erstmal ab, bis was kommt. Der von der Versicherung ist sich auch noch nicht sicher, ob die dem Radfahrer was bezahlen, er meinte nur, er lässt sich die Polizeiakte zukommen. Er hat noch gesagt, das der Radfahrer immer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist und ich eventuell mit einer Teilschuld rechnen muss, aber näheres kan
  5. Hallo, es steht folgendes in dem Brief: Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung Sehr geehrter blabla, das Ermittlungsverfahren gegen Sie habe ich mit Verfügung vom 09.07.2008 gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozeßordnung eingestellt. Die Sache wird zur Verfolgung der OWI an die Verwaltungsbehörde abgegeben. Hochachtungsvoll Staatsanwalt Mehr nicht.
  6. Hallo, vor kurzem habe ich über ein Fahrradfahrer geschrieben, der gestürtzt ist, weil er sich erschreckt hat. Leider kann ich den Thread nicht mehr finden, sonst würde ich dort weiterschreiben. Jetzt kam vom Staatsanwalt, das er das Verfahren wegen fahrlässiger KV eingestellt hat. Laut mehreren aussagen hier, hatte ich keine Schuld. Ein Anwalt konnte ich mir leider nicht leisten. Jetzt steht im Brief, das die Sache zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten an die Verwaltungsbehörde abgegeben wurde. Ich kann mir absolut keine Punkte leisten und wüsste auch nicht wieso, den ich hatte
  7. Richtig, dagegen. Es hat sich niemand mehr gemeldet, hab noch ne weile mit der Frau telefoniert und ihr nochmal erklärt das ihr man so wies aussieht wohl selber schuld ist und ihr gesagt das sie von meiner Versicherung eben nichts bekommt. Also am telefon machte mir seine Frau den eindruck als würde es ihr nicht um irgendein Geld gehen. Aber der Mann kann vielleicht ganz anders sein und auf sein Schaden bestehen. Die wollen eben erstmal abwarten was der nette Polizist der sofort von meiner Schuld überzeugt war, bevor er sich überhaupt die Zeugen angehört hat und sich umgeschaut hat, sagt
  8. Hallo, also dem Radfahrer selbst geht es laut aussage der Frau noch nicht so gut, allerdings ist er am unfallort ganznormal gestanden und umhergelaufen, auch nach dem er aus dem Rettungsfahrzeug ausgestiegen ist. Gebrochen hat er sich wohl nix, aber etwas verstaucht. Das schlimmste war wohl, das ihm 2 Zähne rausgefallen sind, er ist aber sofort mit blaulicht zum nächsten zahnarzt gefahren worden, so das dieser es vermutlich wieder eingepflanzt hat. Ob er mich angezeigt hat weiss ich nicht, der Polizist war mit ihm alleine im Rettungswagen und kam dann raus und meinte ich wäre Beschuldigt
  9. Ok vielen dank für die Hoffnung, ich werd mich melden sobald ich was neues weiss. Der Polizist hat gesagt er würde sich freuen wenn ich aussagen würde, aber ich will mich ja nicht belasten deswegen hab ich keine angaben gemacht. Ich werd wohl mal abwarten bis der Staatsanwalt schreibt, der hat ja immerhin die 2 Zeugenaussage von der anderen Fahrerin die bestätigt das ich hätte nichts anders machen können, vorallem weil ich ja angehalten habe. Der Polizist hat auch keine Verwarnung oder OWI ausgesprochen, was mich etwas gewundert hat, den wenn es wirklich ein vorfahrtsverstoss gewesen sei
  10. Hätte er nicht gebremst wäre nix passiert, er hatte ja noch ca 2 Meter abstand zu mir und ich stand ja bereits und bin nicht mehr gefahren. Er hat auch noch ziemlich spät gebremst, etwa in Höhe meiner Motorhaube, so das ich fast glaube das er es mit absicht getan hat, den normal müsste er mich schon vieeeel früher gesehen haben. Wenn wir es ganz genau nehmen, war er nicht mal auf der Vorfahrtsstrasse, sondern er fuhr hinter dem Strich theoretisch auf der anderen Strasse.
  11. Also ich füg nochmal ein selbstgemaltes bild ein. http://disco-tester.de/bild3.JPG Ich hatte ca. 2 Meter Abstand zu ihm, er hat sich eben erschreckt und fiel nach dem bremsen um. Die Frage ist, hätte er nicht den Fahrradweg zum ende benutzen müssen ?? dann hätte er den Unfall verhindert, den dort steht ein Vorfahrt gewähren Schild, für Fahrradfahrer. Die Fahrradfahrer umgehen es alle in dem sie einfach wie angegeben auf die strasse wechseln. Wäre er auf dem Fahrradweg geblieben, hätte er sich nicht erschreckt und wäre nicht umgefallen. Wie gesagt, ich stand ca 2 meter weg und hab g
  12. Hallo an alle, ich habe ein riessen problem, mir wird körperverletzung vorgeworfen, möglicherweise noch Vorfahrtmissachtung. Folgendes ist passiert. Vielleicht kann mir jemand ein Tip geben wie ich mich am besten verhalten soll, oder was ich tun kann. Auf dem 1 Bild seht ihr die Strasse an sich. Ich bin Rot und wollte links abbiegen, Geld ist ein Stau entlang der gesamten Strasse. Das Blaue ist der Fahrradfahrer, der zuerst auf dem Fahrradweg fuhr und plötzlich auf der Strasse war. --- Als ich links abbiegen wollte, lies mich ein Baustellenfahrzeug (Privat) das dort im Stau sta
  13. Also es ist so... der letzte verstoss war nicht einfach nachzuweisen... war durch hinterherfahren und ja die jahreszeiten stimmen alle. War dann eben vor gericht und durch den einspruch hat sich das so lang hingezogen. Ich wurde schon mal verurteilt aber gegen das urteil hat der staatsanwalt rechtsbeschwerde eingelegt... weil kein fahrverbot verhängt wurde, aber sollte. Deswegen hat sich alles so lang rausgezogen... wollte nur das fahrverbot nicht haben, habs im endeffekt aber doch bekommen.. .zwar paar jahre später, aber was solls. Mir wars eben nur wichtig ab wann die letzte frist be
  14. Hi all, habe schon gesucht aber zu meinem problem nix passendes gefunden. Es geht darum zu erfahren wann meine Punkte verfallen. Bzw. ob die schon verfallen sind. Folgendes : 1.verstoss 3 Punkte : 16.04.2004 Rechtskraft 05.05.2004 (Ablauf normalerweise 05.05.2006) 2. verstoss 3 Punkte : 09.02.2004 Rechtskraft 03.06.2004 (Ablauf normal 03.06.2006) 3 verstoss 3 Punkte : 15.06.2004 Rechtskraft 10.09.2004 (ablauf 10.09.2006) 4 verstoss 4 Punkte : 25.11.2004 Rechtskraft 11.02.2005 (ablauf 11.02.2007) 5 Verstoss 3 Punkte : 05.12.2004 rechtskraft 31.01.2007 (ablauf 31.01.2009) so jetzt me
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