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Gagravarr

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  1. Das Problem (dass ich ein paar Beiträge vorher beschrieben habe), ist aber, dass es nicht nur auf das Leistungsvermögen des Autos, sondern auch auf das des Fahrers ankommt, was sich schwer einschätzen lässt. In diesem konkreten Fall kann man hier wohl maximale Ausnützung des Fahrzeugpotentials unterstellen, in der Praxis ist aber so, dass gerade Fahrer PS-starker Fahrzuege nicht genau wissen, wie weit ihr Gaspedal zum Boden geht...
  2. Wenn ich schreibe, dass ich ständig überholt werde, dann hab ich so wohl vorbeigelassen, oder? Außer es ist kurz vor dem , dann ist es mir zu blöd... Ich bin mit dem vorbeilassen nur bei engeren Lücken vorsichtig geworden, dass ist bei Geschwindigkeitsbegrenzungen aber meist nicht der Fall.
  3. Ich werde mit meinem 140PS-TDI auf der Autobahn ständig überholt. Bei , , - von Fahrern, die dann meist 30-50 km/h schneller als erlaubt fahren. Das sind dann die, diir nach mit 160 auf der linken Spur rumeiern und einen ewig aufhalten
  4. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass viele vielfahrende TDI-Fahrer die üble Erfahrung gemacht haben, dass der der diicke Benz / BMW / Audi (bei 911ern kommt das tatsächlich nur extrem selten vor) zuerst den dicken Max machen und dann doch eine halbe Ewigkeit brauchen, bis sie bei 200km/h tatsächlich überholt haben (obwohl sie schneller könnten)? Und dass man dann schon voll in die Eisen musste, weil der LKW vor einem bereits da war? Meine Toleranzgrenze beim Vorbeilassen hat in letzter Zeit deutlich nachgelassen aufgrund solcher Erfahrungen...
  5. Erstmal Danke für die Antworten! Also wäre der richtuge Weg, den Anhörungsbogen zurückzusenden und bei "Wird der Verstoß zugegeben?" Nein anzukeuzen und bei der Begründung "Vorgang ist verjährt" anzugeben? Viele Grüße, Uwe
  6. Hallo, am 20.9. wurde ich an einer echten "Abzockerstelle" (vierspurige, übersichtliche Strasse am Orteingang) mit 57km/h nach Toleranzabzug statt der erlaubten 50km/h geblitzt. Also nicht so tragisch, aber aus Prinzip nervig. Da das Ganze in einem Leihwagen, der über die Firma gemietet wurde, stattfand, hatte die Bußgeldstelle natürlich nicht meine genauen Daten. Am 1.12. kam dann an meine Firma ein Zeugenfragebogen (keine Anhörung) mit der ziemlich falschen Anschrift meines Brötchengebers und meinem richtigen Namen an. Also adressiert an Fa. XYZ, Herr ABC, Strasse, Ort. Da der Schrieb
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