Guest Gast_Nico Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Hallo, ich bin Ende September auf der A 9 Richtung München gefahren.Nun kam letzte Woche ein Anhörungsbogen, weil ich bei Münchberg (zwischen Hof und Bayreuth) Tempolimit 100 28 km/h zu schnell gefahren bin( 5 km/h Toleranz bereits abgezogen). Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Ich habe absolut nicht mitbekommen, dass ich geblitzt wurde, habe das Gerät auch nicht gesehen.Daher war ich absolut überrascht. Auf dem Anhörungsbogen wurden als Beweismittel"Radarmessung" und "Foto" genannt. Der Typ des Messgerätes ist nicht genannt worden.Ist das rechtens? Was für ein Gerät kann das sein wenn es keinen sichtbaren Blitz von sich gibt? 2. Das Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen. Ihm wurde als "Halter und Führer" des Fahrzeugesdie Ordnugswidrigkeit vorgeworfen. Gefahren bin aber ich. Er will den Anhörungsbogen ignorieren.Nun ich wohne in Sachsen während das Polizeiverwaltungsamt Straubing (zwischen Regensburg und Passau) geschrieben hat. Ein Foto wurde nicht mitgeschickt. Wie stehen die Chancen dass man mich als Fahrer feststellt (den Verstoß nachweist)? 3. Das Tempolimit steht an einer gut ausgebauten 6spurigen Autobahn, die geradeaus führt.Die Straßen- und Sichtverhältnisse waren gut, das Wetter trocken. Eine Ortschaft ist auch nicht neben Autobahn. Daher vermute ich Abzocke als Grund. Hat man da eine Chance, was gegen einen eventuellen Bußgeldbescheid zu unternehmen? 4. Als Zeuge wurde "PAng"... genannt - was für ein Dienstgrad soll das sein? 5. Ich bin mir eigentlich keiner Schuld bewusst, so schnell gefahren zu sein weil ich bei solchen Abzocklimitsnicht oder nur wenig zu schnell fahre. Wie sind die Chancen, dass Messergebnis anzufechten? Ich kenne ja nicht mal das Messgerät. Ich wäre für Antworten dankbar. Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 zu 3+5) Keine Chance, Abzocke ist kein Grund, etwas anzufechten. Außerdem können genau da durchaus Gründe für das Blitzen gefunden werden, Du scheinst einer davon zu sein zu 4) PAng = Polizei-Angestellter, hier in Berlin sehr häufig im Einsatz. Das reicht als Dienstgrad wohl aus... Quote Link to post Share on other sites
Guest Koral Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 @ Gast_Nico Da kein Foto vorliegt, ist die ideale Voraussetzung gegeben, die Albertomethode anzuwenden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Die wurden dort angeordnet, da es hier bei Nebel mehrere Massenkarambolagen gab. Siehe zu diesem Tempolimit den dazugehörigen Beitrag. Früher galt dort . Nachdem die Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wurde und sich kaum einer daran hält, wird seit mehreren Monaten fast täglich hier gemessen. Den Blitz kannst du aber übersehem haben. Zur weiteren vorgehensweise die Suche benutzen (ERSAFA; Alberto etc). Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Nico Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 Danke für die Info. Aber da war kein Nebel, es schien die Sonne und es war um die 20 Grad. Absolut kein Nebelwetter. Nebel war absolut nicht zu erwarten. Es waren sehr gute Verhältnisse.Jetzt bei dem Wetter sehe ich das ein. Doch ein Tempolimit wegen Nebel bei Sommerwetter??? Quote Link to post Share on other sites
Guest Koral Posted October 20, 2003 Report Share Posted October 20, 2003 @ Gast_Nico 2. Das Fahrzeug ist auf meinen Vater zugelassen. Ihm wurde als "Halter und Führer" des Fahrzeugesdie Ordnugswidrigkeit vorgeworfen. Gefahren bin aber ich. Er will den Anhörungsbogen ignorieren.Nun ich wohne in Sachsen während das Polizeiverwaltungsamt Straubing (zwischen Regensburg und Passau) geschrieben hat. Ein Foto wurde nicht mitgeschickt. Wie stehen die Chancen dass man mich als Fahrer feststellt (den Verstoß nachweist)?Da du an einer Albertomethode nicht interessiert zu sein scheinst, obwohl du ideale Voraussetzungen dafür hättest, will ich zu den Chancen, dass man dich als Fahrer feststellt, Stellung nehmen. Ich finde es in dem Fall richtig, wenn dein Vater den AB ignoriert. Das wird aber höchst wahrscheinlich zur Folge haben, dass die Behörde ihm und seinen Nachbarn die Polizei auf den Hals hetzt. Dabei spielt es keine Rolle, wo das Polizeiverwaltungsamt sitzt und wo er wohnt oder du wohnst. Ziel der Polizei ist es, deinen Vater zu einer Aussage zu veranlassen, bzw. die Nachbarn zu befragen, ob sie den auf dem Foto Abgebildeten wiedererkennen. Wenn dein Vater die Aussage verweigert, in dem Fall hätte er auch das Recht dazu, weil der Betroffene sein Sohn ist, droht ihm unter Umständen ein Fahrtenbuch. Seine Aussageverweigerung wäre aber auch ein Signal für die Polizei bzw. für die Behörde mit Hilfe des Einwohnermeldeamtes das familiäre Umfeld deines Vaters abzusuchen. So könnte sie leicht dich finden und mit einem Passbildabgleich auch identifizieren. Darum mein Rat: Dein Vater sollte mit der Polizei nicht ins Gespräch kommen. Wenn die Polizei an seiner Wohnungstür klingeln, sollte er es entweder überhören oder es sollte eine dritte Person öffnen und sagen: „Entschuldigung, ich habe mich geirrt“ und die Tür wieder schließen. Zur Not kann er auch selbst öffnen, er darf aber dabei keinesfalls seinen Namen nennen. Die Nachbarn sollten bei Vorlage deines Fotos dich grundsätzlich nicht erkennen. Es kann aber auch anders kommen. Wenn es so ist, wie du schreibst, dass deinem Vater die Tat vorgeworfen wird, könnte er auch den Bußgeldbescheid bekommen, einfach weil er nicht auf den AB reagiert hat. Das wäre für dich wie ein Fünfer im Lotto. In dem Fall muss dein Vater gegen den BuGeBe Einspruch ohne Begründung einlegen und evtl. mit Hilfe eine Rechtsanwaltes die Sache so lange verzögern, bis für dich Verjährung eingetreten ist. Erst nach der Verjährung darf er sagen, dass er als Fahrer überhaupt nicht in Frage kommt. Dem Fünfer im Lotto könnte er mittels Albertomethode etwas nachhelfen, indem er sich jetzt auf seinem AB irrtümlich zu der Tat bekennt. Er würde dann mit Sicherheit den BuGeBe bekommen mit der Folge, dass niemand bestraft wird. Sein Irrtum dürfte ihm leicht fallen, weil er kein Foto zu Gesicht bekam. Erst später stellt er anhand seine Terminkalenders fest, dass er sich bedauerlicherweise geirrt hat. Diesen äußert schwerwiegenden Fehler der Behörde, einen AB ohne Bild zu schicken, sollte man schamlos für sich ausnutzen. Das ist meine Meinung. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 21, 2003 Report Share Posted October 21, 2003 Danke für die Info. Aber da war kein Nebel, es schien die Sonne und es war um die 20 Grad. Absolut kein Nebelwetter. Nebel war absolut nicht zu erwarten. Es waren sehr gute Verhältnisse.Jetzt bei dem Wetter sehe ich das ein. Doch ein Tempolimit wegen Nebel bei Sommerwetter???Mna kann ja nicht jeden tag die Schilder montieren und abbauen, je nachdem wie das Wetter ist. Ich habe mal den entsprechenden Beitrag gesucht.Klick mich Quote Link to post Share on other sites
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