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Dauer Bis Zum Aufbauseminar


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Hallo Zusammen!

 

Ich mal eine allgemeine Frage und bitte um Eure Erfahrungswerte:

 

Ich habe einen Verkehrsunfall in der Probezeit begangen mit Verletzung eines Fussgängers (§ 9 Absatz (3) Satz 3 StVO, § 229 StGB). Die Frage ist nun, ob es zu einer Einstellung des Verfahrens mit Auflage nach § 153a StPO kommt (damit wären dann keine nachteiligen Folgen im Rahmen der Probezeit verbunden) oder ein Strafbefehl ergeht (dann würde die Sache auch weiter an die Ordnungsbehörde gegeben). In letzterem Fall läge ein A-Verstoß vor (fahrlässige Körperverletzung), so dass ich zum Aufbauseminar muss.

Der Unfall ist Anfang März 2009 passiert; die Sache liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft.

 

Da im September ein seit langem geplanter Urlaub ansteht, wollte ich mal fragen, wie lange es etwa dauert, bis ein Aufbauseminar angeordnet wird. Das hängt natürlich auch davon ab, ab wann die Ordnungsbehörde den Bussgeldbescheid erlässt. Aber ich würde mich freuen, wenn Betroffene mal ihre Erfahrungen mitteilen könnten, wieviel Zeit zwischen Bussgeldbescheid und Anordnung zum Aufbauseminar liegen.

Weiterhin wäre noch interessant, wie kurz/lang die Fristen sind, die die Behörde festsetzt, bis wann (seit Anordnung) das Aufbauseminar abgeleistet werden muss.

 

Vielen Dank schon mal für Eure Mühen!!

 

Gruß

noratoro

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Du darfst an dem Aufbauseminar auch gerne vorher teilnehmen, ohne dass eine Anordnung von der Behörde kommt.

Dadurch schließt du eventuelle Terminschwierigkeiten aus.

Steht es denn noch auf der Kippe ob du Schuld an dem Unfall bist ?

 

 

mfg derbaer

 

Hallo derbaer!

 

Zunächst vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

 

Wenn es tatsächlich möglich sein sollte, ein Aufbauseminar bereits vor dessen Anordnung zu besuchen und die Behörde das dann auch anerkennt, wäre das natürlich keine schlechte Idee! Denn die Frage, ob Einstellung oder Strafbefehl wird sich in den nächsten zwei, drei Wochen klären (mein Anwalt spricht dann mit dem Staatsanwalt). Dann hätte ich wenigstens kein zeitliches Problem. Danke für den guten Tip! Werde mich auf jeden Fall (soweit es denn dazu kommen sollte) dann mal näher informieren.

 

Was die Schuldfrage angeht, so ist das, wie meistens, so eine Sache.

Ich bin links abgebogen. In der Straße, in die ich eingebogen bin, hatte zuvor ein Fussgänger die Straße überquert. Nachdem er die Straße schon gequert hatte und ich den Abbiegevorgang nahezu beendet hatte, macht er noch mal einen Schritt zurück (wollte wohl seiner Frau auf der gegenüberliegenden Seite etwas sagen) und hat mich wohl nicht gesehen. Ich konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen bzw. ausweichen. Ich war nach dem Abbiegevorgang noch ziemlich langsam, so dass er sich eigentlich nur von meinen rechten Kotflügel und Motorhaube weggedrückt hat (keinerlei Kratzer oder ähnliches am PKW). Leider ist er verdammt unglücklich gestürzt. Hatte eine Platzwunde am Kopf, einen gebrochenen Zeh sowie eine Prellung an der Rippe, weswegen er zwei Tage zur Beobachtung im Krankenhaus war.

 

Zeugen gibt es nicht, aber letztlich ist man eben als Autofahrer immer (mit) der Schuldige. Es wird jedenfalls keine große Erfolgsaussichten haben, hier meine Schuld bzw. dessen Anteil zu bestreiten.

Die Frage ist vielmehr, ob der Staatsanwalt eine Einstellung mit Geldauflage als annehmbar erachtet oder er einen Strafbefehl erlässt. Etwas blöd ist nur, dass das Unfallopfer über einen Anwalt Strafantrag gestellt hat, obwohl er mir vorher mehrfach gesagt hat, dass er das nicht machen wird, weil er da ja auch nichts von hat. Naja, so ist das Leben.

 

Es würde mich daher trotzdem mal interessieren, wie lange es dauert, bis eine Aufbauseminar angeordnet wird und wieviel Zeit man dafür hat.

 

Gruß

nobsen

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Werde mich auf jeden Fall (soweit es denn dazu kommen sollte) dann mal näher informieren.

Machst du das Seminar vorher, hast Du auch genug Zeit, dir die günstigste Fahrschule raussuchen. Es gibt teilweise extreme Unterschiede.

 

Etwas blöd ist nur, dass das Unfallopfer über einen Anwalt Strafantrag gestellt hat, obwohl er mir vorher mehrfach gesagt hat, dass er das nicht machen wird, weil er da ja auch nichts von hat.

Sowas gibts leider nicht selten.

 

...wie lange es dauert, bis eine Aufbauseminar angeordnet wird und wieviel Zeit man dafür hat.

Dazu müssen deine Punkte erstmal rechtskräftig sein. Ab dem Zeitpunkt kann die Anordnung jederzeit kommen, es soll auch schon Leute geben, die es erst nach einem Jahr aufgebrummt bekommen haben.

Die Verjährungsfristen sind hier leider relativ lange. Wie lange man ab der Anordnung Zeit hat kann ich leider nicht genau sagen, würde aber auf einen Monat tippen. Vielleicht weiß jemand anders mehr.

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Du darfst an dem Aufbauseminar auch gerne vorher teilnehmen, ohne dass eine Anordnung von der Behörde kommt.

Moin,

 

bist du dir da ganz sicher?

 

Ich würde mich lieber vorher bei der Führerscheinstelle erkundigen, nicht das man es doppelt machen muss.

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bist du dir da ganz sicher?

 

:rofl:

 

Wurde mir hier bei einer Fahrschule gesagt, als ich mich nach den Kosten des ASF für meine Freundin umgehört hab.

Du bekommst ne Bestätigung mit, dass du teilgenommen hast, mehr nicht. Ob die Teilnahme vorher oder nachher war,

interessiert dann wohl keinen mehr. Kann aber auf Wunsch gerne nochmal nachfragen.

So nun gute Nacht, morgen wichtige Prüfung, mir schlottern jetz schon die Knie. :rolleyes:

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