Anjell 0 Posted March 20, 2009 Report Share Posted March 20, 2009 Hi, Ich hab heute ein Schreiben bekommen, dass ich am 24.2. Auf der A3 (km 121,3 RF K) bei 131 km/h nur 35,96 m Abstand gehalten haben soll und soll jetzt 35 Euro zahlen. Ich war mit nem Firmenauto unterwegs und muss mit dem auch mehrere hundert km täglich fahren, daher kann ich mich natürlich nicht mehr an die Situation erinnern. wenn ich geblitzt worden wäre würde ich mich aber daran erinnern. Als Beweismittel ist eine Kassettennr. und eine Bandstelle angegeben und zusätzlich ein Zeuge vom VD Hilden. Heißt das, dass das ganze auf Band aufgenommen und nicht einfach nur fotografiert wurde.Ich hab ne Rechtsschutzversicherung und würde gern Einspruch einlegen. Hab ich da überhaupt ne chance und können weitere kosten auf mich zukommen, wenn ich einspruch einlege, aber kein recht bekomme? p.s.: Ein Kollege von mir hatte n rechtsanwalt eingeschaltet, weil er zu schnell geblitzt wurde und den Führerschein für nen Monat hätte abgeben müssen. Bei ihm war es erfolgreich -> er muss nichts zahlen. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted March 21, 2009 Report Share Posted March 21, 2009 Servus, die Abstandsmessung erfolgt per Videoaufnahme (schau mal in den FAQ). Momentan wurde dir ein Verwarngeld angeboten. Wenn du Einsruch einlegst, können 23,50€ Gebühren für den Bußgeldbescheid hinzukommen. Kann sein dass die RSV diese Gebühren übernimmt. Da du ne RSV hast, kannst du die natürlich nutzen und die Messung durchleuchten lassen. Ob das was bringt, kann dir hier keiner sagen. Aber bei dem Betrag und ohne Punkte würde ich sagen: Zahlen und fröhlich sein. MfG Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 22, 2009 Report Share Posted March 22, 2009 Ich hab ne Rechtsschutzversicherung und würde gern Einspruch einlegen. Hab ich da überhaupt ne chance und können weitere kosten auf mich zukommen, wenn ich einspruch einlege, aber kein recht bekomme? Aus der 35 EUR Verwarnung wird dann ein ca. 60 EUR teurer Bussgeldbescheid zzgl. des SB Deiner Rechtschutz. Vielleicht wird das Verfahren eingestellt, vielleicht kommt es bis zur Gerichtsverhandlung, die Wahrscheinlichkeiten kann Dir keiner sagen. Zusammengefasst:Entweder Du zahlst 35 EUR Verwarngeld und gut ist oder Du zahlst auf jeden Fall den SB Deiner Rechtsschutz und ob Du den ca. 60 EUR teuren Bussgeldbescheid zahlen musst steht in den Sternen. Quote Link to post Share on other sites
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