Golffahrer 0 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 Hallo!Ich (20 Jahre) hatte vor einiger Zeit schonmal einen Thread aufgemacht, der aber wohl gelöscht wurde...Naja jedenfalls bin ich Mitte März innerorts mit 29 km/h mit dem auf meine Mutter angemeldeten Auto geblitzt worden und der erste Bescheid (Anfang April) ging auch an sie. Wir haben nicht drauf geantwortet und gehofft dass sie es schlucken aber plötzlich kam die Polizei vorbei (Mitte Mai) und meinte dass sie es auf dem Foto nicht sein kann. Meine Mutter hat gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht gemacht.Daraufhin passierte erstmal nichts, doch Anfang Juni habe ich einen Anhörungsbogen bekommen, indem mir zur Last gelegt wurde, dass ich gefahren sei. Als letzte Lösung hat mein Vater selber zugegeben und auch unterschrieben, dass er es war, aber bis jetzt kam noch nichts. Meine Probezeit läuft jetzt Ende August ab und wenn bis dahin noch kein Bußgeldbescheid o.ä. kommt, dann ist meine Probezeit zumindest bis Erhalt des evlt noch kommenden Bescheids doch abgelaufen oder?Läuft die Verjährungsfrist eigentlich Anfang September ab, wenn nix mehr kommt?Außerdem würde ich dann ja auch 2 Jahre Probezeitverlängerung bekommen. Ab wann beginnen diese 2 Jahre? Direkt ab Ende August (auch wenn erst im September oder später etwas kommt) oder erst ab Erhalt des Bußgeldes?MfG Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 dein alter Beitrag wurde nicht gelöscht klick, dei Probezeit schließt sch an deiner Probezeit an also insgesamt 4 Jahre ab Ausstellung des Führerscheins. Quote Link to post Share on other sites
bastih86 0 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 sobald du einen AB bekommen hast, der an dich persönlich gerichtet war, ist verjährung ausgeschlossen. wenn du glück hast schlucken es die cops, dass dein vater gefahren ist. wenn du (ihr) pech habt dann wird ein biometrisches gutachten des bilds erstellt, das deinen vater ausschließt und dich ermittelt. Ihr bleibt dann auf den kompletten Kosten sitzen, du erhälst die Strafe (Bußgeld, Punkt, Nachschulung) und dein Vater kommt glaub in Schwierigkeiten (welche genau muss dir ein anderer user beantworten). Wenn deine Mutter gebrauch von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht macht, ist es für die Grünen ja klar wo sie weitersuchen müssen =/ Quote Link to post Share on other sites
Golffahrer 0 Posted August 6, 2008 Author Report Share Posted August 6, 2008 @bastih86ja ist logisch, dass sie dann bei uns in der Familie suchen müssen aber meine Mutter war ziemlich überrascht, dass die Polizei plötzlich da stand und keine Ahnung wieso sie nicht gesagt hat, sie wisse nicht wer das ist...Wieso sollte mein Vater in Schwierigkeiten kommen? Wenn er halt irrtümlicherweise gedacht hat, er sei da gefahren ;-)Er hat schließlich alles selber ausgefüllt und ich hab keine Falschaussage gemacht. Quote Link to post Share on other sites
bastih86 0 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 @bastih86ja ist logisch, dass sie dann bei uns in der Familie suchen müssen aber meine Mutter war ziemlich überrascht, dass die Polizei plötzlich da stand und keine Ahnung wieso sie nicht gesagt hat, sie wisse nicht wer das ist...Wieso sollte mein Vater in Schwierigkeiten kommen? Wenn er halt irrtümlicherweise gedacht hat, er sei da gefahren ;-)Er hat schließlich alles selber ausgefüllt und ich hab keine Falschaussage gemacht. wie gesagt das weiß ich selber nicht so genau. was aber auf jeden fall gut möglich wäre, ist dass der fall vor gericht landet und ein eben solches gutachten erstellt wird. das gutachten und sone verhandlung haben einen sehr saftigen preis, da bin ich mir sicher. Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 Das mit deinem Vater passt schon so, nur glaube ich nicht, dass der SB das schluckt, da er sich bereits die Bilder des EMA von dir, deinem Vater und evtl. anderen Angehörigen angesehen haben dürfte, sonst wäre er wohl kaum auf dich gekommen. Ausserdem kannst du es damit nicht so einfach in die Verjährung treiben, da gegen dich bereits ermittelt wird/ wurde. Von daher wird dann dein Vater die Sache auslöffeln dürfen, wenn der SB die Story wirklich abkauft, was ich aber ehrlich gesagt nicht glaube. Wenn du dann den BGB bekommst, dann hast du auch die PZV sicher, da immer der Tattag zählt. Und wenn der BGB nach Ablauf der PZ kommt, dann gilt die PZV halt rückwirkend. Quote Link to post Share on other sites
Golffahrer 0 Posted August 6, 2008 Author Report Share Posted August 6, 2008 Von so einem Gutachten hab ich noch nie gehört...Meint ihr echt, dass das vor Gericht geht? Ich glaub da eher nicht dran.Was würde sowas extra kosten? Quote Link to post Share on other sites
hydrou 0 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 Doch, möglich ist es schon, hängt davon ab, ob du einem BGB gegen dich weiterhin widersprichst und darauf beharrst, nicht gefahren zu sein. Dann kommt es i.d.R. zu einer Gerichtsverhandlung mit den Prozesskosten plus einem evtl. anthropolgischen Gutachten, wo dein Gesicht vermessen wird und mit ca. 80 Merkmalen auf dem Blitzerbild verglichen wird, z.B. Abstand Nase - Mund, Abstand Augenbrauen usw. Das Gutachten kostet ca. 2000€ und enthält ca. 20 Seiten, da ich grad zufällig so etwas von einem Kollegen gesehen habe, vgl. dazu meinen Thread in Rotlichtverstösse, da ist morgen die Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted August 6, 2008 Report Share Posted August 6, 2008 solltest du verlieren darfst du noch den Gutachter bezahlen ob es sich wirklich lohnt sollte man vorher überlegen. Quote Link to post Share on other sites
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