Opelpower 0 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 Hallo! Folgende Situation: - Am 21.02.2006 geblitzt worden - Rechtskräftig wurde das Ganze am 20.04.2006- Folge: 4 Punkte + Geldstrafe + 1 Monat Lappen weg. Normalerweise verjähren ja die Punkte nach 2 Jahren soweit ich weiß. Jetzt hat´s mich wieder erwischt: Am 02.03.2008 auf der Autobahn mit ca. 40 km/h zu schnell. Wie sieht´s nun mit dem Verfall meiner Punkte aus 2006 aus? An sich sind ja zwei Jahre vergangen. Aber welches Datum wird zu Grunde gelegt? Der Tag, an dem der Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, oder der Tag der Rechtskräftigkeit? Ich schätze, der jetztige Verstoß sollte erst Anfang Mai rechtkräftig werden. Sind meine Punkte aus 2006 nun schon verfallen oder nicht? Und hab ich mit weiteren Konsequenzen zu rechnen wegen dem Verstoß vom Februar 2006? Gruß,Opelpower Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Quote Link to post Share on other sites
Opelpower 0 Posted March 3, 2008 Author Report Share Posted March 3, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Dass heißt also auf der einen Seite wird die Rechtkraft (20.04.2006) zu Grunde gelegt, aber bei dem neuen Verstoß der Zeitpunkt der Tat? Ich dachte eigentlich die zwei Jahre gelten bis zur Rechtskraft des neuen BGB? Hat also keinen Sinn die Rechtskraft des neuen BGB hinauszuzögern, oder wie verstehe ich das? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Dass heißt also auf der einen Seite wird die Rechtkraft (20.04.2006) zu Grunde gelegt, aber bei dem neuen Verstoß der Zeitpunkt der Tat? Ich dachte eigentlich die zwei Jahre gelten bis zur Rechtskraft des neuen BGB? Hat also keinen Sinn die Rechtskraft des neuen BGB hinauszuzögern, oder wie verstehe ich das? Genau ... ansonsten würden Prozesshansel ewig lange Prozesse führen, nur damit die Rechtskraft nicht eintritt und die "alten" Punkte verfallen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Dass heißt also auf der einen Seite wird die Rechtkraft (20.04.2006) zu Grunde gelegt, aber bei dem neuen Verstoß der Zeitpunkt der Tat? Ich dachte eigentlich die zwei Jahre gelten bis zur Rechtskraft des neuen BGB? Hat also keinen Sinn die Rechtskraft des neuen BGB hinauszuzögern, oder wie verstehe ich das?Ja, die Punkte bleiben in Flensburg stehen. Früher war dies mal möglich, wurde aber geändert um solche Spielchen zu verhindern. Sollte es dir gelingen mittels EInspruch die Sache über ein Jahr nach dem 20.04. zu ziehen so sind die Punkte dennoch weg.Dafür bedarf es allerdings eines Anwalts, da nur er die Verzögerungstatiken anwenden kann. Quote Link to post Share on other sites
Opelpower 0 Posted March 3, 2008 Author Report Share Posted March 3, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Dass heißt also auf der einen Seite wird die Rechtkraft (20.04.2006) zu Grunde gelegt, aber bei dem neuen Verstoß der Zeitpunkt der Tat? Ich dachte eigentlich die zwei Jahre gelten bis zur Rechtskraft des neuen BGB? Hat also keinen Sinn die Rechtskraft des neuen BGB hinauszuzögern, oder wie verstehe ich das?Sollte es dir gelingen mittels EInspruch die Sache über ein Jahr nach dem 20.04. zu ziehen so sind die Punkte dennoch weg.Dafür bedarf es allerdings eines Anwalts, da nur er die Verzögerungstatiken anwenden kann. Aber das bringt mir doch letztendlich auch nichts, da ich ja am 02.03.08 geblitzt worden bin und dieses Datum nun relevant ist. Finde ich im übrigen sehr unfair das Ganze, da ja eigentlich 2 Jahre vergangen sind seit meinem letzten Verschulden. Quote Link to post Share on other sites
Opelpower 0 Posted March 3, 2008 Author Report Share Posted March 3, 2008 Nachtrag: Also so wie ich das verstehe bleibe ich nun auf meinen Punkten sitzen. Die nächste Frage die sich mir stellt: Welche weiteren Konsequenzen habe ich durch die dann noch nicht verjährte Geschichte aus Februar 2006 zu erwarten: Erhöhtes Bußgeld? Mehr Punkte? Fahrverbot? Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 3, 2008 Report Share Posted March 3, 2008 du bleibst auf deinem alten Punkten sitzen solltest du noch in der Probezeit sein erhöhtes Bußgeld kann schon passieren, aber es gibt kein Fahrverbot sofern der Verstoß nicht über +40 km/h liegt.und sollten noch mehr Punkte zusammen kommen steht es in den FAQ Punkte. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 4, 2008 Report Share Posted March 4, 2008 die Punkte verfallen 2 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids nun hast du leider ein paar mehr Punkte uaf deinem Konto. Dass heißt also auf der einen Seite wird die Rechtkraft (20.04.2006) zu Grunde gelegt, aber bei dem neuen Verstoß der Zeitpunkt der Tat? Ich dachte eigentlich die zwei Jahre gelten bis zur Rechtskraft des neuen BGB? Hat also keinen Sinn die Rechtskraft des neuen BGB hinauszuzögern, oder wie verstehe ich das?Sollte es dir gelingen mittels EInspruch die Sache über ein Jahr nach dem 20.04. zu ziehen so sind die Punkte dennoch weg.Dafür bedarf es allerdings eines Anwalts, da nur er die Verzögerungstatiken anwenden kann. Aber das bringt mir doch letztendlich auch nichts, da ich ja am 02.03.08 geblitzt worden bin und dieses Datum nun relevant ist. Finde ich im übrigen sehr unfair das Ganze, da ja eigentlich 2 Jahre vergangen sind seit meinem letzten Verschulden.Doch, die Punkte werden ins Flensburg nur 1 Jahr nach Ablauf der 2-Jahres-Frist gespeichert (Überliegefrist). Wird also bis dahin kein weiterer Verstoß gemeldet, können die Punkte nicht mehr herangezogen werden da sie aus dem System gelöscht worden sind. Quote Link to post Share on other sites
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